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Ausländer-, Migrationspolitik
Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"
Das Thema Einwanderung stellt die Schweiz vor ein Dilemma. Zum einen ist die Schweiz angewiesen auf Einwanderer, insbesondere als Arbeitskräfte. Zum anderen werden immer wieder auch die negativen Effekte der Einwanderung diskutiert. Für die Initianten der vorliegenden Volksinitiative ist die Zuwanderung in die Schweiz heute nicht streng genug geregelt. Zu viele Ausländer würden in die Schweiz kommen. Die negativen Effekte der Einwanderung würden aufgrund der grossen Masse der Einwanderer die positiven Effekte deutlich überwiegen. Um diese Situation zu verändern wurde die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ eingereicht.
Ausgangslage
Im Jahr 2002 trat das Freizügigkeitsabkommen (siehe Review “Hoffnungen und Befürchtungen zur Personenfreizügigkeit“) zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Ausserdem gilt es auch für die Länder Norwegen, Island und Liechtenstein (EFTA-Staaten). Das Freizügigkeitsabkommen ist Bestandteil der Bilateralen Verträge I, die zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelt wurden. Seither haben EU-Bürger das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Bleiben dürfen EU-Staatsangehörige, wenn sie eine berufliche Anstellung in der Schweiz vorweisen können. Im Gegenzug geniessen Schweizer in den Vertragsländern die gleichen Rechte.
Dieser Grundsatz ist durch das Anrufen der sogenannten Ventilklausel von Seiten der Schweiz zurzeit jedoch noch schwach eingeschränkt. Diese Klausel erlaubt es der Schweiz unter gewissen Umständen, die Einwanderung aus der EU trotz Freizügigkeit zu begrenzen. Die Ventilklausel hat jedoch für die meisten Länder der EU nur noch bis im Mai 2014 Gültigkeit. Danach kann sie nicht mehr angerufen werden. Darauf hat die Schweiz reagiert, indem konkrete Gesetze zum Verhindern von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in Kraft gesetzt wurden („flankierende Massnahmen“). Im Bereich des Lohndumpings (siehe Kasten) wurden beispielsweise Massnahmen ergriffen, um die Arbeitsnehmer zu schützen.
Arbeitssuchende Ausländer aus Nicht-EU-Staaten haben bereits heute deutlich strengere Aufnahmebedingungen. Für sie gibt es bereits jährliche Höchstzahlen (ca. 11'000 pro Jahr), die nicht überschritten werden dürfen. Aus Nicht-EU-Staaten werden ausserdem nur dann Arbeitskräfte aufgenommen, wenn die betreffenden Arbeitsstellen nachweislich nicht durch Schweizer oder EU-Bürger besetzt werden können.
Die Asylpolitik ist bisher unabhängig von der übrigen Zuwanderungspolitik geregelt.
Was wird geändert?
Die Initiative würde zu einer grundlegenden Änderung der Schweizer Zuwanderungspolitik führen. Anstelle der Personenfreizügigkeit soll die Einwanderung neuerdings durch jährliche Höchstzahlen (sogenannte „Kontingente“) für Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Personen gesteuert werden.
Die Initiative möchte diese Höchstzahlen auf alle Einwanderer anwenden. Sowohl Grenzgänger, Arbeitskräfte aus der EU und dem Rest der Welt wie auch Flüchtlinge (Asylsuchende) wären von dieser Regelung betroffen. Sie alle dürften nur so lange einreisen, bis die beschlossene Höchstzahl erreicht ist.
Auswirkungen
Die Personenfreizügigkeit mit der EU ist in den Bilateralen Verträgen I zwischen der Schweiz und der EU verankert. Die Personenfreizügigkeit müsste in der Folge neu verhandelt oder, falls die EU Neuverhandlungen ablehnt, gekündigt werden. Alle Verträge der Bilateralen I würden in diesem Fall aufgelöst („Guillotine-Klausel“, siehe Kasten).
