Lexikon: Armutsgrenze Weitergeleitet von "Existenzminimum"
Unter dem Begriff Armutsgrenze versteht man ein bestimmtes Einkommen, das eine Person bzw. eine Familie mindestens zur Verfügung haben muss, um in den Statistiken nicht mehr als arm zu gelten.
Dieses Mindesteinkommen liegt beim sogenannten Existenzminimum. Das Existenzminimum entspricht dem Betrag, den man braucht, um in der Schweiz ein menschenwürdiges und sozial integriertes Leben zu führen. Festgelegt wird das Existenzminimum in der Schweiz von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das Existenzminimum hängt dabei sehr stark von der jeweiligen Lebenssituation einer Person ab, d.h. ob sie alleinstehend oder verheiratet ist, ob und wie viele Kinder sie hat etc.
Heute setzt sich das Existenzminimum (materielle Grundsicherung) in der Schweiz wie folgt zusammen:
Für die Wohnkosten anzurechnen ist der Wohnungsmietzins (bei Wohneigentum der Hypothekarzins), soweit dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls anzurechnen sind die vertraglich vereinbarten Nebenkosten (bzw. bei Wohneigentum die offiziellen Gebühren sowie die absolut nötigen Reparaturkosten). Im Jahr 2010 wurden folgende Beträge ermittelt:
Die Zusammensetzung der Ausgabenpositionen und die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt entsprechen dem Konsumverhalten des untersten Einkommensdezils (d.h. der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushalte). Für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt sehen die ab 2010 empfohlenen monatlichen Beträge folgendermassen aus:
Wichtig zu beachten ist zudem, dass unterschieden wird zwischen der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ und der Armutsgrenze. Die „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ ergibt sich durch das Zusammenzählen von den Wohnkosten, dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt und den Krankenkassenprämien. Für die Ermittlung der Armutsgrenze werden zu der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ noch pauschal 100 Franken pro Person, welche älter als 16 Jahre ist, dazugezählt. Dadurch sollen auch anfallende Selbstbehalte gedeckt werden können.
Beispiel
Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (Jahr 2010):
Dieses Mindesteinkommen liegt beim sogenannten Existenzminimum. Das Existenzminimum entspricht dem Betrag, den man braucht, um in der Schweiz ein menschenwürdiges und sozial integriertes Leben zu führen. Festgelegt wird das Existenzminimum in der Schweiz von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Das Existenzminimum hängt dabei sehr stark von der jeweiligen Lebenssituation einer Person ab, d.h. ob sie alleinstehend oder verheiratet ist, ob und wie viele Kinder sie hat etc.
Heute setzt sich das Existenzminimum (materielle Grundsicherung) in der Schweiz wie folgt zusammen:
- Wohnkosten (Miete)
- Grundbedarf für Lebensunterhalt (Nahrung, Getränke, Kleider, Schuhe, Gesundheitskosten, Energieverbrauch, Reinigung und Unterhalt, Fahrkosten, Kommunikationsmittel, Körperpflege, Bildung und Freizeit, usw.)
- Medizinische Grundversorgung (v.a. Prämie für obligatorische Krankenversicherung)
Für die Wohnkosten anzurechnen ist der Wohnungsmietzins (bei Wohneigentum der Hypothekarzins), soweit dieser im ortsüblichen Rahmen liegt. Ebenfalls anzurechnen sind die vertraglich vereinbarten Nebenkosten (bzw. bei Wohneigentum die offiziellen Gebühren sowie die absolut nötigen Reparaturkosten). Im Jahr 2010 wurden folgende Beträge ermittelt:
- Für 1 Erwachsenen ohne Kinder: 1'183 Franken
- Für 2 Erwachsene ohne Kinder: 1'370 Franken
- Für Einelternfamilie mit 1 Kind: 1’529 Franken
- Für 2 Erwachsene mit 2 Kindern: 2'732 Franken
Die Zusammensetzung der Ausgabenpositionen und die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt entsprechen dem Konsumverhalten des untersten Einkommensdezils (d.h. der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushalte). Für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt sehen die ab 2010 empfohlenen monatlichen Beträge folgendermassen aus:
- Für 1 Erwachsenen ohne Kinder: 960 Franken
- Für 2 Erwachsene ohne Kinder: 1'469 Franken
- Für Einelternfamilie mit 1 Kind: 1’469 Franken
- Für 2 Erwachsene mit 2 Kindern: 2'054 Franken
Wichtig zu beachten ist zudem, dass unterschieden wird zwischen der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ und der Armutsgrenze. Die „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ ergibt sich durch das Zusammenzählen von den Wohnkosten, dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt und den Krankenkassenprämien. Für die Ermittlung der Armutsgrenze werden zu der „Grenze harter finanzieller Entbehrung“ noch pauschal 100 Franken pro Person, welche älter als 16 Jahre ist, dazugezählt. Dadurch sollen auch anfallende Selbstbehalte gedeckt werden können.
Beispiel
Alleinerziehende Mutter mit 1 Kind (Jahr 2010):
- Wohnkosten: 1’529 Franken
- +Grundbedarf: 1’469 Franken
- +Krankenkassenprämien: 449 Franken
- =Grenze harter finanzieller Entbehrung: 3’447 Franken
- +Pauschale: + 100 Franken
- =Armutsgrenze: 3’547 Franken
Siehe auch
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Artikel wurde am 25.05.2013 aktualisiert
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