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Abstimmung 09.02.2014: Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"
Ziel der Initiative ist es, dass die Gesellschaft keine Abtreibungen finanzieren muss. Dazu sollen Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse gestrichen werden, sodass diese von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Positionen
Lanciert wurde die Initiative von einem parteiübergreifenden Komitee mit Mitgliedern von der CVP, SVP, EVP und EDU. Zur Ablehnung der Initiative empfehlen der Bundesrat und das Parlament sowie bei den nationalen Parteien die BDP, die CVP, die CSP Obwalden, die CSPO, die FDP, die GPS sowie die GLP. Befürwortet wird die Initiative von den beiden nationalen Parteien SVP und EVP.
Ausgangslage
Ziel der obligatorischen Krankenkasse ist die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung (Leistungsdeckung der Krankenkasse siehe Kasten S. 2). Insgesamt belaufen sich die jährlichen Kosten aller durchgeführten Abtreibungen schätzungsweise auf rund acht Millionen Schweizer Franken. Dabei kostet eine Abtreibung 600-1000 Schweizer Franken. Der Bundesrat schätzt, dass Abtreibungen 0.03% aller Ausgaben der Krankenkassen ausmachen.
Mit der 2002 eingeführten Fristenregelung gibt es zwei Möglichkeiten, damit eine Abtreibung als legal erachtet wird: Während der ersten drei Schwangerschaftsmonate ist eine Abtreibung grundsätzlich legal, das heisst der Entscheid liegt bei der Schwangeren selbst. Sie muss in einer schriftlichen Erklärung bekannt geben, dass sie den Schwangerschaftsabbruch wünscht und sich in einer Notlage (siehe Kasten S. 2) befindet. Darüber hinaus ist sie gesetzlich zu einem eingehenden Gespräch (siehe Kasten S. 2) mit einem zugelassenen Arzt verpflichtet.
Nach Ablauf dieser Frist müssen Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen, ein ärztliches Attest einholen. Dieses Attest bescheinigt schriftlich, dass durch die Abtreibung eine schwerwiegende seelische Notlage oder eine schwere körperliche Schädigung abgewendet werden kann. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto schwerwiegender muss die Schädigung oder Notlage sein, die bei einer Austragung zu erwarten ist. Nur so ist eine Abtreibung zu einem späteren Zeitpunkt noch legal
Knapp 95% aller Abtreibungen werden innerhalb der gesetzlichen 12 Wochen Frist vorgenommen, wobei zu 92% psychosoziale Motive (finanzielle Gründe, instabile Beziehungen etc.) im Vordergrund stehen. In der Schweiz werden pro Jahr etwa 11‘000 Abtreibungen durchgeführt.

Bei rund 80‘000 Geburten pro Jahr bedeutet dies, dass jede 9. Schwangerschaft nicht ausgetragen wird. Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt, dass die Schweiz über eine sehr tiefe Abtreibungsrate verfügt. Der Unterschied zur Beginn vorgebrachten Analyse besteht darin, dass in der Grafik ein Vergleich der Abbruchraten auf 1‘000 Frauen vorgenommen wird, unabhängig davon, ob diese schwanger sind oder nicht. Ein Grund für die internationalen Unterschiede können die tiefen Geburtenraten sowie eine gute Sexualaufklärung sein.
Was wird geändert
Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass eine Abtreibung nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt wird und die Kosten von den Betroffenen selbst übernommen werden müssen. In noch zu definierenden Ausnahmefällen wird die Krankenkasse jedoch weiterhin die Kosten übernehmen.
Auswirkungen
Die Initiative zielt auf eine Kostenverlagerung von der Allgemeinheit zum Verursacher ab. Die Ausnahmeregelung der Initiative sieht vor, dass in noch zu definierenden Fällen die Abtreibungskosten von der Krankenkasse trotzdem übernommen werden, dem Initiativtext zu Folge darf es sich jedoch nur um seltene Ausnahmen handeln. Dem Bundesrat bzw. dem Parlament steht die Möglichkeit offen, diese Ausnahmen regeln und somit die Zahlungspflicht für die Krankenkassen zu definieren.
