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Abstimmung 01. Juni 08: Volkssouveränität statt Behördenpropaganda
Die Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ des Vereins „Bürger für Bürger“ will, dass der Bundesrat und das oberste Kader der Bundesämter die Bevölkerung vor Abstimmungen nicht mehr informieren dürfen. Ziel der Initiative ist es, die unbeeinflusste und unverfälschte Stimmabgabe zu garantieren.
Was sich ändern würde
Bei einer Annahme der Initiative
Der Bundesrat sowie die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung und der Bundesämter (z.B. Generalsekretäre, Amtsdirektoren, etc.) müssen sich der Informations- und Propagandatätigkeit enthalten.
Sie dürfen nicht mehr an Medienauftritten, Informations- und Abstimmungsveranstaltungen, wie z.B. an Fernsehsendungen wie „Arena“, teilnehmen. Davon ausgenommen ist eine einmalige kurze Information an die Bevölkerung durch den Vorsteher des zuständigen Departements.
Der Bund dürfte dann keine Informationskampagnen bzw. Abstimmungspropaganda mehr finanzieren, durchführen oder unterstützen. Auch dürfte er keine Informations- und Propagandamaterialien, z.B. Flyer, Broschüren, Plakate, etc., mehr produzieren, finanzieren oder veröffentlichen. Davon ausgenommen ist eine sachliche Broschüre mit den Erklärungen des Bundesrates (das heutige Abstimmungsbüchlein), welche die ablehnenden und befürwortenden Argumente ausgewogen berücksichtigt. Der Bund wendet heute während des ganzen Jahres zwischen 70 und 80 Mio. CHF für die Öffentlichkeitsarbeit auf.
Der Abstimmungstermin würde mindestens sechs Monate im Voraus bekanntgegeben. Heute gilt bei nationalen Abstimmungen eine Frist von vier Monaten, einzelne Kantone hingegen haben Fristen zwischen einer und vier Wochen.
Den Abstimmungsunterlagen müssten neu die geltenden Rechtstexte beigelegt werden.
Bei einer Ablehnung der Initiative
Das Parlament hat bereits einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Über diesen kann in der Abstimmung vom 01. Juni jedoch nicht abgestimmt werden. Er untersteht noch dem fakultativen Referendum.
Der Gegenvorschlag will die Informationspflicht des Bundesrates im Gesetz verankern. Dabei würden die Grundsätze der Abstimmungsinformation (beständige, sachliche, transparente und verhältnismässige Information, keine Abstimmungspropaganda) im Gesetz festgehalten.
Der Bundesrat wäre dabei verpflichtet, die Haltung des National- und Ständerats zu vertreten.
Argumente der Befürworter:
Die Initiative schaffe klare Verhältnisse und beseitige überflüssige Behördenpropaganda, verhindere staatliche Abstimmungskampagnen und fördere offene, faire und ehrliche Informationen.
Der Bundesrat nehme immer stärkeren Einfluss auf die Meinungsbildung und missachte das Recht zur freien Meinungsäusserung. Die Meinungsbildung werde mit einem gewaltigen Propagandaautomat zielgerichtet und planmässig gesteuert. Dabei werde der eigentliche Volkswille übergangen.
Beispiele eines übermässigen Engagements seien die EWR-Abstimmung (1992) mit einem Informationsbudget von 6 Mio. CHF, der UNO-Beitritt (2002) mit einem Budget zwischen 1.2 und 2.5 Mio. CHF, die Bilateralen I (2000) mit einer Aufstockung des Informationsbudgets um 1.58 Mio. CHF.
Der Bundesrat beauftrage Bundesämter, den Abstimmungskampf zu führen und stelle einen breiten Informationsteppich mit Hochglanzbroschüren, Plakaten, öffentlichen Auftritten und Medienkampagnen her, welcher durch Steuergelder finanziert sei.
Der Bundesrat solle in einer Abstimmung nicht gewinnen oder verlieren müssen und dabei Teile des Volkes als Gegner bezeichnen, der zu bekämpfen sei.
Der Bundesrat begebe sich mit seinem Einsatz im Abstimmungskampf auf die Stufe der Parteien, was seinem Vertrauen als unparteiische Behörde schadet. Der Bundesrat verliere dadurch an Ansehen in der Bevölkerung. Der Abstimmungskampf sei Sache der interessierten Parteien und Verbände.
