Am 25. September 2016 wird in der Schweiz über das "Bundesgesetz über den Nachrichtendienst" (NDG) abgestimmt.
Als eine "moderne" Gesetzesgrundlage soll das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend neu regeln und die bisher geltenden Gesetze ablösen.
Das neue Gesetz verschafft dem "Nachrichtendienst des Bundes" (NDB) praktisch unbegrenzte Möglichkeiten zur Früherkennung von Terroristen und zur Prävention. Dazu soll erstmals das flächendeckende Eindringen in die Privatsphäre von nicht verdächtigten Personen möglich sein, so in den elektronischen Medien. Durch die Hintertür soll mitten im Frieden eine Art Notrecht eingeführt werden.
Die geltenden Gesetze verbieten mit Recht dieses flächendeckende Eindringen in die Privatsphäre. Diese Methode hat übrigens in Ländern, die sie anwenden, keinen einzigen Anschlag und keinen einzigen Toten verhindert.
Wer das flächendeckende Eindringen in die Privatsphäre ablehnt, muss am 25. September 2016 unbedingt NEIN stimmen.
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19. April 2020
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20. August 2020
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21. Dezember 2020
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