Durch eine Annahme der Initiative liessen sich schätzungsweise rund 8 Millionen Schweizer Franken einsparen. Hierbei werden jedoch allfällige Folgekosten (Sozialkosten etc.) nicht mit eingerechnet.
Argumente der Befürworter
Durch die Initiative werde sichergestellt, dass von den Krankenkassen nur Heilungen und nicht auch Tötungen finanziert würden. Wer aus persönlichen Ansichten gegen Abtreibungen ist, solle nicht dazu gezwungen sein, diese mitzufinanzieren.
Die Kosten der Krankenkassen würden sich um 8 Millionen Schweizer Franken verringern. Dies komme dem Prämienzahler zu Gute, da sich die Gesamtkosten der Krankenkassen verringerten.
Die Initiative stelle sicher, dass die Verursacher der Kosten - namentlich die schwangeren Frauen – für die Kosten selber aufzukommen haben und diese nicht von der Gesellschaft bezahlt werden.
Durch die Initiative werde die Selbstverantwortung der Bevölkerung gestärkt, da man die Kosten nicht mehr auf die Allgemeinheit abwälzen könne, sondern sie selber zu tragen hat.
Durch die Initiative werde verhindert, dass Abtreibungen als kostenlose Verhütungsfinanzierungen missbraucht werden.
Argumente der Gegner
Ohne Unterstützung der Krankenkasse könnten sich einige Schwangere die Abtreibung nicht leisten, was vermehrt zu ungewollten Geburten oder illegalen Abtreibungen führen könnte.
Die Initiative könne höhere Folgekosten auslösen, als sie einspare. Tendenziell könnten vermehrt Kinderheime, Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen nachgefragt werden. Viele Abtreibungskosten würden aufgrund des Nicht-Erreichens der Selbstbehaltschwelle bereits heute durch die Betroffenen selbst getragen. Zudem machen Abtreibungskosten gerade 0.03% der Gesundheitskosten aus.
Die Annahme der Initiative käme einer Untergrabung des Solidaritätsprinzips gleich. Raucher oder Übergewichtige müssten auch nicht selber für ihre dadurch entstandenen Kosten aufkommen.
Die Kostenübernahme wurde in der Abstimmung von 02.06.2002 von Volk und Ständen klar angenommen.
Die heutige Regelung gewährleiste fachgerechte und qualitative hochwertige Abtreibungen.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Die Vorlage will die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung streichen. Dadurch soll die Allgemeinheit keine Abtreibungen mehr mitfinanzieren müssen.
Wichtigste Änderungen
Die Annahme der Initiative hat zur Folge, dass Abtreibungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt, sondern von den Betroffenen selbst bezahlt werden.
Positionen
Ein Ja empfehlen: EVP und SVP
Ein Nein empfehlen: Bundesrat und Parlament, BDP, CVP, CSP Obwalden, CSPO, FDP, GPS, GLP
Argumente dafür
Entlastung der obligatorischen Krankenversicherung um schätzungsweise 8 Mio. Franken, was zu einer Prämiensenkung für alle führe.
Aufhebung finanzieller Anreize einer Abtreibung als gesellschaftlich finanzierte Verhütungsvariante.
Abtreibungskosten sollten von den Verursachern bezahlt werden und nicht von der Gesellschaft getragen werden.
Sicherstellung, dass Krankenkassen nur Heilungen bezahlen und nicht auch Tötungen.
Argumente dagegen
Ohne Unterstützung der Krankenkasse könnten sich einige Schwangere die Abtreibung nicht leisten, was vermehrt zu ungewollten Kindern führen würde.
Folgekosten ungewollter Geburten könnten für die Gesellschaft höher sein als die eingesparten Kosten.
Die heutige Regelung gewährleiste fachlich hochwertige Behandlung von Abtreibungen.
Prämiensenkungen sind gering, da Abtreibungen nur 0,03% der Kosten der Krankenkassen ausmachten.
Das Krankenkassenobligatorium
Krankenkassen decken folgende 3 Fälle ab:
Krankheiten
Eine Krankheit ist eine Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Natur, welche nicht Folge eines Unfalls ist. Damit die Kosten der Krankheit von der Krankenkasse übernommen werden, muss diese zu einer medizinischen Untersuchung bzw. Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit führen. Eine legale Abtreibung wird als Krankheit angesehen.
