Die Ausschaffungsinitiative ist menschenverachtend, weil sie schwere und leichte Delikte in den gleichen Topf wirft. Eine junge, minderjährige Frau, die ein Bagatelldelikt begeht, in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung hat und nie in einem anderen Land gelebt hat, soll nach Somalia -ein gescheiterter Staat - ausgeschafft werden, obwohl sie dort noch gar nie war. Das ist unverhältnismässig.
Die Ausschaffungsinitiative verletzt unsere eigene Verfassung, weil sie in Kauf nimmt, dass Menschen auch in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Tod oder Folter droht. Auch das ist menschenverachtend. Die Initiantinnen und Initianten hätten schreiben müssen, dass sie solche Situationen vermeiden wollen. Da sie es nicht getan haben, spielen sie mit Menschenleben.
Die Ausschaffungsinitiative hält nicht, was sie verspricht. Sie will, dass alle Täter sofort und automatisch ausgewiesen werden. Ohne Prüfung auf Verhältnismässigkeit. Wird die Initiative angenommen, kommen wir damit in die absurde Situation, dass einerseits per Verfassung eine sofortige Ausschaffung verlangt wird, andererseits – ebenfalls per Verfassung - wird ein Nicht-Ausschaffen in Staaten verlangt, in welchen den Betroffenen Tod oder Folter droht. Auch letzteres wurde durch die Zustimmung von Volk und Ständen in die Verfassung aufgenommen. Die Initiative kann somit nicht eins zu eins umgesetzt werden. Das wussten die Initiantinnen und Initianten von Anfang an. Sie haben dies bewusst in Kauf genommen.
Die Ausschaffungsinitiative hat gravierende Mängel. Einige schwere Delikte wurden vergessen, dafür wurden Bagatelldelikte eingefügt. Die Initianten behaupten, wir könnten den Deliktkatalog im Nachhinein noch verbessern. Damit wird das Volk verschaukelt, denn das Volk stimmt über den Initiativtext ab und nicht über allfällige Nachbesserungen.
Die einzige Möglichkeit, um diese unsinnige und menschenverachtende Initiative zu stoppen ist – leider – der Gegenvorschlag.