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Abstimmung 24. Februar 2008: Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten
Die Volksinitiative der Fondation Franz Weber und Helvetia Nostra will in Friedenszeiten die Übungsflüge der Schweizerischen Luftwaffe in touristisch genutzten Gebieten verbieten. Ziel der Initiative ist es, die Lärmbelastung in diesen Gebieten zu reduzieren.
Auswirkungen
Die Kampfjets starten und landen heute vor allem auf den Flugplätzen in Payerne, Sion und Meiringen, wobei die letzten beiden Orte in touristisch stark genutzten Gebieten liegen. Die Definition dieser Gebiete birgt aber eine gewisse Problematik, da sie in der Zuständigkeit der kantonalen Raumplanung liegen. Die Kantone Graubünden, Wallis, Jura und St. Gallen, welche einen grossen Teil des militärischen Luftraums ausmachen, bestimmen die touristischen Gebiete nicht eindeutig.
Wenn Übungsflüge in touristisch genutztem Gebiet verboten werden, kann die Luftwaffe sehr wahrscheinlich die Flugplätze in Meiringen und Sion nicht mehr für Kampfjetübungsflüge benutzen. Das VBS geht davon aus, dass man diese Übungsflüge auf Flugplätze in anderen Landesteilen oder im Ausland verlegen muss. Die Anwohner der nicht mehr benutzten Flugplätze profitieren von einer Reduktion des Fluglärms durch den Wegfall des Grossteils der Flüge (ca. 3250 pro Jahr).
Eine Verschiebung der Übungsgebiete innerhalb der Schweiz ist allerdings schwierig, da die Schweiz wichtige Überflugskorridore bereitstellt (s. Abb. 1), welche aufgrund von internationalen Verträgen ausschliesslich für die Zivilluftfahrt reserviert sind.

Abb. 1: Nutzung des Luftraums
Positionen
Befürworter
Die Befürworter argumentieren, dass mit der Initiative die Lebensqualität in touristisch genutzten Gebieten steige. Gesundheitsschädliche Lärmbelastung über den Grenzwerten, Umweltbelastungen durch Erschütterung und andere Verschmutzungen würden speziell im Alpenraum reduziert. Dies fördere den Tourismus, welcher bereits heute für Alpenregionen von grosser Bedeutung und einer der wichtigsten Arbeitgeber ist. Durch das Ausbleiben der Lärmbelastungen würden die Liegenschaften in den betroffenen Gebieten an Wert gewinnen. Im Weiteren helfe die Initiative, die teuren Kampfjetübungen zu reduzieren und die Alpenflora zu schützen. Zudem würde durch das Ausbleiben der Übungsflüge die zivile Luftfahrt in den betroffenen Gebieten sicherer.
Gegner
Die Gegner argumentieren, dass die Luftwaffe Übungsflüge benötige, um die Schweizer Lufthoheit zu sichern und luftpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen zu können. Ansonsten sei sie im Ernstfall nicht mehr gerüstet. Die Initiative könne dazu führen, dass die Armee ihre Flughäfen in stärker bewohnte Gebiete verlegen müsste. Dies führe zu hohen Kosten und einer stärkeren Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm in anderen Regionen der Schweiz. Im Weiteren verzichte die Luftwaffe nicht nur auf lärmintensive Übungen und führe diese im Ausland oder am Simulator durch, sondern sie schränke bereits heute mittels Mindestflughöhen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie begrenzten Betriebszeiten den Fluglärm soweit als möglich ein.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Die Reduktion von Fluglärm in touristisch genutzten Gebieten.
Wichtigste Änderungen
Die Luftwaffe verzichtet auf Übungsflüge in touristisch genutztem Gebiet. (betrifft vorwiegend den Alpenraum)
Argumente dafür:
- Die Lärm- und Umweltbelastung in den betroffenen touristischen Regionen nimmt ab.
- Stärkung der Tourismusgebiete und Schaffung von Arbeitsplätzen.
- Sicherere Zivilluftfahrt durch ausbleibende Gefahr von Kampfjets
- Weniger Übungsflüge senken die Kosten der Luftwaffe.
Argumente dagegen:
- Die Luftwaffe benötigt Übungsflüge zur Sicherung der Lufthoheit.
- Die heutigen Bestimmungen genügen um die Bevölkerung vor übermässiger Lärmbelastung zu schützen.
- Eine Verschiebung von Übungsflügen in andere Gebiete führt zu hohen Kosten.
- Übungsflüge finden heute in weniger dicht besiedelten Gebieten statt.
Positionen
Ein Ja empfehlen: SP, Grüne
Ein Nein empfehlen: SVP, CVP, FDP, Bundesrat und Parlament
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