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Abstimmung 28.09.14: Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
In der Schweiz gelten für Lebensmittel drei verschiedene Mehrwertsteuersätze. Für Esswaren und alkoholfreie Getränke in Geschäften, bei Take-Away-Ständen oder von Lieferserviceunternehmen gilt der reduzierte Satz von 2.5%. Bei Beherbergungsleistungen in einem Hotel (Unterkunft inklusive Frühstück) beträgt der Mehrwertsteuersatz 3.8%. In Restaurants gilt der normale Satz von 8%.
Die Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ möchte den Konsum von Esswaren und alkoholfreien Getränken in Restaurants mit dem reduzierten Satz besteuern.
Ausgangslage
Der Konsument bezahlt für ein Gipfeli bei einem Take-Away-Stand, in einem Hotel und in einem Restaurant immer einen unterschiedlichen Mehrwertsteuerbetrag. Viele Berufstätige nehmen ihr Mittagessen auswärts ein. Konsumiert man für 20.- Franken in einem Take-Away-Stand, so sind darin knapp 50 Rappen Mehrwertsteuer enthalten. Beim selben Betrag sind es im Restaurant knapp 1.50 Franken – hochgerechnet auf einen Monat mit 20 Arbeitstagen sind es somit 10 Franken Mehrwertsteuer beim Take-Away-Stand und 30 Franken Mehrwertsteuer im Restaurant.
Das Gastgewerbe in der Schweiz
Das Gastgewerbe ist einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz. Mit ca. 210´000 Arbeitslätzen beschäftigt sie etwa 5% der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in etwa 28´000 Betrieben. Diese erzielen einen Jahresumsatz von rund 28 Milliarden Franken. 2011 entfielen dabei netto 955 Millionen Franken Mehrwertsteuer, das sind 9.3% der gesamten Nettosteuerforderungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Höhe von 10.2 Milliarden Franken.
Die Mehrwertsteuersätze
Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen im Parlament. Vorschläge wie die Einführung eines Einheitssatzes, die Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatz oder die völlige Abschaffung der Mehrwertsteuer verfolgen dabei ähnliche Ziele, wie die vorliegende Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“.
Was wird geändert
Mit der Annahme der Initiative wird in der Verfassung festgehalten, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants mit demselben Mehrwertsteuersatz besteuert werden, welcher bei Detailhändlern, Take-Away-Ständen oder Lieferserviceunternehmen gilt.
Auswirkungen
Wird die Initiative angenommen, gibt es grundsätzlich zwei Szenarien, was die Preisentwicklung in Restaurants angeht.
Erstes Szenario: Die Gastronomen passen die Preise in der Höhe der Steuerreduktion nach unten an. Davon profitieren die Gäste, welche so weniger Mehrwertsteuer und somit einen tieferen Preis bezahlen.
Zweites Szenario: Die Gastronomen belassen die Preise auf dem aktuellen Niveau und geben die Mehreinnahmen den Angestellten und/oder dem Betrieb weiter.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative sind nicht vollends absehbar. Gemäss Bundesrat hätte die Reduktion des Steuersatzes für Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants Steuerausfälle in der Höhe von jährlich 750 Millionen Franken zur Folge. Davon wären auch die AHV- und IV-Fonds betroffen. Gemäss den Berechnungen fehlten der AHV jährlich 75 Millionen Franken, der IV 40 Millionen Franken. Diese Defizite müssen dann entweder eingespart oder kompensiert werden, das heisst mit Steuererhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
Argumente der Befürworter
- Es sei nicht fair, dass der Gast in einem Restaurant mehr Mehrwertsteuer auf Esswaren und alkoholfreie Getränke bezahlt, als er bei Detailhändlern, Take-Away-Ständen oder das Lieferserviceunternehmen für vergleichbare Produkte bezahlen muss.
- Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Esswaren und Getränke in Restaurants stärke die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Gastronomie.
- Die Branche spüre den starken Franken beim schwächeren Konsum der Gäste aus dem Ausland. Eine Steuerreduktion und die damit einhergehenden sinkenden Preise wirkten sich positiv auf den Konsum durch Touristen in Restaurants aus.
Argumente der Gegner
- Die Steuereinbussen hätten zur Folge, dass die Mindereinnahmen mit Steuererhöhungen in anderen Bereichen kompensiert werden müssten oder bei verschiedenen Stellen Geld fehlte.
- Von einer Senkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe profitierten vor allem Personen, welche sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
- Ein höherer Mehrwertsteuersatz auf Esswaren und alkoholfreien Getränken in Restaurants sei insofern gerechtfertigt, als dass man in einem Restaurant nebst dem Menu auch verschiedene Dienstleistungen beziehe - zum Beispiel die Bedienung, ein bestimmtes Ambiente aber auch die Toilette.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel dieser Vorlage
Die Initiative möchte, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants statt mit 8%, mit dem reduzierten Satz zu 2.5% besteuert werden.
Wichtigste Änderungen
Mit der Annahme würde in der Verfassung festgehalten werden, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants mit demselben Mehrwertsteuersatz besteuert werden, welche für den Detailhandel, Take-Away-Stände und Lieferserviceunternehmen gelten.
Argumente dafür
- Der Gast in einem Restaurant zahle für Esswaren und alkoholfreie Getränke mehr Steuern, als dies bei Detailhändlern, Take-Away-Ständen oder Lieferserviceunternehmen der Fall sei.
- Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Esswaren und Getränke in Restaurants stärke die Arbeitnehmer und Arbeitergeber der Branche.
- Eine Steuerreduktion und die damit einhergehende Preissenkung stärkten den vom starken Franken geschwächten Konsum durch ausländische Gäste.
Argumente dagegen
- Die fehlenden Einnahmen von ca. 750 Millionen Franken müssten durch Steuererhöhungen oder Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
- Von einer Senkung der Mehrwertsteuer profitierten vor allem Personen, die sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
- Ein höherer Mehrwertsteuersatz in Restaurants sei gerechtfertigt, weil man in einem Restaurant nebst dem Menu auch verschiedene Dienstleistungen beziehe – die Bedienung, das Ambiente oder die Toilette.
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