Der Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt würde für EU-Bürger erschwert. Dies beträfe sowohl Niedriglohnangestellte, als auch gut ausgebildete Angestellte in höheren Lohnsegmenten.
Erst in der Umsetzung der Initiative würden die genauen Maximalzahlen beschlossen. Diese könnten theoretisch auch einfach so hoch sein, dass sie in der Realität keinen Unterschied zur jetzigen Situation darstellen würden. In diesem Fall ist es denkbar, dass die EU die Bilateralen Verträge I nicht kündigen würde. Solche Szenarien sind aber reine Spekulation. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Initiative auf die Einwanderung, die Schweizer Wirtschaft und die internationalen Beziehungen der Schweiz sind im Moment sehr schwierig abzuschätzen.
Argumente der Befürworter
Im Moment reisten sehr grosse Mengen an Einwanderern in die Schweiz ein (60’000-80'000 jährliche Nettoeinwanderer laut dem Bund (siehe Kasten)). Die Schweiz müsse die Kontrolle über die Einwanderung haben und diese nach den eigenen wirtschaftlichen Interessen steuern können.
Die unkontrollierte Zuwanderung in die Schweiz habe zahlreiche negative Auswirkungen. So zum Beispiel überforderte Sozialwerke, überfüllte Züge und Strassen, Wohnungsknappheit, Lieferengpässe für Energie etc.
Lohndumping durch ausländische Arbeitskräfte führe zu tieferen Löhnen für alle. Durch die Initiative würde Schweizer Arbeitsnehmern gewissermassen ein Vorzugsrecht vor Ausländern zugestanden, was Lohndumping verhindern könne.
Die Einwanderung müsse als Ganzes betrachtet werden. Die Zuwanderung von Arbeitskräften und die Asylpolitik müssten deshalb gemeinsam geregelt werden. Nur so könnten die Probleme, welche die Einwanderung in der Schweiz verursache, effektiv angepackt werden.
Gerade Asylbewerber nützten oft die Sozialwerke aus und müssten deshalb härteren Regeln unterzogen werden. Die vorgesehenen Kontingente böten solche Regeln.
Argumente der Gegner
Die Bilateralen Verträge I seien sehr wichtig für das „Erfolgsmodell Schweiz“. Wegen der Guillotine-Klausel (siehe Kasten) würden nach dem Auflösen der Personenfreizügigkeit auch die anderen Teile der Bilateralen I hinfällig. Der EU-Botschafter in der Schweiz bestätigt dieses Szenario. Dies würde zu einer enormen Schwächung des Schweizer Wirtschaftsstandortes führen, zahlreiche Arbeitsplätze gefährden und das Wirtschaftswachstum hemmen.
Die Schweiz würde sich in eine isolierte aussenpolitische Position bringen. Gerade die Beziehungen mit der EU, dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz, wären stark gefährdet.
In der heutigen Situation könnten sich (ausser Flüchtlingen) nur Leute in der Schweiz niederlassen, die hier einen Arbeitsvertrag erhalten haben. Das zeige, dass diese Leute von der Wirtschaft gebraucht würden. Nur durch die jetzige, freie Regelung könnten genügend ausländische (Fach-) Arbeitskräfte ins Land geholt werden. Die tiefe Arbeitslosenquote und die hohe Wettbewerbsfähigkeit bestätigten dies.
Aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen müsse jeder Asylbewerbende als Einzelfall geprüft werden. Die Verbindung von Asylsuchenden und anderen Einwanderern sei deshalb nicht sinnvoll.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Die Zahl der Einwanderer in die Schweiz soll durch jährliche Höchstzahlen („Kontingente“) eingeschränkt und damit reguliert werden.
Wichtigste Änderungen
Anstelle der Personenfreizügigkeit bestimmt die Schweiz mit Hilfe von Kontingenten eine jährliche Höchstzahl für Einwanderer. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU muss neu verhandelt werden.
