In regelmässigen Abständen wird im eidgenössischen Parlament die Forderung nach der Einsetzung eines Bundes-Verfassungsgerichts laut. So auch in der laufenden Wintersession. Es geht darum, dass das Bundesgericht einzelne Artikel der eidgenössischen Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen könnte.
Kurz zusammengefasst die Argumente, die gegen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz sprechen:
- Schon heute ist das zwingende Völkerrecht vorrangig, wenn es darum geht, die Bundesgesetzgebung vor eben diesem Hintergrund zu überprüfen. Damit ist sichergestellt, dass Gesetzgeber und Souverän nicht frei sind vor jetwelcher Abkehr von international gültigen Normen.
- Mit der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit passiert eine weitere Verrechtlichung der Bundespolitik und damit eine staatspolitische Gewichtsverschiebung von der gesetzgebenden Behörde zum Bundesgericht.
- In Zukunft könnten also fünf oder sieben Bundesrichter einen Gesetzesartikel bemängeln, der vorher von beiden Parlamentskammern, von 246 National- und Ständeräten im zwar einfachen, aber trotzdem ausgeklügelten Differenzbereinigungsverfahren beschlossen wurde.
- Zudem entscheidet der Souverän in unserer Referendumsdemokratie entweder aktiv oder passiv über jede Bundesgesetzgebung. Das Volk hat so im Gesetzgebungsprozess bekanntlich das letzte Wort. Und dieses letzte Wort soll beim Volk bleiben und nicht an ein Gericht abgegeben werden.
- Die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist in erster Linie eine staatspolitische und viel weniger eine rechtspolitische Frage. Deshalb sollen auch staatspolitische Argumente, wie oben dargelegt, den Ausschlag geben. Hier ist nicht juristische Spitzfindigkeit, sondern staatspolitisches Fingerspitzengefühl gefragt.
- Kommt hinzu dass die rechtsanwendenden Behörden auf allen drei staatlichen Ebenen bei der Findung ihrer Entscheide noch mehr verunsichert würden. Die Folge davon wäre, dass sie in die Versuchung kämen, selber eine Art „Verfassungsrichterlis“ zu spielen.
- Und schliesslich ist die Eidgenossenschaft mit dem bisherigen System auch im internationalen Vergleich nicht schlecht gefahren. Lassen wir es so. Denn die direkte Demokratie würde sich mit einem auch nur ansatzweise installierten Richterstaat mehr schlecht als recht vertragen.
Summa summarum: Aus all diesen Überlegungen lehne ich ein Verfassungsgericht für unser Land ab. Mit dieser Haltung bin ich in guter bürgerlicher Gesellschaft. National- und Ständerat sind auf die Vorlage nämlich nicht eingetreten.