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Abstimmung 25.09.2016: Volksinitiative "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
Die Volksinitiative für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft will klare Ziele für die Reduktion der Umweltbelastung durch die Schweiz in der Verfassung verankern.
Ausgangslage
Der Umweltschutz ist in Artikel 74 der Bundesverfassung verankert. Umgesetzt wird diese Aufgabe durch das Umweltgesetz. Das Umweltgesetz des Bundes funktioniert nach dem Verursacherprinzip. Diejenigen, die für eine Umweltbelastung verantwortlich sind, sollen auch dafür aufkommen. Das Gesetz regelt die Ansprüche von Lebensräumen sowie Verunreinigungen in Gewässern, Land und Luft. Jedoch wird das wirtschaftliche Umweltbewusstsein nicht behandelt.
Zurzeit verbraucht die Schweiz auf die gesamte Weltbevölkerung hochgerechnet die Ressourcen von 2.8 Planeten. Damit befindet sie sich im Durchschnitt der Westeuropäischen Länder.
Was wird geändert
Der Ressourcenverbrauch soll bis 2050 um 65% vermindert werden. Die Schweiz soll ihren Ressourcenverbrauch, also den „ökologischen Fussabdruck“, auf ein Niveau senken, welches hochgerechnet auf die ganze Weltbevölkerung nur die bestehenden Ressourcen unseres Planeten benützt. Dies entspricht dem 1,5-2°C-Ziel des internationalen Pariser Klimaabkommens. Die Vorgaben sollen durch Zwischenziele erreicht werden, welche vom Bundesrat erlassen werden. Dafür erhält der Bundesrat neue Kompetenzen. Dazu gehören beispielsweise die Förderung und Weiterentwicklung von Produkten und Innovationsprozessen, welche die Ressourcen-Effizienz in Unternehmen vorantreiben oder die Festlegung von Importstandards für „saubere Importe“, um die Umweltbelastung auch im Ausland zu reduzieren. Ebenfalls kann er Vorschriften für Produktionsprozesse, Produkte und Abfälle sowie für das öffentliche Beschaffungswesen (siehe Einfach Erklärt) erlassen. Zusätzlich erhält er die umfassende Kompetenz zum Erlassen ökologischer Steuern und Lenkungsabgaben.
Der Bundesrat darf allerdings nur Massnahmen erlassen, wenn die Zwischenziele nicht erreicht werden.
Bei Annahme der Initiative wird das Umweltgesetz auf Verfassungsebene massiv verschärft. Um die Initiative umzusetzen, müssen zusätzliche Massnahmen erlassen werden. Die Auswirkungen der Initiative hängen entschieden von der Ausgestaltung dieser Massnahmen ab. Zu berücksichtigen wären unter anderem die Verpflichtungen der Schweiz im Bereich Handel gegenüber der EU, der WTO und Drittstaaten. Zum Beispiel könnte eine Beschränkung der Importe nach dem Kriterium der Umweltbelastung dem Nichtdiskriminierungsprinzip des GATT (siehe Einfach Erklärt) widersprechen.
Kurz- und mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die Beschaffungs- und Produktionskosten der Schweizer Unternehmen steigen, da sie nur noch ressourcenschonende Technologien verwenden dürfen. Ebenfalls ist zu erwarten, dass die Preise von Gütern, welche eine besonders hohe Umweltbelastung verursachen (z.B. Elektroanlagen oder Textilien) steigen werden. Besonders betroffen sind laut Prognose des Bundes die Bereiche Ernährung, Wohnen und Mobilität, da sie die Umwelt am stärksten belasten.
Im Bereich Ernährung, müsste der Anteil der tierischen Produkt verringert und gleichzeitig der Anteil an regionalen und saisonalen Produkten erhöht werden.
Im Bereich Wohnen müsste eine höhere Energieeffizienz erreicht werden. Das heisst bessere Heizungs- und Lüftungssysteme, bessere Isolation und ähnliches wären nötig.