Der Bundesrat könne sich vor und während der Beratung im Parlament umfassend und vollständig äussern.
Der Gegenvorschlag gehe in die entgegengesetzte Richtung als die Initiative. Dieser verlange keine Enthaltung, sondern eine aktive Informationspolitik des Bundesrates.
Argumente der Gegner:
Der Bundesrat und die Bundesverwaltung könnten sich im Abstimmungskampf nicht mehr äussern und nicht an Veranstaltungen in Radio und Fernsehen teilnehmen. Dadurch werde ihre Informationstätigkeit massiv eingeschränkt. Die Stimmbürger hätten aber das Recht darauf, die Haltung und die Beweggründe der Regierung zu erfahren.
Der Bundesrat dürfe keine Fragen zu den Abstimmungen mehr beantworten, keine sachlichen und inhaltlichen Unklarheiten mehr korrigieren und keine falschen Behauptungen mehr widerlegen. Auf falsche oder irreführende Äusserungen könne der Bundesrat im Abstimmungskampf nicht mehr reagieren.
Über neue wesentliche Tatsachen dürfte nicht mehr informiert werden.
Die Stimmbürger haben das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sich dazu möglichst breite Informationen zu beschaffen. Dazu würden umfassende, sachliche und objektive Informationen aus staatlichen und privaten Quellen gehören. Die Informationsgrundlage bliebe bei nur privaten Quellen unvollständig. Die Initiative sei also eine Gefährdung der freien Willensbildung.
Die Privaten (Parteien, Interessenverbände, etc.) hätten nicht alle die gleichen Mittel zur Abstimmungsinformation zur Verfügung und der Abstimmungskampf werde von Lobbyisten mit aggressiven, emotionalen und teuren Kampagnen geführt.
Verwaltungsinterne Leitlinien würden gewährleisten dass sich die Bundesbehörden bereits jetzt an gewisse Grundsätze halten.
Die Kantone und Gemeinden müssten neu ihre Abstimmungstermine ebenfalls sechs Monate im Voraus ankündigen. Dies sei vor allem bei Gemeinden schwierig umzusetzen.
Den Abstimmungsunterlagen müssten neu auch die geltenden Rechtstexte beigelegt werden, was zu einem finanziellen Mehraufwand führen würde.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Garantie der freien Willensbildung und der unverfälschten Stimmabgabe.
Wichtigste Änderungen
Der Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Bundesämter enthalten sich der Informations- und Propagandatätigkeit während Abstimmungen.
Argumente dafür:
- Keine Finanzierung des Abstimmungskampfs durch Steuergelder.
- Bevölkerung nicht an Autorität und Vertrauen.
- Der indirekte Gegenvorschlag geht in die andere Richtung als die Volksinitiative.
Argumente dagegen:
- Massive Einschränkung der Informationstätigkeit des Bundesrates.
- Keine Reaktion auf falsche, irreführende oder neue Angaben möglich.
- Meinungsbildung ist nur noch aufgrund der unvollständigen Informationsgrundlage von Privaten möglich.
- Der Abstimmungskampf wird aggressiv und kostspielig von Lobbyisten geführt.
Positionen
Ein Ja empfiehlt SVP
Ein Nein empfehlen Bundesrat, Parlament (NR: 61 Ja, 134 Nein; SR: 2 Ja, 38 Nein), SP, FDP, CVP
Propaganda
Die gezielte Verbreitung bestimmter politischer, religiöser, wirtschaftlicher, aber auch künstlerischer oder humanitärer Ideen. Allgemein die publizistische Beeinflussung und auch die Beeinflussung durch Werbe- und Wahlkampagnen.
Fakultatives Referendum
Das Volk kann freiwillig zu einem Beschluss des Parlaments Stellung nehmen. Dazu müssen innert 100 Tagen 50'000 Stimmberechtigte eine Abstimmung verlangen.
Die Referendumsfrist für den indirekten Gegenvorschlag würde nach der Ablehnung der Initiative beginnen.
Maulkorb-Initiative
Die Volksinitiative “Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ wird umgangssprachlich „Maulkorb-Initiative“ genannt.
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