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Abstimmungen, Initiativen
Abstimmung 24.11.2013: Revision Nationalstrassenabgabengesetz
Jährlich legen Fahrzeuge auf Schweizer Nationalstrassen über 25 Milliarden Kilometer zurück. Dies stellt eine grosse Belastung für die Strassen dar. Um den Betrieb, Unterhalt und Ausbau zu sichern, gibt es die Autobahnvignette, die einen Teil dieser Kosten finanziert. Im Jahr 1984 stimmten Volk und Stände der Autobahnvignette für 30 CHF zu. Seit 1995 ist die Autobahnvignette auf dem heutigen Preisniveau von 40 CHF. Am 24. November stimmen wir darüber ab, ob die Vignette zukünftig 100 CHF kosten soll.
Ausgangslage
Der Bund gibt jährlich rund 1,5 Milliarden CHF für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schweizer Nationalstrassennetzes aus. Davon stammten 2012 318 Millionen CHF aus den Einnahmen der Autobahn-Vignetten. Der Rest stammt aus Einnahmen der Mineralölsteuer auf Treibstoffe. 2012 wurden 9,4 Millionen Vignetten verkauft. Mehr als 1/3 davon wurden von Ausländern erworben, was dem Bund 130 Millionen CHF Einnahmen generierte.
Insgesamt erzielt der Bund heute mehr Einnahmen als (die benötigten) 1,5 Milliarden pro Jahr aus dem Strassenverkehr (Autobahn-Vignetten-Einnahmen, Mineralölsteuer, etc.). Ein Teil davon wird für den allgemeinen Finanzhaushalt des Bundes, den öffentlichen Verkehr und den Umweltschutz gebraucht. Die Einnahmen der Autobahn-Vignetten sind jedoch zweckgebunden und dürfen nur für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schweizer Nationalstrassennetzes gebraucht werden.
Das Schweizer Nationalstrassennetz verbindet die verschiedenen Landesteile und Zentren miteinander. Die Linienführung der Nationalstrassen basiert auf dem Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz von 1960 und umfasst heute Strassen von einer Länge von ungefähr 1‘800 km. Im Jahr 2006 hat der Bundesrat das Nationalstrassennetz geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass es Anpassungen im Netz braucht. Der Bundesrat hat vier wichtige Anforderungen für die Aufnahme einer Strasse ins Nationalstrassennetz aufgestellt.
- Eine Anforderung ist, dass die Strasse den internationalen Transitverkehr durchleitet. Transitverkehr ist Verkehr der weder in der Schweiz startet noch endet. Fährt also beispielsweise ein Lastwagen von Köln nach Rom über die Schweiz ist er für die Schweiz Transitverkehr.
- Die zweite Anforderung ist, dass die Nationalstrassen die Schweiz an das Ausland anbinden.
- Zudem sollen die Nationalstrassen die Schweizer Agglomerationen miteinander verbinden.
- Die letzte Anforderung ist die Anbindung der grossen Tourismusregionen und der Kantonshauptorte.
Was wird geändert
Bei einer Annahme der Vorlage wird die heutige Autobahnvignette von 40 CHF auf 100 CHF erhöht. Zudem wird neu eine 2 Monats-Vignette eingeführt, die CHF 40 kosten wird. Sie erlaubt die Benützung der Autobahn während 2 aufeinanderfolgenden Monaten.
Diese Änderungen treten in Kraft, sobald das angesparte Vermögen des Strassenverkehrs unter eine Milliarde CHF sinkt.
Auswirkungen
Bei Annahme der Vorlage werden per Anfang 2014 400 Kilometer Strassen zusätzlich zum Nationalstrassennetz hinzukommen. Diese Strecken waren bisher Kantonsstrassen und sind von den Kantonen betrieben, unterhalten und ausgebaut worden. Zu diesen insgesamt 19 Strecken gehören unter anderem die Zürcher Oberlandautobahn, die Julierpassstrasse und die kantonale Autobahn von Bern nach Biel. Zur Übernahme der Kantonsstrassen kommen Ortsumfahrungen und Neubauten von Nationalstrassen hinzu. Mit den Umfahrungen sollen die Orte vom Verkehr entlastet werden und somit die Sicherheit für die Fussgänger und Fahrradfahrer erhöht werden. Solche Umfahrungen sind unter anderem in La-Chaux-de-Fonds und Näfels geplant. Neubauprojekte sind im Raum Zürich und Lausanne vorgesehen. Mit diesen neuen kurzen Autobahnabschnitten sollen die oft befahrenen Autobahnen in diesen Regionen entlastet werden.
