Betagte Schweizer
müssen raus,
Asylbewerber
kommen rein:
Das Alters- und Pflegeheim «Am See»
in Zollikon wird für 120 Migranten geräumt.
Es liegt an prachtvollster Lage
direkt am Zürichsee
und verfügt über einen Park & Seeanstoss.

Mehr oder weniger sanfter Druck: Terrasse des Altersheims in Zollikon,
das bald als Asylunterkunft dienen wird.
Bild: Maya Wipf und Daniele Kaehr
Private Schenkung an die Gemeinde Zollikon
Im Jahr 1920 schenkte Major Heinrich Ernst der Gemeinde Zollikon einen stattlichen Teil seines Vermögens und ein Grundstück an der Seestrasse 109 mit der Auflage, ein Heim für ältere oder kranke Menschen einzurichten. Dies geschah, und über Jahrzehnte genossen zahlreiche alte und pflegebedürftige Pensionäre die einmalige Aussicht, den direkten Zugang zum See und den wunderschön am Ufer gelegenen Park. Die heutige Gestalt erhielt das Alters- und Pflegeheim "Am See" 1970 durch den nach Süden gestaffelten Erweiterungsbau des renommierten Zürcher Architekten Robert Landolt. Atemberaubend ist denn auch das Zürichsee-Panorama, das die Homepage unter dem Titel "Herzlich willkommen im Wohn- und Pflegezentrum Zollikon" bietet. Dieselbe Willkommenskultur gilt demnächst rund 120 Asylbewerbern, die hier nach ent- sprechenden Umbauten eine Bleibe finden werden, wie sie an solcher Lage mit Sicherheit nur für die wenigsten Schweizer/Innen erschwinglich wäre.
Eine grosse Sauerei ist das, diese Zweckentfremdung von der Gemeinde Zollikon, nur um Asylanten - natürlich auch falsche - so fürstlich unter zu bringen an bester Lage. Sicher ist, dass sich wohl die wenigsten Schweizerinnen & Schweizer je selber so einen LUXUS werden leisten können. Der wahre Sinn, die Realitäten des Leben, das ist den zuständigen Behörden-Mitgliedern vom Migrationsamt in Bern, Kanotn & Gemeinde jetzt total abhanden gekommen.
Heimbewohner sind gar nicht begeistert
Eine Begeisterung der Heimbewohner darüber, dass sie nun ins neu gebaute "Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain" weit abseits des Dorfzentrums umziehen müssen, ist nicht auszumachen. Zumal sie im Neubau an dezentraler Lage am Stadtrand von Zürich ihre Zimmer im ersten Stock beziehen müssen, wo keine schöne Aussicht mehr lockt. Die Minibalkone und der modische Sichtbeton sind auch nicht eben das, was ältere Menschen erfreut. Ein bisschen Seesicht gibt’s nur in den Attikawohnungen im vierten Stock, wo man für eine 3,5-Zimmer-Wohnung 5700 Franken Monatsmiete hinblättert. 133 Angestellte aus 22 Nationen werden sich um die einziehenden Seniorinnen und Senioren kümmern. Letzten Samstag haben Gemeindepräsidentin Katharina Kull (FDP) und Gemeinderat Marc Raggenbass (FDP) das neue Gebäude eingeweiht, welches die beiden gemeindeeigenen Alterszentren zusammenführt. Die Leiterin betont, dass "nach teilweiser anfänglicher Skepsis» sich nun «alle» auf den Umzug freuten.
Der Wunsch der Linken war dem bürgerlichen Gemeinderat offenbar Befehl. Nach dem nun anlaufenden Auszug der Pensionäre übergibt die Gemeinde Zollikon den Schlüssel einfach dem kantonalen Sozialamt. Dieses bezahlt anschliessend die Kosten für die baulichen Anpassungen, den Betrieb des Zentrums sowie die Betreuung für bis zu 120 Asylbewerber. Sie sei gespannt, wie die Zolliker auf dieses Durchgangszentrum reagieren würden, sagte die Gemeindepräsidentin der Zürichsee-Zeitung. Das Haus eigne sich gut für die Unterbringung von Flüchtlingen, und der Gemeinderat freue sich, «dass wir die Sicherheitsdirektion so unterstützen können». Vor allem habe man bei einem längeren Leerstand Hausbesetzungen befürchtet.
