Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 2017 die Grenze für die Bezugsberechtigung einer Prämienverbilligung der Krankenkasse von 75'000 auf 54'000 (!) Franken Einkommen gesenkt. Dagegen wehrte sich die Sozialdemokratische Partei des Kantons Luzern bei den Gerichten. Nun hat die SP beim Bundesgericht vollumfänglich Recht bekommen. Dieser Entscheid ist eine sehr gute Nachricht für mindestens 8000 betroffene Familien, welche die ungesetzliche und unsoziale Politik der Regierung in existenzielle Nöte brachte und die sogar bereits erhaltene Prämienverbilligungen zurückzahlen (!) mussten. Die Regierung muss ihnen nun die verweigerten Prämienverbilligungen rückwirkend nachzahlen – total 25 Mio CHF.
Von Herrn RR Graf, dem zuständigen Departementschef, wie auch vom Gesamtregierungsrat hat man bisher noch kein Wort des Bedauerns gehört. Man will offenbar einfach zur Tagesordnung übergehen. Aber spätestens bei der Regierungsratswahl vom 31. März 2019 werden die fünf Herren die Quittung erhalten.
Nach den hunderten von Sparübungen auf dem Rücken der Bevölkerung in den letzten vier Jahren sind die Stimmberechtigten nun von der dringenden Notwendigkeit eines Politikwechsels im Kanton Luzern überzeugt. Gegen die drei Regierungsparteien (CVP, FDP, SVP) wird eine Listenverbindung aller übrigen Parteien geschlossen antreten.
Das Bundesgerichtsurteil muss in weiteren Kantonen zur Nachzahlung der Prämienverbilligung führen. – Finden Sie es richtig, liebe Leserinnen*, sich für Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse einzusetzen? Wie kann man die übrigen Sparübungen rückgängig machen? Durch einen Stopp der Steuergeschenke an Konzerne?
Den 3000 Leserinnen* bis zum 19. August 2019 danke ich für ihr Interesse an diesem Thema. Ich freue mich auch auf deren weiterführende Beiträge und werde auch selbst regelmässig zum Thema weiter informieren, so, wie man das in einem BLOG eben macht.
(* Männer sind mit gemeint; die maskulinen Begriffe sind ja in den femininen enthalten.)