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Abstimmung 24.11.2013: Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen
Die SVP hat die Familieninitiative eingereicht, um einen gleich hohen steuerlichen Abzug bei der Eigenbetreuung wie bei der Fremdbetreuung der Kinder zu schaffen. Die Ehe- und Familienbesteuerung wird seit einigen Jahren überarbeitet. Am 1. Januar 2011 trat deshalb das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern in Kraft. Seitdem kann man die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder von den Steuern abziehen.
Am 24. November stimmt das Volk nun darüber ab, ob es auch einen Steuer-Abzug bei der Eigenbetreuung geben soll.
Ausgangslage
Seit 2011 kann man die Kosten für die fremd betreuten Kinder bis zu 10‘100 CHF pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Kinderkrippe. Vorher gab es keinen solchen Abzug. Idee des Fremdbetreuungs-Abzug ist eine steuerliche Gleichbehandlung gemäss der Leistungsfähigkeit eines Paares (siehe Kasten). Durch den Abzug hängt der Entscheid der Erwerbstätigkeit und der Form der Kindererziehung nicht von Steuern ab.
Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern sieht keinen Abzug für die Eigenbetreuung vor. Einige Kantone kennen schon heute einen Eigenbetreuungsabzug, der aber meistens tiefer ist als der maximal mögliche Fremdbetreuungsabzug. Zurzeit ist ein Eigenbetreuungsabzug in den Kantonen Zug, Luzern, Nidwalden und Wallis möglich.
Um die Eigenbetreuung steuerlich zu fördern, hat die SVP die Familieninitiative eingereicht.
Was wird geändert?
Die Bundesverfassung sieht neu mindestens einen gleich hohen Steuerabzug für die Eigen- wie für die Fremdbetreuung der Kinder vor.
Auswirkungen
Bei einer Annahme der Initiative werden Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, steuerlich gefördert (siehe Kasten).
Da die Initiative nur fordert, dass der steuerliche Abzug bei Eigenbetreuung gleich hoch sein muss wie der Fremdbetreuungsabzug, ergeben sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, erhalten einen gleich hohen oder höheren Abzug als sie erhalten würden, wenn sie ihre Kinder fremdbetreuen liessen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Fremdbetreuungsabzug abgeschafft würde.
Einführung Eigenbetreuungs-Abzug
Die Initiative hat sowohl Auswirkungen auf die direkte Bundessteuer als auch auf die Kantons- und Gemeindesteuern.
Bei einer Annahme der Initiative könnten Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, gleich viel vom steuerbaren Einkommen der direkten Bundesteuer abziehen wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. D.h. sie können maximal 10‘100 CHF von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Zudem können Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, neu in jedem Kanton mindestens einen gleich hohen Betrag von den Kantons- und Gemeindesteuer abziehen, wie der Kanton für die Fremdbetreuung gewährt. Jeder Kanton hat heute einen Fremdbetreuungs-Abzug. Die Höhe des Abzuges ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. . Bei Annahme der Initiative müssen alle Kantone einen Steuer-Abzug für die Eigenbetreuung einführen. Die Kantone, die bereits einen Abzug kennen, müssen einen gleich hohen Abzug wie bei der Fremdbetreuung gewährleisten.
Unklar ist, wie der Eigenbetreuungs-Abzug berechnet wird. Für die tatsächlichen entstandenen Kosten der Fremdbetreuung darf bis zu 10‘100CHF abgezogen werden. Da für die Eigenbetreuung kein Geld bezahlt werden muss, ist noch nicht geregelt, wie dieser schlussendlich zustande kommt.
Schätzungen zufolge würde die Initiative zu bis zu 1,4 Mrd. Franken Steuerausfällen pro Jahr führen, wobei die konkrete Zahl von der genauen Ausgestaltung abhängen würde.
Abschaffung des Fremdbetreuungsabzugs
Wird der Fremdbetreuungs-Abzug wieder abgeschafft, würde sich für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, nichts ändern. Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, müssten jedoch höhere Steuern bezahlen als heute.
