Es ist wichtig & sicher richtig, dass wir in der Schweiz an "Leib & Leben verfolgte" als Flüchtlinge aufnehmen, doch zeigt nachfolgender schrecklicher Fall auch eindrücklich, dass vor einer Anerkennung noch viel besser, viel sorgfältiger geprüft werden muss, gerade auch in der Schweiz.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts sieht es als erwiesen an, dass Rwabukombe im April 1994 im Rahmen des ruandischen Völkermords ein Massaker an Hunderten Angehörigen der Volksgruppe der Tutsi mit organisierte, befehligte und überwachte. Die Richter berufen sich auf Aussagen von Zeugen, die gehört haben wollten, wie Rwabukombe auf dem Kirchengelände des nordruandischen Dorfes Kiziguro Soldaten, Polizisten und Mordbrenner der Interahamwe-Milizien aufgefordert habe: „Fangt mit der Arbeit an“ – und: „Helft mal!“ Was dann folgte, gehört zum Schrecklichsten, was Menschen Menschen antun können. Die Mörder töteten mindestens 450 Flüchtlinge mit Macheten, Keulen und Hacken. Frauen wurden vergewaltigt und brutal verstümmelt. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiehl sagt, er wolle angesichts der Grausamkeiten nicht nochmals ins Detail gehen. Aber die Zeugenaussagen, die er wiederholt, reichen aus, um durch den Holz getäfelten kleinen hessischen Gerichtssaal den eisigen Hauch des Bösen ziehen zu lassen.
Nach getaner Arbeit warfen die Täter viele der Leichen in eine etwa 30 Meter tiefe Grube, so lange, bis kein Körper mehr hineinpasste. Rwabukombe habe auch bei der Leichenentsorgung mit geholfen, heißt es im Urteil. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Rwabukombe, der in den achtziger Jahren in Trier Tiefbau studierte, lebt seit 2002 als Flüchtling wieder in Deutschland. Er hatte im Schlussplädoyer seine Unschuld beteuert.
Quelle;