Schliesslich wäre es nötig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe (z.B. Diesel und Benzin) massiv zu reduzieren. Damit würden sowohl der öffentliche als auch der Strassenverkehr voraussichtlich wesentlich teurer .
Argumente der Befürworter
Die Initianten betonen, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, da das aktuelle Umweltgesetz veraltet sei. Deshalb falle die Schweiz im Umweltschutz immer weiter zurück.
Der internationale Rückhalt sei zudem durch das Pariser Klimaabkommen sowie ähnliche Ziele verschiedener EU-Staaten gegeben.
Der konsequente Einsatz von „sauberen“, das heisst umweltschonenden, Technologien („Cleantech“) würde der Schweiz in der langen Frist einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Ausland verschaffen.
Zudem würden Konsumentinnen und Konsumenten von der Initiative profitieren, zum Beispiel dank langlebigen Produkten, verbesserter Produktedeklaration oder einfacherem Zugang zu Recycling.
Argumente der Gegner
Die Gegner der Initiative befürchten eine Überregulierung. Die Schweiz sei bereits ein vorbildlicher Standort in Sachen Umweltbewusstsein und Ökologie und die Initiative deshalb nur eine Gefährdung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit.
Sie betonen, dass die Schweiz durch den starken Franken ohnehin schon in einer schwierigen Position als Wirtschaftsstandort sei und dass mehr Regulierungen diesem v zusätzlich schaden würden.
Zusätzlich sei mit einer Reduktion der Lebensqualität für Schweizer Konsumentinnen und Konsumente zu rechnen, da sie weniger Produkte zur Auswahl hätten. Schliesslich würden künstliche Handelshemmnisse der Schweizer Aussenwirtschaft schaden.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Initiative
Eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft, wodurch der ökologische Fussabdruck der Schweiz verringert wird.
Wichtigste Änderungen
Übergangsbestimmung zu Art. 94a mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch der Schweiz bis zum Jahr 2050 um 65% zu senken. Der Bund soll dies erreichen, indem er zusätzlichen Massnahmen im Bereich der Forschungsförderung, neue Produktions- und Verkaufsvorschriften, sowie positive Steueranreize und zusätzlichen Steuern erlässt.
Argumente dafür
Das Ziel der Initiative ermögliche eine massive Reduktion des Verbrauchs von Ressourcen und der Belastungen im Ausland, schaffe neue Arbeitsplätze durch Innovation und Verlagerung ins Inland, und bringe mehr Information für Konsumenten.
Argumente dagegen
Der Artikel führe durch zusätzliche Massnahmen zur Überregulierung, gefährde mit Produktionsvorschriften die Leistungsfähigkeit und den Wettbewerb am Wirtschaftsstandort Schweiz, und die Erlasse würden zu einem unkontrollierbaren Strukturwandel in Unternehmen und Gesellschaft führen.
Ökologischer Fussabdruck
Der ökologische Fussabdruck ist ein Mass dafür, wie stark eine Person oder ein Land die Umwelt belastet. Es gibt verschiedene Methoden ihn zu berechnen. Die Grösse des Fussabdruckes bezeichnet die Fläche Land, welche nötig wäre, damit alle Personen auf der Welt gleich viel Ressourcen verbrauchen könnten wie die Person, zu welcher der Fussabdruck gehört. Z.B. würden alle Länder so viel Ressourcen verbrauchen wie die Schweiz, bräuchte es 2.8 Erden um diese zu produzieren und ihren Abfall aufzunehmen.
Öffentliches Beschaffungswesen
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst alle Einkäufe von Gütern und Dienstleistungen durch den Staat (d.h. Bund, Gemeinden und Kantone). In der Schweiz macht dies etwa 10% des BIP (Bruttoinlandsproduktes) aus.
General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)
Das GATT ist ein Vertrag zwischen 126 Staaten mit dem Ziel, Zölle und andere Handelshemmnisse zwischen ihnen nach und nach abzubauen. Die Schweiz trat dem GATT 1966 bei. Seit 1995 wacht die WTO mit Sitz in Genf über die Einhaltung des GATT.
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