Lexikon: Inländer
Als Inländer werden alle in den Grenzen eines Landes wohnhaften Personen bezeichnet, egal ob es sich dabei um Staatsangehörige oder Ausländer handelt.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt, ist also aus Sicht der Schweiz genauso ein Inländer wie ein Schweizerbürger, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Hingegen gilt ein Schweizerbürger, der in Deutschland lebt, aus Sicht der Schweiz nicht als Inländer.
Der Begriff wird vor allem in der Volkswirtschaft verwendet und ist speziell für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) z.B. zur Ermittlung des Bruttoinlandproduktes (BIP) wichtig.
Ein deutscher Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnt, ist also aus Sicht der Schweiz genauso ein Inländer wie ein Schweizerbürger, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Hingegen gilt ein Schweizerbürger, der in Deutschland lebt, aus Sicht der Schweiz nicht als Inländer.
Der Begriff wird vor allem in der Volkswirtschaft verwendet und ist speziell für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) z.B. zur Ermittlung des Bruttoinlandproduktes (BIP) wichtig.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos
Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Hoffnungen und Befürchtungen zur Personenfreizügigkeit vom 19.08.2013
- Wirtschaftslage 2013 und die Zusammensetzung des Wachstums vom 10.06.2013
- Wirtschaftslage 2012 und die Zukunft der Schweizer Industrie vom 18.06.2012
- Das Wirtschaftswachstum vom 16.04.2012
- Wirtschaftslage 2011 vom 10.05.2011