Diese Höchstzahlen betreffen alle Arten von Einwanderung gleichermassen (Asylbereich, Arbeitseinwanderer, Grenzgänger etc.).
Der Initiativtext nennt keine Zahlen. Es hängt also sehr stark von der Umsetzung ab, wie gross die realen Auswirkungen der Initiative wären.
Argumente dafür
In der Schweiz gebe es eine zu hohe Einwanderung. Dies schade der Schweiz auf verschiedenste Weise.
Die Schweiz müsse eigenständig über die Einwanderer in die Schweiz bestimmen können, egal ob dies Arbeitskräfte oder Asylbewerber seien.
Ausländische Arbeitskräfte mit tiefen Löhnen drückten auch die Löhne der Schweizer Arbeitsnehmer nach unten.
Argumente dagegen
Die gesamten Bilateralen Verträge I mit der EU würden hinfällig. Diese seien für den Wirtschaftsstandort Schweiz aber äusserst wichtig.
Unternehmen seien angewiesen auf einen freien Arbeitsmarkt, um die benötigen Arbeitskräfte zu finden.
Die Initiative schwäche die Position der Schweiz in der internationalen Gemeinschaft und gefährde die guten Beziehungen zur EU.
Positionen
Ein "Ja" empfiehlt: SVP
Ein "Nein" empfehlen: Bundesrat und Parlament, Grüne, SP, GLP, CVP, FDP, BDP
Lohndumping
Als Lohndumping bezeichnet man eine Situation, in der gewisse Arbeitskräfte ihre Dienste unter dem üblichen „Normallohn“ anbieten. Oft sind dies ausländische Arbeitsnehmer, die bereit sind für einen geringeren Lohn zu arbeiten als Schweizer. Dadurch sinken die Durchschnittslöhne in den betroffenen Branchen.
Bilaterale Verträge I
Die Bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU bestehen aus sieben Verträgen, die in erster Linie der Marktöffnung dienen sollen. Einer dieser sieben Teile ist das Freizügigkeitsabkommen.
Guillotine-Klausel
Die Guillotine-Klausel ist eine Bestimmung der Bilateralen Verträge I. Diese Bestimmung besagt, dass die sieben Teile der Bilateralen Verträge I untrennbar zusammenhängen. Sobald einer dieser sieben Teile gekündigt oder verletzt wird, verlieren alle anderen sechs Teile der Bilateralen Verträge I ebenfalls ihre Wirkung.
Flankierende Massnahmen
Flankierende Massnahmen sind Regelungen, welche gewisse negative Auswirkungen eines Abkommens mildern sollen, hier zum Beispiel die Problematik des Lohndumpings.
Nettoeinwanderung
Die Anzahl aller Einwanderer in ein Land minus die Anzahl aller Auswanderer.
Kommentare von Lesern zum Artikel
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Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie die oben erwähnten Werte respektieren.
