Einfach, schnell und neutral informiert
Finanzen, Steuern
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG)
Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht vor, dass der steuerliche Abzug vom Einkommen für Kinderdrittbetreuungskosten von 10'100 auf 25'000 Franken erhöht wird. Zudem soll eine Erhöhung des Einkommensabzug von 6'500 auf 10'000 Franken für jedes minderjährige oder in der Ausbildung stehende Kind geltend gemacht werden. Da gegen den Beschluss des Parlaments das Referendum ergriffen wurde, welches für gültig erklärt wurde, stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage ab.
Ausgangslage
Im Rahmen der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative unterbreitete der Bundesrat dem Parlament 2018 einen Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über die DBG, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Die Vorlage zur «steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» sollte vor allem gut qualifizierte Mütter dabei unterstützen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Grund für das Ergreifen dieser Massnahme ist die sehr hohe Kostenstruktur von Kinderdrittbetreuungs-Angeboten. Kita Plätze, Nannys und sonstige Tagesstrukturen für Kinder sind sehr teuer. Viele Familien überlegen sich deshalb ob es sich lohnt, dass beide Elternteile einer Arbeit nachgehen. Steuertechnisch können bis anhin auch nicht viel Abzüge für diese hohen Kosten geltend gemacht werden, weshalb oft gut ausgebildete Mütter zuhause bleiben und sich selber um die Kinder kümmern. Obwohl der gesellschaftliche Wandel traditionelle Rollenbilder hinterfragt sind es trotzdem in der grossen Mehrheit Frauen, welche bei so einer Entscheidung zuhause bleiben.
Was wird geändert?
Konkret hat die Vorlage zum Ziel mit einer Erhöhung des steuerlichen Abzugs für die Kinderdrittbetreuungskosten vom Einkommen die Erwerbsanreize für gut qualifizierte Mütter zu stärken. Dadurch soll unter anderem auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass der maximale Betrag, welcher abgezogen werden darf, von 10'100 auf 25'000 Franken steigt. Das Parlament hat einen Einzelantrag durch den Zürcher Nationalrat Philipp Kutter angenommen, welcher zusätzlich eine Erhöhung des allgemeinen Steuerabzugs von 6'500 auf 10’0000 Franken pro Kind vorsieht, unabhängig davon ob das Kind durch Dritte betreut wird oder nicht.
Auswirkungen
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform, welche nur die Erhöhung der steuerlichen Abzüge für die Kinderdrittbetreuung vorsah, hat laut Schätzungen eine jährliche Mindereinnahme von rund 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer zur Folge. Davon gehen rund 2 Millionen zulasten der Kantone. Jedoch rechnete der Bundesrat auch damit, dass als Folge der vorgeschlagenen Massnahme 2'500 Vollzeitstellen geschaffen würden, was auf lange Sicht einer Selbstfinanzierung der Massnahme gleichkäme.
Der zusätzlich vom Parlament erarbeitete Vorschlag der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6'500 auf 10'000 Franken für jedes Kind führt zu viel höheren Steuerausfällen. Schätzungen belaufen sich auf rund 370 Millionen Franken, davon 80 Millionen zulasten der Kantone. Die dadurch um einiges höher ausfallende geschätzte Steuerausfälle können voraussichtlich nicht mehr durch die Schaffung von neuen Vollzeitstellen kompensiert werden.
Die Schätzungen wurden alle vor der Corona-Krise erstellt. Die durch die Pandemie neu geschaffenen Umstände können dazu führen, dass die Schätzungen nicht mehr richtig sind und tiefer ausfallen.
Argumente der Befürworter
Der Bundesrat hat den Gesetzestext im Rahmen der Fachkräfteinitiative lanciert. Diese hat zum Ziel, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Idee, dass durch die Vorlage Familie und Beruf für Eltern besser vereinbart werden können. Durch einen höheren Drittbetreuungsabzug sollen Anreize geschaffen werden, dass beide Elternteile einer Berufstätigkeit nachgehen können, ohne damit die familiären Strukturen zu fest zu belasten.
Die Befürworterinnen sehen in der Vorlage einen guten Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Gut qualifizierte Mütter sollen dabei unterstützt werden, einer bezahlten Arbeit nachtzugehen. Insbesondere kann damit das Potenzial an inländischen Fachkräften somit besser ausgeschöpft werden.
Damit jedoch beide Elternteile arbeitstätig sein können, ist familienexterne Kinderbetreuung in vielen Fällen notwendig. Da Familien mit hohem Einkommen und insbesondere auch der Mittelstand bereits keinen Anspruch auf subventionierte Kitaplätze oder Wohnungen haben und ebenso die vollen Krankenkassenprämien bezahlen, profitieren Familien mit tendenziell eher höheren Einkommen mehr von der Vorlage.
Das Parlament hat die Erweiterung der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer beschlossen, da damit auch Familien von der Steuerreduktion profitieren können, welche ihre Kinder nicht durch Dritte betreuen lassen. Dies wird damit begründet, dass jene Familien die Kosten selber tragen müssen und dafür keine Vergünstigungen zugesprochen bekommen. Aufgrund dessen soll der allgemeine Kinderabzug auch erhöht werden, dass alle Familien entlastet werden, unabhängig vom Erziehungsmodell. Deshalb ist die Änderung des DBG anzunehmen.
Argumente der Gegner
Die Gegner der Vorlage sehen deren ursprüngliche Idee, dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen indem man den Abzug von Kinderdrittbetreuungskosten erhöht, als nicht erfüllt an. Die ursprüngliche Idee wurde durch den parlamentarischen Vorstoss zu einem allgemeinen Kinderabzug abgeändert. Die geplante Unterstützung für gut qualifizierte Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen sei durch diese Änderung ebenfalls nicht gegeben.