Gemäss Schätzungen betragen die Kosten für den Betrieb der zusätzlichen Strassen und den geplanten Ausbau des Strassennetzes rund 305 Millionen CHF. Davon werden 105 Millionen Franken durch den Unterhalt und Betrieb der neuen Stecken im Nationalstrassennetz verursacht. Die restlichen 200 Millionen CHF werden für Projekte zur Erhöhung der Sicherheit der Strasse und die Ausbauprojekte verwendet.
Diese Zusatzkosten würden gemäss Schätzung durch die Erhöhung der Autobahnvignette gedeckt. Es wird geschätzt, dass die Zusatzeinnahmen genau 305 Millionen CHF betragen.
Im Gegenzug zu den höheren Ausgaben des Bundes werden die Kantone um diese rund 305 Millionen CHF entlastet. Sie müssen sich nun nicht mehr um diese Strassen kümmern und die Ausgaben entfallen.
Es wird erwartet, dass die Erhöhung der Autobahnvignette im Jahr 2016 erfolgt, da gemäss Schätzungen das angesparte Vermögen des Strassenverkehrs dann unter eine Milliarde fällt.
Bei einer Ablehnung werden die geplante Erweiterung des Nationalstrassennetzes und dessen Ausbau nicht durchgeführt. Die Verantwortung für diese Strassen würde weiterhin bei den Kantonen bleiben. Die Umfahrungen und Neubauten werden bei einer Ablehnung ebenfalls nicht realisiert.
Argumente der Befürworter
Die Gesetzesänderung sei gut für den Zusammenhalt der Schweiz. Künftig seien alle Schweizer Landesteile und alle Kantonshauptorte miteinander verbunden. Die neuen Nationalstrassen würden die Anbindung von regionalen Zentren an Tourismusgebieten sowie von Stadt an Land ermöglichen.
Die besser ausgebauten Strassen würden für mehr Sicherheit sorgen. Die Engpassbeseitigung sorge für weniger Staus und damit weniger Auffahrunfälle. Umfahrungsstrassen würden Städte und Dörfer vom Verkehr entlasten. So sänke das Risiko von Unfällen, vor allem bei Fussgängern und Radfahrern.
Die Vorlage sorge für einen flüssigeren Verkehr. Die Vorlage enthalte wichtige Neubauprojekte, die den Verkehr schneller machen würden. Damit würden die Automobilisten Zeit sparen und die Bewohner vom Verkehr entlastet.
Die Gesetzesänderung sorge für eine solide Strassenfinanzierung. Wegen der starken Zunahme des Strassenverkehrs hätten die Kantone vermehrt Mühe, die nötigen Ausbauten zu finanzieren. Die Mehreinnahmen kämen ausschliesslich dem Strassenverkehr zu, es gäbe keine Querfinanzierung zum öffentlichen Verkehr.
Die gefahrenen Kilometer hätten sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, der Preis der Vignette sei aber seit 1995 gleich. Da die Fahrzeuge immer weniger Kraftstoffe (Benzin, Diesel) bräuchten, breche dem Bund zudem mit der Mineralölsteuer die wichtigste Einnahmequelle weg.
Die Beschaffung der Mehreinnahmen sei über die Vignette einfach und unbürokratisch.
Argumente der Gegner
Der Bund nehme jährlich 9.5 Milliarden CHF durch Steuern, Gebühren und Abgaben des Privatverkehrs ein. Damit könnte sich der Privatverkehr eigentlich ohne Erhöhung der Autobahn-Vignette kostendeckend finanzieren. Heute würden aber 70% zweckentfremdet und in die allgemeine Bundeskasse und in den öffentlichen Verkehr gesteckt.
