Lexikon: Juristische Person Weitergeleitet von "natürliche Person"
Als Personen im juristischen Sinn unterscheidet man zwischen zwei Gruppen: Den natürlichen Personen (=Privatpersonen) und den juristischen Personen.
Das Merkmal sowohl natürlicher als auch juristischer Personen ist ihre Rechtsfähigkeit, d.h. sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten und können folglich selbst vor Gericht klagen (und verklagt werden).
Juristische Personen sind einfach ausgedrückt "Unternehmen". Zu den juristischen Personen zählen:
Das Merkmal sowohl natürlicher als auch juristischer Personen ist ihre Rechtsfähigkeit, d.h. sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten und können folglich selbst vor Gericht klagen (und verklagt werden).
Juristische Personen sind einfach ausgedrückt "Unternehmen". Zu den juristischen Personen zählen:
- Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Der Kapitalmarkt und die Banken vom 03.04.2012
- Raumplanung Schweiz - Kosten der Zersiedelung vom 23.10.2011
- Die Steuerprogression in der Schweiz vom 28.11.2006
- Entwicklung des Schweizer Arbeitsmarktes vom 14.03.2006
- Asylpolitik der Schweiz vom 15.01.2006