Dadurch würden sich bei Bund und Kantonen Mehreinnahmen ergeben. Schätzungen zufolge würde der Bund jährlich 60 Millionen mehr einnehmen. Für die Kantone sind keine Schätzungen bekannt.
Argumente der Befürworter
Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen steuerlich gefördert werden. Daher sollten sie mindestens den gleichen Steuerabzug wie für die Fremdbetreuung in der Steuererklärung angeben können.
Der Abzug für die Eigenbetreuung stärke die Eigenverantwortung und verhindere, dass die elterlichen Pflichten an den Staat delegiert werden.
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, würden ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Die traditionelle und noch immer am stärksten verbreiteten Familienstruktur solle bewahrt werden und daher steuerlich attraktiver sein als die Fremdbetreuung.
Argumente der Gegner
Der Entscheid, wie Eltern ihre Kinder betreuen, dürfe nicht von den Steuern abhängen. Mit der Annahme der Initiative würde aber die Eigenbetreuung steuerlich attraktiver und die finanzielle Gleichstellung von Ein- und Zweiverdienerpaaren rückgängig gemacht.
Eltern mit eigener Kinderbetreuung seien nach heutigem Recht steuerlich nicht benachteiligt. Bei Annahme der Initiative wären sie aber bevorteilt (siehe Kasten). Die Bevorzugung der traditionell organisierten Familien sei in der heutigen Zeit nicht gerechtfertigt.
Die Annahme der Initiative wäre mit Steuerausfällen in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken verbunden.
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Ziel der Vorlage
Die Initiative will einen gleich hohen Steuer-Abzug für die eigene Betreuung der Kinder wie für die Fremdbetreuung schaffen.
Wichtigste Änderungen
Die Bundesverfassung sieht neu einen gleich hohen Steuerabzug für die Eigen- wie für die Fremdbetreuung der Kinder vor.
Sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantonssteuern muss man bei Annahme der Initiative einen Eigenbetreuungs-Abzug abziehen können.
Argumente dafür
Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, sollen steuerlich gefördert werden. Daher soll ihnen mindestens der gleiche Steuerabzug zur Verfügung gestellt werden.
Die traditionelle Familienstruktur solle bewahrt werden und daher steuerlich attraktiver sein als die Fremdbetreuung.
Der Abzug für die Eigenbetreuung stärke die Eigenverantwortung und verhindere, dass die elterlichen Pflichten an den Staat delegiert werden.
Argumente dagegen
Der Entscheid, ob Eltern ihre Kinder selbst oder fremd betreuen lassen, dürfe nicht von den Steuern abhängen. Mit der Initiative würde aber die Eigenbetreuung attraktiver und die finanzielle Gleichstellung von Ein- und Zweiverdienerpaaren rückgängig gemacht.
Eltern mit eigener Kinderbetreuung seien nach heutigem Recht steuerlich nicht benachteiligt.
Die Annahme der Initiative wäre mit Steuerausfällen in der Höhe von 1.4 Mia. Franken verbunden.
Finanzielle Gleichstellung von Ein- und Zweiverdienerpaaren mit Kindern
Bei Familie A arbeitet ein Partner in einem Unternehmen, während der andere zu Hause bleibt und die Kinder betreut.
Bei Familie B gehen beide Partner arbeiten. Die Kinder geben sie in eine Kinderkrippe, wo sie betreut werden.
Beide Familien haben ein gleich grosses Einkommen von 100‘000 CHF pro Jahr. Familie B muss allerdings jeden Monat 800 CHF für die Kinderbetreuung bezahlen. Deshalb steht ihr nur 90‘400 CHF (100‘000–9‘600) zur Verfügung. Familie B zahlt aber für ein Einkommen von 100‘000 CHF Steuern.
Damit der Entscheid, wer die Kinder betreut, nicht von den Steuern abhängt, wurden die beiden Familien durch das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern finanziell gleichgestellt. Nun kann Familie B die Fremdbetreuungs-Kosten von 9‘600 CHF vom steuerbaren Einkommen abziehen und muss nur noch für die 90‘400 CHF Steuern bezahlen.
