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Abstimmung 05.06.2016: Volksinitiative: "Pro Service public"
Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und -dienstleistungen. Diese sollen für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen. Darunter fallen beispielweise Post, Telekommunikation, Radio und Fernsehen, öffentlicher Verkehr oder Strassen. Einige dieser Bereiche werden durch den Bund selbst übernommen, andere durch bundesnahe Betriebe mit einem Versorgungsauftrag wie der Swisscom, der SBB oder der Post. Die Qualität besagter Leistungen wollen die Initianten langfristig sichern. Sie sehen dabei einen Zielkonflikt zwischen Gewinnstreben und Servicequalität. Mit der Initiative wollen sie verhindern, dass der Service zugunsten von mehr Gewinn abgebaut wird.
Ausgangslage
Wenn die notwenige Infrastruktur nicht vorhanden oder deren Qualität schlecht ist, kann alltägliches mühsam werden. Dies hat negative Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Gerade in entlegenen Regionen ist die Bereitstellung von Infrastrukturgütern und -dienstleistungen oft nicht rentabel und deshalb für private Firmen uninteressant. Deshalb stellt der Staat die Versorgung auch für Randregionen sicher. In der Schweiz, mit vielen Alpentälern und Bergregionen, ist der Service public auch für den nationalen Austausch und Zusammenhalt wichtig.
Zuständig für die meisten Infrastrukturleistungen ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Viele Aufgaben, die früher von Behörden erledigt worden sind, wurden in den letzten Jahrzenten an privatwirtschaftliche Unternehmen ausgelagert. Der Bund ist der Ansicht, dass die Dienstleistungen durch private Firmen effizienter erledigt werden können. So wurde beispielsweise die PTT im Zuge der Liberalisierung 1998 aufgelöst und ihre Aufgaben an Post und Swisscom übertragen. Der Bund hält allerdings die Aktienmehrheit an diesen Firmen und gibt Zielvorgaben vor.
Die Finanzierung des Service public erfolgt über verschiedene Kanäle. Ein Beispiel ist die Monopolfinanzierung, bei der einem Anbieter in einem bestimmten Bereich vom Bund ein Monopol reserviert wird. Die Einnahmen aus diesem Monopol können dann für die Finanzierung von nicht kostendeckenden Leistungen verwendet werden. Die Post hat zum Beispiel ein Monopol für die Zustellung von Briefen bis 50 Gramm und finanziert mit den Einnahmen aus diesem Bereich andere Dienstleistungen. Zudem finanzieren städtische Regionen ländliche Gebiete. Neben oder zusätzlich zum gesetzlichen Monopol kann der Anbieter ein natürliches Monopol besitzen, weil der Eintritt von anderen Markteilnehmern aufgrund hoher Investitionen nicht sinnvoll wäre (z.B. das Schienennetz der SBB).
Als Alternative oder in Ergänzung zum Zuspruch eines Monopols kann der Bund auch direkt Zuschüsse an Betriebe, die öffentliche Aufgaben übernehmen, entrichten. Weiter können Unternehmen die Dienstleistungen des Service public mit Gewinnen aus anderen Bereichen decken.
Aus den Beteiligungen an den staatsnahen Betrieben erhält der Bund als Aktionär bei gutem Geschäftsgang eine Dividende, also eine Auszahlung. Von der Swisscom und der Post hat der Bund aus dem Geschäftsjahr 2014 so 780 Millionen erhalten. Zudem zahlen diese Betriebe rund 500 Millionen Gewinnsteuern an Gemeinden, Kantone und Bund.
Was wird geändert
Die Initianten möchten in der Verfassung regeln, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben und keine steuerpolitischen Interessen verfolgen soll. Einnahmen aus der Grundversorgung sollen andere Verwaltungsbereiche nicht querfinanzieren.
Diese Grundsätze sollen auch für die privatrechtlichen, bundesnahen Unternehmen gelten. Zusätzlich sollen die Löhne in solchen Unternehmen nicht über den Löhnen in der Bundesverwaltung liegen.
Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen der Initiative sind kaum zuverlässig zu bewerten, weil sie stark von der konkreten Umsetzung abhängen. Gemäss den Initianten sollen Gewinne in bundesnahen Betrieben nicht per se verboten werden. Sie sollen aber nur aus anderen Bereichen als der Grundversorgung erwirtschaftet werden und nicht als Dividenden an den Bund transferiert werden, sondern im Unternehmen verbleiben. Die bundesnahen Betriebe können derzeit keine verlässliche Aufteilung ihrer Gewinne aus Leistungen der Grundversorgung und anderen Leistungen vornehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl Dividenden an den Bund als auch die Einnahmen aus Gewinnsteuern erheblich sinken werden.
Die Gehälter im Top-Management der bundesnahen Betriebe liegen teils erheblich über dem Gehalt eines Bundesrates. So hat beispielweise Swisscom-Chef Urs Schaeppi im 2015 fast das Vierfache eines Bundesrats verdient. Bei Annahme der Initiative müssten einige Gehälter massiv gekürzt werden. Ob auch die Löhne von andern Angestellten betroffen wären ist umstritten. Denn die Initiative verlangt generell, dass die Löhne in bundesnahen Betrieben nicht über den Entschädigungen in der Bundesverwaltung liegen dürfen. Allenfalls könnten diese Änderungen zu personellen Massnahmen oder Schwierigkeiten bei der Suche nach qualifiziertem Personal führen.
Argumente der Befürworter
Der Serviceabbau zur Gewinnmaximierung müsse gestoppt werden. Eine qualitativ gute Versorgung solle klar Vorrang gegenüber dem Gewinnstreben haben.
Hohe Tarife von staatsnahen Betrieben, um die Einnahmen des Bundes zu erhöhen, seien als indirekte Steuern zu betrachten. Diese indirekten Steuern müssten gestoppt werden.
Die Lohnbeschränkungen träfen nur das Topmanagement und seien nötig um Kader von staatlichen- und staatsnahen Betrieben gleichzustellen. Die Löhne der meisten Mitarbeitenden seien nicht höher als in der Bundesverwaltung.
Argumente der Gegner
Die Initiative sei unnötig, irreführend und schwäche die gut funktionierende Grundversorgung in der Schweiz durch Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit.
Das Gewinnverbot sei schädlich, weil ohne Gewinne keine Investitionen getätigt werden könnten. Zudem würden Einnahmeausfälle einen Leistungsabbau forcieren oder zu höheren Steuern führen.
Die staatsnahen Betriebe stünden im Wettbewerb zu anderen privatwirtschaftlichen Firmen und müssten deshalb auch im Management marktübliche Löhne bezahlen. Einschränkungen würden die Firmen im Wettbewerb benachteiligen.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel
Der Leistungs- und Qualitätsabbau im Service public soll gestoppt und die Löhne im Topmanagement von bundesnahen Betrieben sollen reduziert werden.
Wichtigste Änderungen
Der Bund soll in der Grundversorgung nicht nach Gewinn streben, keine steuerpolitischen Ziele verfolgen und nicht andere Verwaltungsbereiche quersubventionieren. Auch bundesnahe Betriebe sollen diese Regeln einhalten. Zudem sollen die Löhne in solchen Betrieben der Bundesverwaltung angeglichen werden.
Argumente der Befürworter
Der Serviceabbau zur Gewinnmaximierung müsse gestoppt werden. Hohe Tarife in bundesnahen Unternehmen seien als indirekte Steuern anzusehen, welche abgeschafft werden sollen. Die Lohnbegrenzung treffe nur das Topmanagement.
Argumente der Gegner
Die Initiative schwäche den heute starken Service public in der Schweiz und beschränke die unternehmerische Freiheit. Das Gewinnverbot verhindere Investitionen und die Lohnangleichung schade den Unternehmen.
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