Musik ist unverzichtbar. Die musikalische Bildung gehört darum - genau wie der Sport - in die Verfassung.
Jedes wichtige Ereignis in unserem Leben wird von Musik begleitet. Musik ist ein wichtiger Teil unserer (nationalen) Identität. Musik verbindet Menschen unterschiedlichster Herkunft. Aktives Musizieren fördert die soziale Kompetenz und die Intelligenz. Die Musik verdient auch politisch endlich den Stellenwert, der ihr gebührt.
Der neue Artikel 67 a der Bundesverfassung, «Musikalische Bildung», über den wir am 23. September abstimmen, ist ein Gewinn für die ganze Gesellschaft.
Er sichert, dass
- Kinder und Jugendliche im obligatorischen Schulunterricht einen Musikunterricht erhalten, der der Qualität des Unterrichts in andern Fächern entspricht,
- alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, Musikschulen zu besuchen und
- die musikalisch besonders Talentierten wie im Sport speziell gefördert werden.
Hinter dem neuen Verfassungsartikel stehen der Bundesrat, eine Mehrheit des Parlaments, der Parteien und die Kantone. Diese beeindruckende Einigkeit ist der Erfolg der Initiative «Jugend und Musik», die am 18. Dezember 2008 mit 154 von 193 beglaubigten Unterschriften eingereicht wurde. Lanciert wurde sie vom Schweizerischen Musikrat und getragen von fast allen Profi‐und Laienverbänden im Bereich der Musik mit ihren rund 660000 Mitgliedern. Aufgrund des Gegenvorschlags wurde die Initiative am 16. März 2012 zurückgezogen.
Diese Einigkeit ist auch Ausdruck des wichtigen gesellschaftlichen Stellenwerts der Musik, der nun endlich auch in der Politik anerkannt wird. Singen und Musizieren muss zur Grundausbildung gehören, wie das beim Rechnen, Schreiben und Lesen selbstverständlich ist. Die verfassungsmässig garantierte Chancengleichheit muss auch heissen, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig vom Portemonnaie ihrer Eltern – eine Musikschule besuchen können. Und warum sollen in der Musik nicht auch wie im Sport besonders Begabte gezielt unterstützt werden?
Das Fach Musik darf im Schulunterricht nicht mehr an den Rand gedrängt werden. In allen Kantonen sollen die Musikschulen wie bereits in Baselland in den kantonalen Gesetzgebungen verankert werden. Nötig ist auch die Aufwertung der Musik in den Ausbildungslehrgängen der pädagogischen Fachhochschulen.
Ein überzeugtes Ja der Stimmenden und der Stände zum neuen Verfassungsartikel beschleunigt auch die Umsetzung in der Gesetzgebung. Gefordert sind dann der Bund, aber auch die Kantone. Nur so kommen wir mit der musikalischen Bildung in der ganzen Schweiz endlich einen wichtigen Schritt voran. Es lohnt sich für uns alle, mit vollem Engagement für den neuen Verfassungsartikel zu kämpfen.