Damit werden die beiden Familien nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit besteuert.
Finanzielle Ausgangslage bei Annahme der Initiative
Nach der Annahme der Initiative steht Familie A nun auch ein Abzug zu. Dieser muss mindestens gleich hoch, wie jener von Familie B sein. Sie bezahlt nun also auch nur noch auf ein Einkommen von 90‘400 CHF Steuern. Im Gegensatz zur Familie B, stehen ihr aber die gesamten 100’00 CHF zur Verfügung.
Kommentare von Lesern zum Artikel
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- - sagte November 2013 @ Hans Stampfli Es gibt in Familien keine 'Doppelverdiener', sondern manchmal einfach zwei Elternteile, die für je 1 Lohn arbeiten. Doppel- und Mehrfachverdiener finden Sie ausschliesslich in den Teppichetagen von Firmen. |
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Chris Kristen sagte November 2013 Das Beispiel im Kasten ist ja wirklich sehr unglücklich und konnte nur von einer Person geschrieben werden, welche die Initiative ablehnt. Wenn man eine Einverdiener-Familie mit dem gleichen einkommen wie eine Zweiverdiener-Familie vergleicht, dann vergleicht man eh Äpfel mit Kaviar. Vielmehr muss sich eine Familie doch heute der Frage stellen, ob nach der Geburt des Kindes beide Partner weiterarbeiten oder nicht. Es gibt viele Gründe gegen die Initiative (Steuerrechtlich, Abzüge allgemein) aber zumindest hier ist doch klar: Leute die sich für Fremdbetreuung entscheiden sind eh schon bevorzugt, denn sie verdienen ja locker mehr als die Betreuung kostet! Ich sehe deshalb nicht ein, weshalb man dies noch künstlich fördern muss. Und was ist mit all den Mischformen? Wenn z.B. der Mann von 100% auf 80% geht, "verliert" er mit einem fünftel des Lohnes schnell mal mehr als die Betreuungskosten. |
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samuel schmid sagte October 2013 hallo, stimmt teilweise; es gibt kindern die brauchen nicht nur die betreung der mutter zu 100% sondern es gibt auch diese kindern die brauchen mal 2 eine betreung, sogar zu 150% oder 200% ... usw man kann nicht nur wegen diesen problemkindern 'was zu bestimmen. problemkindern in einer klasse von 24 kindern sind lediglich 2% bis 4%, alle anderen machen sie mit und folgen die schulleitung. meistens ist es nur ein einziges kind der kommt zuerst mit ideen von rauchen oder alkohol zu trinken,...dann folgen anderen wegen den gruppen zwang oder auch nicht!. ich habe 2 brudern die in kant. schulen arbeiten. ich hab's auch selber erlebt und bei meine geschwister wieder bestätigt, das es so ist. >wie ist die situation von diesen eltern, welche ihren kindern in privatschulen schicken? >in vielen ländern wo die staatlichen schulen nicht ein gutes schulniveau anbieten, werden die kindern in privatschulen geschickt! >beispiel von schweizernschulen in ausland (privatschulen): die kindern fangen schon um 7:00 oder 7:30 an, klein kindern in der kindergarten 1 und 2, bis mittag; je nachdem mit mittagessen oder nicht, je nach eltern, je nach fall! man hat aber die wahl; weil jede familie andere bedürfnise haben! so kann die mutter 50% arbeiten. dannach bleiben die kindern bis 16:30 in der schule später sogar bis 18:30 und die mutter kann länger arbeiten. allein durch diese massnahmen billionen von muttern bzw frauen dürfen auch das was sie gelernt haben in der berufsschulen oder universitäten in der arbeitswelt ausüben! die zeiten wo sich die frauen und mädchen nur für den haushalt und die kindern aufzupassen ist in die moderne welt nicht mehr zu erwarten! die schulkosten muss man halt gem. der einkommen beide fairweise festlegen. >die kindern