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Abstimmung 29.11.09: Gegen den Bau von Minaretten
Während der letzten Jahre ist die Anzahl der hierzulande lebenden Muslime angestiegen. Dies führte zum Bau von zusätzlicher Moscheen, die auch Minarette vorsahen. Dagegen hat sich jedoch in der Bevölkerung Widerstand formiert. Politiker der SVP und der EDU haben eine Volksinitiative gestartet, die den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten soll. Da es sich dabei um eine Änderung eines Verfassungsartikels handelt, liegt die Entscheidung nun beim Volk.
Was wird geändert?
Bei einem „Ja“ zur Minarettinitiative wird der Bau von Minaretten in der ganzen Schweiz verboten. Als Minarett wird der Turm auf einer Moschee bezeichnet. Die Vorlage definiert nicht genau, ab wann ein Turmaufbau als Minarett gilt.
Heute gibt es in der Schweiz vier Moscheen mit Minarett: in Genf, Zürich, Winterthur und in Wangen bei Olten. Gemäss derzeit geltendem Recht braucht es für den Bau eines Minaretts eine Baubewilligung vom Kanton. Dazu muss das Minarett den kantonalen Bauvorschriften entsprechen und in das Ortsbild hineinpassen. Die Bewilligung aus religiösen Gründen zu verweigern, ist aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht zulässig. Ein Baugesuch für ein Minarett in einem alten Dorfkern könnte somit mit der Begründung abgelehnt werden, dass das Minarett nicht in das Ortsbild hineinpasst.
Bei einem „Ja“ zur Vorlage wäre der Bau von Minaretten neu für die ganze Schweiz einheitlich durch die Bundesverfassung verboten. Bereits bestehende Minarette wären jedoch vom Verbot nicht betroffen.
Auswirkungen
Darüber, welche Auswirkungen eine Annahme auf internationale Verträge wie die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hätte, sind sich Befürworter und Bundesrat nicht einig.
Der Bundesrat glaubt, dass ein generelles Bauverbot für Minarette gegen die darin festgehaltene Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstosse. Die Schweiz könnte bei der Annahme der Vorlage daher vor dem europäischen Gerichtshof für Menschrechte angeklagt und verurteilt werden.
Die Befürworter der Vorlage vertreten jedoch die Meinung, dass die Initiative nicht gegen internationale Bestimmungen verstosse. Sie verweisen auf andere Staaten, die den Bau von Minaretten und anderen religiösen Symbolen teilweise bereits massiv eingeschränkt hätten.
Argumente der Befürworter
Befürworter der Initiative sehen in Minaretten ein religiöspolitisches Machtsymbol des Islams, das eine religiöse Vormachtstellung zum Ausdruck bringe. Dies sei undemokratisch und gefährde den religiösen Frieden in der Schweiz.
Das Minarett sei zudem dazu da, dass der Gebetsrufer (Muezzin) von diesem Turm herab zum Gebet aufrufe. Wer aufgrund der Religionsfreiheit den Bau eines Minaretts erlauben wolle, müsse, ähnlich wie beim Kirchturm das Glockengeläut, auch den Ruf des Muezzins zulassen.
Befürworter der Initiative sehen die Religionsfreiheit durch ein Minarettverbot nicht eingeschränkt, da das Minarett für die Ausübung des Islams nicht nötig sei. Bereits heute gäbe es in der Schweiz ca. 160 Moscheen, wobei nur vier davon mit einem Minarett ausgestattet seien. Weiter würden auch andere Religionen in der Schweiz eingeschränkt, z.B. durch das Schächtverbot oder die Entfernung von katholischen Kreuzen aus öffentlichen Gebäuden.
Das Minarettverbot fördere zudem die Integration. Den religiösen Minderheiten werde so aufgezeigt, dass bestimmte Integrationsbemühungen bzw. eine Anpassung an die Schweizer Kultur von ihnen erwartet werden.
Argumente der Gegner
Gegner der Volksinitiative erachten ein generelles Minarettverbot als ungerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheit. Da der Bau von Minaretten bereits durch die heutigen Gesetze aus baurechtlichen und raumplanerischen Gründen eingeschränkt werden könne, sei dieses direkte Verbot unnötig.
Zudem sei ein Minarettverbot für die Bekämpfung von extremistischen Gruppierungen nutzlos. Versteckte religiöse Gruppierungen seien viel gefährlicher als gut sichtbare Moscheen und Minarette.
Gegner der Initiative befürchten zudem, dass Muslime in der Schweiz ein generelles Minarettverbot als Zurückweisung empfinden würden. Dies könne den Religionsfrieden und die Integration von Muslimen in der Schweiz erschweren.
Weiter sind die Gegner der Meinung, dass ein Verbot von Minaretten gegen internationales Recht verstosse, was dem Image der Schweiz, besonders in der islamischen Welt schwer schaden könnte. Als Folge sei mit negativen Auswirkungen auf den Aussenhandel, die Banken und den Tourismus zu rechnen. Zudem verliere die Schweiz an Glaubwürdigkeit, wenn sie sich z.B. in anderen Ländern gegen die Diskriminierung z.B. von Christen einsetze.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Zum Schutz des religiösen Friedens soll es in der Schweiz keine Minarette geben.
Wichtigste Änderungen
Der Bau von Minaretten wird schweizweit verboten. Bis jetzt unterliegt der Bau von Minaretten den kantonalen Bauvorschriften.
Argumente dafür
- Das Minarett sei ein Machtsymbol des Islams.
- Von den Minaretten würde zukünftig ein Muezzin zum Gebet rufen.
- Ein Verbot von Minaretten schränke die Religionsfreiheit nicht ein, da Minarette für die Ausübung des Islams nicht notwendig seien.
- Auch Kreuze würden zunehmend aus öffentlichen Gebäuden entfernt.
Argumente dagegen
- Ein generelles Bauverbot für Minarette verstosse gegen die Religionsfreiheit und Menschenrechts-Abkommen.
- Das Verbot sei für die Bekämpfung von extremistischen Gruppierungen nutzlos.
- Die Initiative gefährde den Religionsfrieden in der Schweiz.
- Der Ruf der Schweiz in islamischen Ländern werde geschädigt.
Positionen
Ein “Ja” empfehlen: SVP
Ein „Nein“ empfehlen: Bundesrat und Parlament, FDP, CVP, SP und Grüne
Kommentare von Lesern zum Artikel
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