Unfall
Ein Unfall wird durch eine unbeabsichtigte Schädigung am menschlichen Körper charakterisiert.
Mutterschaft
Die Mutterschaft umfasst nur die Schwangerschaft an sich sowie die Geburt inkl. der darauffolgenden Erholungszeit. Ein Schwangerschaftsabbruch kann nicht darunter fallen. Dies ist auch der Grund, weshalb die effektiven Kosten einer Abtreibung geschätzt werden müssen.
Notlage
Als Notlage wird in diesem Zusammenhang nicht die klassische Notlage verstanden, sondern nur eine nochmalige und explizite Auseinandersetzung mit den Konsequenzen der Abtreibung. Die schwangere Frau soll sich vor der Abtreibung genau mit ihrer Entscheidung auseinandersetzen. Diese Definition einer Notlage betrifft nur den Fall einer Abtreibung innerhalb der Fristen.
Eingehendes Gespräch
Das eingehende Gespräch beinhaltet eine Diskussion über die medizinischen, technischen und psychosozialen Aspekte der Abtreibung sowie über deren Risiken. Weiter ist ein Arzt verpflichtet die Frau über Alternativen wie Adoption
Kommentare von Lesern zum Artikel
Der Verein Vimentis hat sich entschieden, die Kommentarspalte zu den Blogs zu schliessen. In der folgenden Erläuterung erfahren Sie den Grund für diesen Entscheid.
Der Blog, und dazu gehört auch die Kommentarspalte, sind ein wichtiger Teil der Diskussionsplattform von Vimentis. Gleichzeitig sind Werte wie Respekt, Anstand und Akzeptanz für den Verein von grösster Wichtigkeit. Vimentis versucht diese Werte selbst einzuhalten, sowie auch auf der Website zu garantieren.
In der Vergangenheit wurden diese Werte in der Kommentarspalte jedoch regelmässig missachtet, es kam immer wieder zu nicht tolerierbaren Aussagen in den Kommentaren. Das Löschen dieser Kommentare ist heikel und zudem mit grossem Aufwand verbunden, welcher der Verein nicht stemmen kann. Zusätzlich können die Kommentare praktisch anonym verfasst werden, weswegen eine Blockierung der jeweiligen Personen unmöglich wird.
Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie die oben erwähnten Werte respektieren.
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Maria Mayr sagte February 2014 Wir leben im 21. Jhd. und zum Glück haben Frauen die Möglichkeit eine Abtreibung machen zu lassen. Keiner Frau fällt diese Entscheidung leicht und die Schulgefühle und Gewissensbisse die sie trägt, damit muss auch sie alleine ein Leben lang klar kommen. Es ist wichtig, dass es Institutionen gibt, die dies anbieten, in denen kompetente und einfühlsame Ärzte arbeiten und die Frau nicht ablehnen oder verurteilen. Warum eine Frau diese Entscheidung trifft, bleibt ihr selbst überlassen und es gibt Situationen in denen Frau keinen anderen Ausweg findet und wo nicht über Moral diskutiert werden kann/muss. Eine Freundin von mir war in solch einer Lage und sie hat eine wunderbare Klinik gefunden, wohin ich sie begleitet habe und auch danach wurde sie psychologisch betreut. Falls es jemanden interessiert http://www.schwangerschaftsabbruch.at Immer hinter die Kulissen blicken! Alles Liebe |
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Michael Meienhofer sagte January 2014 Von "finanziellen Anreizen" ist hier die Sprache....es ist fast pietätslos, solche Argumente anzuführen. Politiker, die solche Aussagen machen, haben vermutlich keine Ahnung von Frauen die auf Messers Schneide für oder gegen eine Abtreibung sind. Es soll hier SACHPOLITIK und nicht Moralpolitik betrieben werden - dies sollen die betreffenden Politiker gefälligst ausserhalb der Politik in ihrem Privatfeld machen - wir brauchen keine untauglichen, moralische und religiösen Ansichten, um Abtreibungsprobleme zu lösen ! |
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Maria Bosin sagte January 2014 Wer keine Abtreibungen mitfinanzieren will, kann heute schon Mitglied von ProLife werden und sich über ProLife krankenversichern lassen. |
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