oder jugendtliche die wollen alkohol, tabak, oder sonst was nehmen, die machen es sowieso, versteckt nach der schule, bei sportanlässe, geburtstagsparties... etc etc... weil diese privatschulen geschlossen sind (kindern dürfen nicht raus gehen) bleiben dabei unter kontrolle der schule und beobachtung,... dannach übernehmen die eltern die aufgabe,... >verbitten und kontrolle nach mutterliche polizist zu spielen bringt auch nichts! gespräche und aufklärung ist gem. erfahrung das beste mittel. > man kann nicht kindern/jugendtliche 100% unter kontrolle und beobachtung halten! freundliche grüsse |
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Katharina Bleuer sagte October 2013 Wann kommt endlich die Einzelbesteuerung? Dann können von mir aus alle nicht erwerbstätige Personen von ihrem nicht existierenden Einkommen so viele nicht existierenden Kosten abziehen, wie sie wollen. Aber bis dahin wäre es völlig am Volk vorbei politisiert, wenn wir durch eine Annahme dieser Initative dafür sorgen würden, dass alle Familien mit unterdurchschnittlichem Einkommen, die auf zwei Löhne angewiesen sind, Ende Monat noch weniger Geld in der Tasche haben (oder sich keine Kinderbetreuung mehr leisten können). |
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Hans Stampfli sagte October 2013 Doppelverdiener haben in der Regel mehr Einkommen zur Verfügung, da ja beide Partner ein Einkommen haben. Zudem bezahlen beide in Sozialversicherungen ein und erhalten beide den Arbeitgeberbeitrag - Dieses Geld möchten sie ja irgendwann aber wieder ausbezahlt haben. Nehmen wir den Kasten rechts: Heute verdient der Ehemann der Faminie A 100'000.00 und die Frau betreut zuhause die Kinder. Nachher wäre ja Frau A blöd, wenn sie nicht auch arbeiten gehen und das Gesamteinkommen erhöhen würde. Zudem könnte sie dann die Kinderbetreuung "outsourcen" und würde vom Staat dafür erst noch in Form eines Steuerabzuges belohnt. Vom zusätzlichen Einkommen der Frau A würde sie und deren Arbeitgeber Sozialabzüge bezahlen, welche ja irgend wann zurück fliessen sollen (z.B. PK). Ich frage mich: Soll es wirklich das Ziel sein, dass unser Nachwuchs fremdbetreut wird? Meine Erfahrung ist, dass Kinder von Doppelverdiener eher "rumhängen" und ihre Grenzen nicht kennen, denn die externe Betreuung ist ja keine Pflicht für Doppelverdiener, schon gar nicht, wenn die Kinder ein gewisses Alter erreicht haben. Ich kenne solche selbstbetreuten Kinder im Oberstufenalter, welche bereits rauchen, kiffen, saufen, mobben, klauen ... weil ja beide Eltern weg sind und Geld verdienen. Die Doppelverdiener-Eltern kompensieren ihre Zeitknappheit oft mit fast grenzenlosem Taschengeld und technischen Spielereien - Solche Kinder haben ziemlich ausnahmslos ein Smartphone und die Eltern kümmern sich nicht mal drum, ob ihre Sprösslinge damit Cyber-Mobbing betreiben, Pornos konsumieren, etc. Ferner frage ich mich, wie solche Kinder später ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten wollen, wenn Geld dtets im Überfluss vorhanden war? Wie viele davon enden in einer Schuldenfalle? Schöne Gesellschaft, welche da angestrebt wird - Nicht zu sprechen von den Ausgaben, welche der Staat wegen renitenten Jugendlichen hat. Bei einem solchen Familienmodell muss es nicht wundern, wenn der Staat zusätzliche Einnahmen benötigt, um diesen Auswüchsen wieder Herr zu werden... |
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Hermann Scheuber sagte October 2013 Die neidige Steuerbettelei bringt für die Familie garantiert weniger als eine direkte Erhöhung des Kindergelds! |
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