Eines der Hauptargumente der Gegner und Gegnerinnen sind die hohen Steuerausfälle für Bund und Kantone als direkte Folge der Erhöhung des Kinderabzuges. Die Vorlage in ihrer ursprünglichen Form sah Steuereinbussen in der Höhe von 10 Millionen Franken vor. Diese stehen in keinem Verhältnis zu den 370 Millionen Franken an Steuerausfällen, welche die Folge des allgemeinen Kinderabzuges sein wird. Insbesondere mit der zu erwartenden wirtschaftlichen Rezession als Folge der Corona Pandemie sind solche Steuerausfälle schwerwiegend. Ein weiterer Kritikpunkt hierbei sind die jährlichen sehr hohen Steuerausfälle für die Kantone, die sich schätzungsweise auf 80 Millionen Franken belaufen werden. Dies, da die Kantone im Verlauf der Debatte nicht angehört wurden obwohl sie von der Vorlage am meisten betroffen sind.
Laut Schätzungen werden rund 70 Prozent der Steuererleichterung an Familien mit hohen bis sehr hohen Einkommen gehen. Rund 44 Prozent der Familien mit unterstützungsberechtigten Kindern, was rund 435'000 Haushalte sind, zahlen keine direkte Bundessteuer und sind somit auch nicht von der Steuererleichterung betroffen. Der Mittelstand werde somit durch die Abzüge nicht entlastet.
Die Vorlage wird auch als Herdprämie bezeichnet, da sie gut ausgebildete Mütter durch die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs eher vom Arbeiten abhalte. Dies widerspricht der ursprünglichen Idee der Vorlage, ebenjene Zielgruppe vermehrt in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
Text weiterempfehlen: |
Ziel der Vorlage
Das Ziel der Vorlage ist eine Beschäftigungswirkung bei gut qualifizierten Frauen, indem Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten erhöht werden. Gleichzeitig sollen auch Familien von der steuerlichen Reduktion profitieren, welche ihre Kinder nicht drittbetreuen lassen.
Wichtigste Änderungen
Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sieht vor, dass der maximale Betrag für Kinderdrittbetreuungskosten, welcher jährlich von der direkten Bundessteuer abgezogen werden kann, von 10'100 auf 25'000 Franken erhöht werden kann. Gleichzeitig soll der Steuerabzug für jedes minderjährige oder in der Ausbildung befindende Kind von 6’500 auf 10’000 Franken erhöht werden.
Argumente der Befürworter
Das Hauptargument der Befürworter der Vorlage ist eine steuerliche Entlastung zugunsten aller Familien, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen und als Konsequenz den Fachkräftemangel zu reduzieren. Eine Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges soll auch Familien entlasten, welche ihre Kinder selber betreuen.
Argumente der Gegner
Gegen die Vorlage wurde das Referendum| ergriffen, da sie die gewünschte Wirkung verfehle. Familie und Beruf werden nicht besser vereinbar, im Gegenteil. Die Vorlage sei des Weiteren ein Steuergeschenk an gutverdienende Familien auf Kosten des Mittelstands, da Familien mit tiefem Einkommen keine Bundessteuer zahlen und somit auch nicht vom Steuerabzug profitieren können.
Bundessteuer
Die direkte Bundessteuer ist eine Einkommenssteuer für natürliche Personen und eine Gewinnsteuer für juristische Personen. Sie wird durch die Kantone im Auftrag des Bundes erhoben.
Steuerliche Abzüge
Die Einkommenssteuer wird auf dem Einkommen einer Person erhoben. Allerdings soll nicht das gesamte Einkommen, das sogenannte Bruttoeinkommen, besteuert werden. Damit ein Einkommen generiert werden kann, sind gewisse Kostenpunkte notwendig. So kostet beispielsweise der Weg zur Arbeit, ob mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Solche Gewinnungskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Besteuert wird also nur der Teil des Einkommens, der tatsächlich das Vermögen der besteuerten Person vergrössert, das sogenannte Nettoeinkommen. Die Kosten für die Drittbetreuung von Kindern gehören auch zu diesen abzugsfähigen Gewinnungskosten. Neben den Abzügen der Gewinnungskosten können auch Sozialabzüge geltend gemacht werden. Dazu gehört auch der allgemeine Abzug von momentan CHF 6‘500 pro Kind.
Kommentare von Lesern zum Artikel
Der Verein Vimentis hat sich entschieden, die Kommentarspalte zu den Blogs zu schliessen. In der folgenden Erläuterung erfahren Sie den Grund für diesen Entscheid.
Der Blog, und dazu gehört auch die Kommentarspalte, sind ein wichtiger Teil der Diskussionsplattform von Vimentis. Gleichzeitig sind Werte wie Respekt, Anstand und Akzeptanz für den Verein von grösster Wichtigkeit. Vimentis versucht diese Werte selbst einzuhalten, sowie auch auf der Website zu garantieren.
In der Vergangenheit wurden diese Werte in der Kommentarspalte jedoch regelmässig missachtet, es kam immer wieder zu nicht tolerierbaren Aussagen in den Kommentaren. Das Löschen dieser Kommentare ist heikel und zudem mit grossem Aufwand verbunden, welcher der Verein nicht stemmen kann. Zusätzlich können die Kommentare praktisch anonym verfasst werden, weswegen eine Blockierung der jeweiligen Personen unmöglich wird.
Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie die oben erwähnten Werte respektieren.