Aktuell sind zwei Volksinitiativen zum Bausparen abstimmungsreif, nämlich die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) und jene des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Trotz ihrer Unterschiede stimmen die beiden Eidgenössischen Volksinitiativen inhaltlich in hohem Mass überein. Umso mehr erstaunt es, dass der Bundesrat entschieden hat, die beiden Initiativen zu unterschiedlichen Zeiten zur Abstimmung zu bringen. So wird am 11. März über die Initiative der SGFB und vermutlich im Juni über jene des HEV entschieden.
Der Bundesrat und alle Fiskalisten sind, wen überrascht es, gegenüber jeglichen Steuererleichterungen skeptisch. Es bestünden bereits heute genügend Fördermöglichkeiten, heisst es. Gemeint ist dabei namentlich der Vorbezug von Alterskapital aus der Pensionskasse. Doch aufgepasst: Ein brandaktueller Bericht des Bundesrates über die Zukunft der 2. Säule stellt dem Vorbezug von Alterskapital zum Erwerb von Wohneigentum kein gutes Zeugnis aus. So könne der Griff in die Pensionskasse beim Eintritt ins Rentenalter zu schmerzlichen finanziellen Engpässen führen…
Mit dem Bausparen bietet man jungen Ehepaaren oder Familien eine einmalige Chance für den Erwerb von Wohneigentum. Das Bausparen erweist sich als effizientes Förderungsmittel für Mieterinnen und Mieter, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Und fast alle möchten dies. Im Kanton Basel-Land, dem einzigen Kanton mit Bauspar-Erfahrung, hat man in den letzten 20 Jahren positive Erfahrungen gemacht. Das Bausparen ist ein Erfolgsmodell. Pro Jahr haben es 3›000 Bausparer genutzt. Das ist auch kein Wunder. Warum sollte in der Schweiz nicht funktionieren, was sich in Deutschland seit Generationen bewährt.
Eine wissenschaftliche Begleitstudie zum „Bausparen im Kanton Baselland“ belegt, dass dank der verschiedenen Multiplikatoren von den Fördermassnahmen eine spürbare Hebelwirkung ausgeht. Die Kombination einer relativ geringen Reduktion des Steueraufkommens mit einer bescheidenen staatlichen Förderung vermag eine beachtliche volkswirtschaftliche Wirkung zu erzielen. Unter dem Strich geht die Rechnung also auch für den Staat voll auf.
Auch das Argument des Bundesrates, dass diejenigen Haushalte mit einem steuerbaren Jahreseinkommen zwischen 60‘000 und 100›000 Franken faktisch vom Bausparen ausgeschlossen seien, kann problemlos widerlegt werden. Das durchschnittliche steuerbare Einkommen der Bausparer in Basel-Land liegt bei Fr. 56›000.-. Zwei Drittel aller Bausparer erzielen ein steuerbares Jahreseinkommen von weniger als 80›000 Franken. Nur gerade 10% aller Bausparer haben ein steuerbares Jahreseinkommen über 120›000 Franken.
Fazit: Das Bausparen verdient eine positive Würdigung. Es hilft den Menschen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Es ist volkswirtschaftlich, sozial- und staatspolitisch sinnvoll. Denn wer Wohneigentum erwirbt, übernimmt Selbstverantwortung und investiert auf sinnvolle Weise in seine Altersvorsorge. Darum ein Ja zum Bausparen!
Dieser Artikel ist dem akutellen Statements entnommen: http://www.statements.ch/uebersicht/