Die Erhöhung solle erst erfolgen, wenn ein Strassenfond in der Verfassung festgeschrieben sei. Zudem sei keine Erhöhung der Autobahn-Vignette nötig um die Strecken ins Nationalstrassennetz aufzunehmen, da noch 3,8 Milliarden CHF angespartes Vermögen in der Strassenkasse sei.
Anderen Gegenstimmen zufolge ermögliche die Preiserhöhung der Autobahnvignette den Bau von neuen Nationalstrassen. Das laufe dem Ziel einer umweltgerechteren Mobilität entgegen, fördere die Zersiedlung, verschlinge Kulturland und schade der Landschaft.
Die Autobahnvignette sei eine Pauschalsteuer. Ihr Preis sei unabhängig davon, ob jemand viel oder wenig fährt. Obwohl Autofahren so teurer werde, verhindere sie keine einzige Autofahrt.
Die Autobahnvignetten-Erhöhung habe für KMUs, die aufs Auto angewiesen sind, massive Kostenfolgen. Diese Mehrausgaben würden auf den Kunden abgewälzt.
Die Initiative würde Ausländer, welche die Schweiz nur durchfahren mit der 40 CHF Vignette besser stellen als Schweizer, die die Autobahn sehr wenig benutzen, die 100 CHF für die Vignette bezahlen müssten.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Finanzierung der zusätzlichen Nationalstrassen durch eine Preiserhöhung der Autobahnvignette von 40 CHF auf 100 CHF.
Wichtigste Änderungen
Mehrere Strassen, die bisher Kantonsstrassen waren, werden ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Ausserdem werden Umfahrungen und Neubauten realisiert.
Um die Finanzierung für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau sicher zu stellen soll die Autobahnvignette neu 100 CHF kosten. Neu gäbe es auch eine Zweimonatsvignette für 40 CHF.
Argumente dafür
Die besser ausgebauten Strassen würden für mehr Sicherheit sorgen und ermöglichen einen flüssigeren Verkehr.
Die Gesetzesänderung sorge für eine solide Strassenfinanzierung.
Die gefahrenen Kilometer haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt, der Preis der Vignette ist aber seit 1995 gleich geblieben.
Argumente dagegen
Es sei keine Erhöhung nötig, da die heutigen Einnahmen vom Privatverkehr genügen würden.
Die Erhöhung solle erst erfolgen, wenn ein Strassenfond in der Verfassung festgeschrieben sei.
Die Preiserhöhung der Autobahnvignette ermögliche den Bau von neuen Nationalstrassen, was schlecht für die Umwelt sei.
Kommentare von Lesern zum Artikel
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Frank Karli sagte October 2013 Die Autobahnvignette gehört eigentlich in der reichen Schweiz abgeschafft! 1984 und 1994 ist die Vignette zu 30.- und dann 40.-Fr. nur mit knapp je 53 % Ja-Stimmen angenommen worden. Den Ausschlag gab, dass die Ausländer auch für die Autobahnen zahlen müssten. Es ist eine Frechheit, einen Aufschlag auf 100.- Fr. durchdrücken zu wollen. Dieses Mal musste ein Referendum ergriffen werden. Eine glatte Lüge ist es zu behaupten, damit gäbe es eine "Verkehrsberuhigung" . Die Mehrheit im National- und Ständerat hat die Steuergelder der Autofahrer veruntreut und in die allgemeine Bundeskasse und die Bahnen gesteckt. Ein Beispiel dazu: 2012 werden von 9,5 Milliarden Benzinpreis Abgaben und Steuern knappe 30 % also nur 2,9 Milliarden für Strassenbauten bewilligt. Die Strassenbenützer haben genug bezahlt! Diese Vignette-Mogelpackung gehört an der Urne abgelehnt. |
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Hermann Scheuber sagte October 2013 100 Fr für die Vignette hat nebst dem Biss in den sauren Apfel bestimmt den Vorteil einer vorläufigen Verkehrsberuhigung auf den Autobahnen. Nicht nur die Schweizer, sondern auch die Auto-Touristen bezahlen und die "schlauen" Nicht-Autobahnbenutzer geben dann eher ihr Geld in DorfWirtschaften als im unpersönlichen Autogrill aus. |
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