Lexikon: Witwerrente
Die Witwerrente wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beim Tod der Frau an den hinterbliebenen Ehemann ausbezahlt. Ein Anspruch auf Wittwerrente besteht nur, wenn der Ehemann Kinder im Alter unter 18 Jahren hat.
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Artikel wurde am 13.03.2016 aktualisiert
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