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Thomas Schibli sagte February 2014 Bedenken Sie, dass bis zum 9. Februar die Schweiz weltweit als einziges reichstes Land eines Kontinentes gross genug war, um auch nur den Nachbarstaaten unbeschränkte Einwanderung zu gewähren. USA, Südafrika, Japan, Australien und neuerdings auch Brasilien sind dafür zu klein. |
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Helen Itschner sagte February 2014 Irgendwann hat es keinen Platz mehr. Eine sinnvolle Regelung ist dringend nötig. Ein Freund befasste sich ausführlich mit dem Thema. In einer Statistik erkannte er, dass wir einen sehr hohen Prozentsatz an Ausländern in unserem Land haben. % Belgien 11,0 Dänemark 6,4 Deutschland 8,2 Frankreich 5,9 Grossbritannien 7,6 Italien 7,9 Niederlande 4,2 Norwegen 8,2 Österreich 11,2 Portugal 4,2 Schweden 6,8 Spanien 12,0 Schweiz 22,7 (In Tat und Wahrheit über 30% ) Kommentar überflüssig…………!!!!!!!!!! Angaben gemäss Fischer Weltamanach 2014 (Stand 2012) |
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Peggy Walder sagte January 2014 Ich stimmen für ein absolutes JA |
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Peggy Walder sagte January 2014 Ja es muss eine kontrollierte Einwanderung eingefürt werden. Es muss auch ein Gesetz her das der Ausländische Arbeitnehmer 10 Jahr Lang keine Arbeitslosen und Sozialgelder brea traguen kann. Auch müssen die Grenzen wieder geschlossen werden. Auch das Asylantenkontigent muss Heras gesetzt werden und alle kriminellen umgehent zurück schaffen ohne wenn und aber. |
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Hans Arnold sagte January 2014 Die Reaktionsmöglichkeit auf Krisensituationen durch unsere Regierung ist durch unser direktdemokratische System stark eingeschränkt oder ist überhaupt verunmöglicht. Während die englische Regierung beispielsweise innert Monatsfrist auf Sozialeinwanderung reagieren kann, bräuchte eine ähnliche Massnahme bei uns Jahre, bis sie wirksam würde. Unsere Regierung braucht die Unterstützung des Volkes, Die Frage ist nicht "Wohlstand oder Einwanderungsstop" sonder "Ertrinken oder Verdursten". Deshalb JA zur Masseneinwanderungsinitiatve am 9. Februar, die Gefahr des "Verdurstens" ist viel geringer als jene des Ertrinkens. |
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Harald Buchmann sagte January 2014 Ich wohne zurzeit in Shanghai, wo 80% der Bevölkerung von aussen zugewandert ist. Die meisten sind zwar Chinesen, doch kommen sie aus entfernten, mausarmen Regionen, deren Kultur von der Shanghaier Kultur mindestens so entfernt sind, wie andere europäische Kulturen von der Schweizerischen. Wo Europa Pässe hat, hat China die Haushaltsregistrierung, welche eine Zuwanderung nach Shanghai nicht verbietet, aber den Zuwanderern gewisse Nachteile bringt bei der Wahl der Schule für die Kinder, oder Zugang zu Spitälern. Viele Shanghaier ärgern sich über ungebildete, rüpelhafte "Bauern", die den städtischen Shanghaiern die Arbeit wegnehmen, Löhne drücken, kriminell seien, und sich in der U-Bahn laut und dreckig benehmen. Dennoch hat Shanghai kein Gesellschaftsproblem, die Kriminalität ist deutlich tiefer als in Europa, und Angst vor Gewalt muss man schon gar nicht haben. Schuld an den Problemen der Schweiz ist also nicht die Zuwanderung, sondern die Unfähigkeit der Behörden, klare Regeln zu setzen, Integration zu fördern, kulturelle Spielregeln zu definieren, und der Bevölkerung ein Ziel zu geben. Wer kein Ziel hat, wird immer nach Feinden in seiner Mitte suchen. Wüsste die Schweiz wohin sie will, dann könnte sie auch Einwanderer für so ein Ziel begeistern. Zurück in den isolierten, verarmten Arbeiter- und Bauernstaat den die Schweiz vor 150 Jahren war, will wohl niemand. Reichtum geht nur durch Öffnung, in China wie in der Schweiz. |
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Josef Holle sagte January 2014 Ich bin nicht gegen die Einwanderung aber kontrolliert. Wo es Arbeitskräfte braucht zuerst die in der Schweiz wohnende berücksichtigen ,erst dann nach geeigneten Personen aus dem Ausland.Tausende neue Stellen nützen nichts , wenn sie von Ausländer besetzt werden und die Schweizer allemvoran im Alter ab 45 ins Sozialnetz fallen.Ausserdem weiss ich ,das es Ausländer gibt die hier nicht Arbeiten und schon vom Sozialamt unterstützt werden.Das ist ein Beschiss für die Schweizer und für die Ausländische Arbeitnehmer die Sozialleistungen bezahlen.Die Initiative ist genau aus diesem Grund das A+O |
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