Eigentlich hätte der Gemeinderat die Liegenschaft von 3674 m2 für mindestens zehn Millionen Franken verkaufen wollen. Die Gemeindeversammlung folgte im September 2015 diesem Antrag mit dem Zufallsmehr von 101 gegen 100 Stimmen. Zwei anonym gebliebene SP-Mitglieder rekurrierten aber aufgrund eines Rechtgutachtens beim Bezirksrat gegen den Verkauf. Dies betrachte ich als respektlos, weil damit die eindeutige Testament Auflagen von Herrn Mayor Heinrich Ernst einfach kalt übergangen wurde. Ich verstehe auch nicht wieso die eindeutigen Auflagen des Erblassers denn so einfach und völlig widerstandslos missachtet werden können. Meiner Meinung nach hat die Gemeinde Zollikon auch nicht das recht die Liegenschaft zu verkaufen. Die Gemeinde hat vielmehr als Testament-Vollstrecker - in treuhänderischer Funktion - diese private Schenkung unmissverständlich und ausschliesslich im Sinne von Mayor Heinrich Merz weiter so zu verwalten.
Alles andere ist widerrechtlich
Im Jahr 1920 schenkte Major Heinrich Ernst der Gemeinde Zollikon einen stattlichen Teil seines Vermögens und dieses Grundstück an der Seestrasse 109 mit der verbindlichen Auflage,
ein Heim für ältere oder kranke Menschen einzurichten.
Ex-SP-Bundesrichterin ist für Unterbringung von Asylanten
Auch die frühere SP-Bundesrichterin Vera Rottenberg setzt sich jetzt für die Blockierung ein und forderte noch im Oktober letzten Jahres eine "soziale Lösung": Angesichts der Flüchtlingsströme lägen beispielsweise Asylwohnungen auf der Hand."
Dass ein Asylzentrum mit Seesicht auch zu Neid führen könnte, glaubt man nicht, obwohl man sich auch bewusst ist, dass es eine wunderschöne Anlage ist. Der Seeanstoss bleibe ja für die Öffentlichkeit zugänglich. Es fragt sich nur, wie attraktiv dieser Park am See für die Öffentlichkeit noch ist, wenn ihn erst einmal 120 Asylbewerber in Beschlag genommen haben. Sicher ist jedenfalls, dass sich nicht weniger Eritreer, Afghanen & Schwarzafrikaner auf den Weg machen werden, wenn sie von ihren Verwandten und Bekannten erst einmal die Handyfotos vom Zolliker Strandleben am Zürichsee erhalten haben.
Ein abgeändertes Asylgesetz würde die
Gemeindeautonomie untergraben
Zollikon ist nicht überall, aber überall ist ein bisschen Zollikon. Was heute mit mehr oder weniger sanftem Druck auf die Gemeinden noch einigermassen freiwillig erreicht wird, kann nach Annahme des revidierten Asylgesetzes gemäss Artikel 95b dann auch zwangsmässig geschehen: "Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dinglicher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen."
Das neue Asylgesetz gäbe ihnen ohne weiteres die Möglichkeit zur Enteignung in die Hand. Der Kanton Zürich träte dann wohl ziemlich autoritativ als Käufer in Erscheinung, der die Liegenschaft zu tiefstmöglichen Konditionen erwerben würde – ganz ähnlich, wie er es an der Goldküste direkt am See auch in Uetikon beim Gelände der chemischen Fabrik getan hat.
Die Bewirtschaftung eines Heimes für ältere oder kranke Menschen ist das eine, eine Asylunterkunft für 120 Personen einzurichten ist etwas ganz anderes, wozu infolge Zweckänderung eine Baubewilligung heute auch im Asylbereich immer noch erforderlich ist, mit Einsprache-Möglichkeiten der direkt betroffenen Anwohner in einer öffentlichen Bauauflage. Ein mögliche Einsprache-Begründung - selbst ohne jede Umbautätigkeiten - ist unter anderem die zu befürchtende Zunahme von Verschmutzung & Lärm in unmittelbarer Umgebung der davon direkten betroffenen Nachbarn. Ihr Einbezug in einem öffentlichen Bau-Genehmigungsverfahren ist also durch die Gemeinde Baubehörde sicher zu stellen. Hier mag auch eine Befangenheit der Gemeindebehörden von Zollikon vorliegen. Eine öffentliche Bau-Ausschreibung mit Einspruchmöglichkeit ist jedoch eine verbindliche Vorschrift Kraft Kant. Baugesetzgebung & diesbezüglicher Gerichtspraxis. Diese legitimiert die direkt betroffenen Nachbarschaft (in einer Entfernung bis 900 Meter) zur formellen Einsprache selbst ohne jede Bautätigkeiten ausdrücklich.
Die Gemeinde Zollikon ist aber überzeugt, dass die Asylbewerber - in ein paar Jahren - wieder ausziehen werden. Ob die eidgenössischen und kantonalen Sozialbehörden dann das Gebäude jedoch auch freiwillig räumen werden, nach erheblichen Bau-Investitionen, steht jedenfalls noch "in den Sternen".
Quellenangaben;
- Weltwoche, Ausgabe 17/2016,
- 20 Minuten, Ausgabe vom 28. April 2016