Einfach, schnell und neutral informiert
Wirtschaft
Abstimmung 30.11.2014: Initiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“
Abstimmung 30.11.2014: Initiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“
Die Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“ fordert einerseits eine Beschränkung des durch die Zuwanderung bedingten Bevölkerungswachstums auf 0.2% pro Jahr. Andererseits sollen zehn Prozent des Budgets für die internationale Entwicklungszusammenarbeit in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung investiert werden. Mit diesen Mitteln soll insbesondere eine bessere Aufklärung ermöglicht und der Zugang zu Verhütungsmitteln erleichtert werden. Ziel beider Forderungen ist die dauerhafte Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz und im Ausland.
Ausgangslage
Im Jahr 2013 verzeichnete die Schweiz ein Bevölkerungswachstum von 1.3%. Dies entspricht in etwa 104‘500 Personen. Davon sind rund 80% auf die Zuwanderung zurückzuführen. Netto sind demnach 87‘000 Personen mehr eingewandert als ausgewandert. Die schweizerische Zuwanderungspolitik orientiert sich grundsätzlich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Dabei gilt ein zweiteiliges Zulassungssystem: Qualifizierte und unqualifizierte Arbeitnehmer aus EU/EFTA-Staaten haben aufgrund des Freizügigkeitsabkommens unbeschränkten Zugang. Arbeitnehmende aus Drittstaaten müssen qualifiziert sein. Sie werden nur zugelassen, wenn der Inländervorrang gewahrt und das jährliche Kontingent noch nicht aufgebraucht wurde.
Was wird geändert
Mit Annahme der Initiative würde das Bevölkerungswachstum auf 0.2% oder 16‘000 Personen pro Jahr reduziert werden. Das Budget für die Familienplanung in Entwicklungsländern würde von bisher 15 bis 20 Millionen auf 200 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Die Initiative sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor, im ersten Jahr darf das Bevölkerungswachstum noch 0.6% betragen, im zweiten noch 0.4%. Bestehende völkerrechtliche Verträge, die den Zielen der Initiative widersprechen, müssen innerhalb von vier Jahren nach Annahme der Volksinitiative angepasst oder gekündigt werden. Neue Verträge dürfen dem Ziel der Initiative nicht widersprechen. Dies würde beispielsweise das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union betreffen.
Auswirkungen
Eine Annahme der Initiative würde sich insbesondere auf die Bereiche Wirtschaft, Zuwanderungspolitik, Asylwesen, Entwicklungshilfe und bilaterale Verträge auswirken. Wie stark diese Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche sind, darüber besteht jedoch keine Einigkeit. Ein Grund dafür sind Unklarheiten, beispielweise bezüglich dem im Initiativtext verwendeten Begriff der „ständigen Wohnbevölkerung“. Je nach Auslegung sind unterschiedliche Personenkategorien von der Initiative betroffen. Gemäss Bundesamt für Statistik fallen darunter Schweizer Staatsangehörige, Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und Personen im Asylprozess. Der Mindestaufenthalt beträgt zwölf Monate. Bei einer Annahme müssten für jede Kategorie von Zuwanderern Kontingente festgelegt werden. Offen ist, wie und von wem diese festgelegt werden. Des Weiteren muss auch darauf geachtet werden, dass völkerrechtliche Verpflichtungen eingehalten werden. So ist es beispielsweise verboten, Flüchtlinge in ihr Herkunftsland zurückzuweisen, wenn sie dort in Gefahr sind. Für die Schweizer Wirtschaft würde eine Annahme der Initiative bedeuten, dass den hiesigen Unternehmen insgesamt weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Anders als die angenommene Masseneinwanderungsinitiative nennt die vorliegende Initiative konkrete Höchstzahlen für die Zuwanderung. Eine Anpassung an die Bedürfnisse der Wirtschaft ist daher nur begrenzt möglich. Kommt es zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommen und der Bilateralen I würde der Schweiz unter Umständen der Zugang zum EU-Binnenmarkt verwehrt.
Argumente der Befürworter
Die Befürworter der Initiative sind überzeugt, dass eine Beschränkung des Bevölkerungswachstums notwendig sei, um der fortschreitenden Umweltzerstörung und der Verknappung der Ressourcen ein Ende zu setzen.
Des Weiteren würde eine solche Beschränkung mit einer allgemeinen Verbesserung der Lebensqualität in der Schweiz einhergehen. Viele Probleme würden dadurch entschärft werden. Dazu gehören: Verstopfte Strassen, überfüllte Züge, hohe Mietzinsen, der Rückgang von Landwirtschaftsflächen, Luftverschmutzung und die fortschreitende Zersiedelung.
Umweltprobleme, wie der Klimawandel, der hohe Ressourcenverbrauch oder die Umweltverschmutzung müssen global angegangen werden. Die Aufstockung des Budgets für Massnahmen der freiwilligen Familienplanung sei dabei der richtige Ansatzpunkt, um dem Teufelskreis aus Armut und Bevölkerungswachstum zu entkommen.
Eine Orientierung der schweizerischen Zuwanderungspolitik an den Bedürfnissen der Umwelt müsse der Wirtschaft nicht zwangsläufig schaden. Aufgrund der hohen Anzahl an Auswanderern könnten auch ausreichend Fachkräfte neu einwandern.
Es sei unwahrscheinlich, dass es zu einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und damit der Bilateralen I komme. Eine Anpassung an den Zweck der Initiative sei mittels Vertragsänderung möglich. Das durchschnittliche Bevölkerungswachstum der EU durch Zuwanderung liege mit 0.18% noch unter den von der Initiative geforderten 0.2%.
Argumente der Gegner
Es sei besser, das Problem des hohen Ressourcenverbrauchs pro Kopf anzugehen, um die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten zu können. Für unser Ökosystem spiele es keine Rolle, ob eine Person in der Schweiz oder anderswo lebt. Die Initiative sei somit nicht das geeignete Instrument, dem Problem zu begegnen.
Die Zersiedelung sei entgegen den Argumenten der Befürworter nicht hauptsächlich auf das Bevölkerungswachstum, sondern auf den höheren Wohnraumbedarf pro Person zurückzuführen.
Weiter würde sich eine Beschränkung des Bevölkerungswachstums durch Zuwanderung auf 0.2% negativ auf das Wirtschaftswachstum der Schweiz auswirken. Deshalb solle man am bisherigen System festhalten, wonach die Zuwanderung hauptsächlich durch den Bedarf der Wirtschaft gesteuert wird.
Durch eine Annahme der Initiative würden hohe zusätzliche Kosten entstehen. Zum einen würde ein neues Bewilligungsverfahren dieser Art hohe administrative Kosten verursachen, zum anderen würde das Geld der in der Regel jungen Zuwanderer beispielsweise bei der AHV fehlen und zu einer Finanzierungslücke in Milliardenhöhe führen.
Die Annahme der Initiative könne zu einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens führen, da dieses mit den in der Initiative geforderten Massnahmen nicht vereinbar sei. Somit würde die Schweiz den Zugang zum europäischen Binnenmarkt verlieren.
Die hohe Kinderzahl in Entwicklungsländern sei eine Folge der Armut und nicht umgekehrt. Aus diesem Grund sei eine Aufstockung des Budgets für Massnahmen der freiwilligen Familienplanung abzulehnen.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
Text weiterempfehlen: |
Ziel der Vorlage
Die Initiative möchte das nationale und globale Bevölkerungswachstum eindämmen, um damit die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten.
Was wird geändert
Mit Annahme der Initiative wird das durch die Zuwanderung bedingte Bevölkerungswachstum der Schweiz auf 0.2% pro Jahr begrenzt. Des Weiteren sollen künftig 10% des Budgets für die internationale Entwicklungszusammenarbeit in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung investiert werden.
Argumente dafür
Die geforderten Massnahmen seien ein effektives Mittel gegen die fortschreitende Umweltzerstörung und Verknappung von Ressourcen.
Eine Beschränkung der Zuwanderung führe zu einer Steigerung der Lebensqualität in der Schweiz.
Es gäbe keine negativen Auswirkungen auf die Bilateralen I, diese könnten angepasst werden. Die Unternehmen würden nach wie vor genug Fachkräfte finden.
Argumente dagegen
Eine Beschränkung der Zuwanderung löse keine Umweltprobleme. Für unser Ökosystem spiele es keine Rolle in welchem Land eine Person lebt.
Das Fehlen vornehmlich junger Zuwanderer führe zu einer Finanzierungslücke bei der AHV.
Die Bilateralen I müssten neu verhandelt werden. Die Unternehmen fänden nicht mehr genug qualifizierte Arbeitskräfte.
Kommentare von Lesern zum Artikel
![]() (1 Stimme) |
Alfred Christen sagte October 2014 Solange die vom Volk angenommene Ausschaffungsinititive nicht ausgeführt wird werde ich auf jeden Fall der Ecopop-Initiative ein deutliches Ja in die Urne legen, ganz abgesehen davon, dass unser Bundesrat nicht mehr f ü r das Schweizer Volk regiert und unseren Natinalstolz bei Seite lässt. Ich war ein Schweizer Knabe und hatt' die Heimat lieb. |
Seite 1 von 1
Neuen Kommentar verfassen
Sie müssen als User, Newsletter-Abonnent oder Gönner von Vimentis oder bei Facebook registriert sein, um auf diese Seite zugreifen zu können. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos:Auf Vimentis direkt einloggen.. | ... oder mit Ihrem Facebook-Account | |
Registrieren Sie sich jetzt hier kostenlos.