Information zur Abschaltung der Kommentarfunktion
Der Verein Vimentis hat sich entschieden, die Kommentarspalte zu den Blogs zu
schliessen. In der folgenden Erläuterung erfahren Sie den Grund für diesen
Entscheid.
Der Blog, und dazu gehört auch die Kommentarspalte, sind ein wichtiger Teil der
Diskussionsplattform von Vimentis. Gleichzeitig sind Werte wie Respekt, Anstand
und Akzeptanz für den Verein von grösster Wichtigkeit. Vimentis versucht diese Werte
selbst einzuhalten, sowie auch auf der Website zu garantieren.
In der Vergangenheit wurden diese Werte in der Kommentarspalte jedoch
regelmässig missachtet, es kam immer wieder zu nicht tolerierbaren Aussagen in
den Kommentaren. Das Löschen dieser Kommentare ist heikel und zudem mit
grossem Aufwand verbunden, welcher der Verein nicht stemmen kann. Zusätzlich
können die Kommentare praktisch anonym verfasst werden, weswegen eine
Blockierung der jeweiligen Personen unmöglich wird.
Folglich hat der Verein Vimentis entschlossen, die Kommentarfunktion abzuschalten
und nur den Blog stehen zu lassen. Der Blog erlaubt es Personen weiterhin, sich
Gehör zu verschaffen, ohne sich hinter einem Pseudonym zu verstecken.
Die Änderung sollte die Blog-Plattform qualitative verbessern und all jenen Personen
ins Zentrum rücken, welche Interessen an einer sachlichen Diskussion haben, sowie
die oben erwähnten Werte respektieren.
89%
(9 Stimmen) |
Herald von Münster sagte November 2014
Der Bund und Tages-Anzeiger vom 17.11.2014:
IV: Bundesgericht heftig kritisiert http://www.derbund.ch/schweiz/standard/IV-Bundesgericht-heftig-kritisiert/story/12885541
Die Praxis, bei Schmerzen mit unklarer Ursache keine IV-Rente zu sprechen, sei unhaltbar, sagt Prof. Dr. Peter Henningsen, ein renommierter Experte. Die Diskussion, ob eine chronische Schmerzstörung zur Invalidität führen kann oder nicht, wird durch ein aktuelles Grundsatzgutachten neu entfacht. Der Autor Peter Henningsen, ein angesehener Experte für psychosomatische Medizin von der Technischen Universität München, setzt sich in seiner Studie kritisch mit der "Rechtsprechung" des Schweizer Bundesgerichts zu den Schmerzstörungen auseinander.
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18%
(11 Stimmen) |
Walti Wummer-Schön sagte October 2014
Im Interview, das Frau Claudia Blumer mit Herrn Ueli Kieser (Professor für Sozialversicherungsrecht Uni St. Gallen) gemacht hat, antwortet Herr U. Kieser ganz am Schluss auf die Frage:
„Empfehlen Sie im vorliegenden Fall eine Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg?“ folgendes:
„Man kann es versuchen, aber ich sehe nicht, welches Menschenrecht hier verletzt wurde. DAS URTEIL IST AN SICH NICHT FALSCH. Es sind verschiedene Elemente, die in der Summe eine neue Haltung des Gerichtes zeigen.“
Soweit die Einschätzung des Fachmannes! Also alles nur ein Sturm im Wasserglas, was hier abläuft.
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73%
(15 Stimmen) |
Herald von Münster sagte September 2014
Danke Herr Baumgartner. Unglaublich, dieser institutionelle Missbrauch von Prämien- und Steuergeldern. Das ist definitiv ein Fall für die Rundschau und Sandro Brotz.
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81%
(21 Stimmen) |
Herald von Münster sagte September 2014
Ein passendes Zitat, über welches nicht nur die politischen Verantwortlichen des heutigen staatlichen IV-Debakels nachdenken sollten:
"Endlich müsste eine politische Mehrheit dafür einstehen, dass die Sozialrechte nicht irgendein lästiges linkes Anliegen sondern ein gleichwertiger Teil der Menschenrechte sind."
humanrights.ch
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79%
(19 Stimmen) |
Herald von Münster sagte August 2014
Bundesamt für Sozialversicherungen: "Die Zahl der Rentenbezüger hat weiter abgenommen". So?
"Sanierung" der IV heisst offenbar Entsorgung der Betroffenen an die Endstation Sozialhilfe, statt Rente, auch wenn sich das BSV windet, diese kurzsichtige und unglaubwürdige IV-Kostenverlagerungspolitik zuzugeben. Offensichtlich hat auch der verantwortliche BSV-Departementsvorsteher, BR Alain Berset (SP), kein Problem mit solchen "Kollateralschäden", die möglichst unauffällig unter den Teppich gekehrt werden.
Siehe dazu auch den aktuellen SRF-Clip "Nur wenige IV-Rentner finden einen Job" vom 18.08.2014. Auszug daraus: "Für die Behinderten allerdings ist diese Nachricht (der sinkenden Rentenzahl) nicht nur positiv. So sei es etwa für Behinderte mit erheblichen depressiven Störungen praktisch unmöglich geworden, noch eine Rente zu erhalten, sagt Pestalozzi von Integration Handicap. Folge: Die bleiben dann letztlich bei der Sozialhilfe hängen." http://selbstbestimmung.ch/politik/audio-nur-wenige-iv-rentner-finden-einen-job/
Dazu ein passender Kommentar der Redaktion von selbstbestimmung.ch: "Die IV spart zu Lasten der Gemeinden (Sozialhilfe), die dann wiederum, so wie Riniken, am Recht auf Niederlassungsfreiheit ritzen, um nicht in der Schuldenfalle zu landen. Und das alles, weil sich unser Parlament strikte gegen eine moderate Erhöhung der IV-Beiträge und die Einführung einer Behindertenquote sträubt. In einem gut organisierten, reichen Land sollte doch ein etwas weitsichtigerer Umgang mit sozialen Problemen möglich sein."
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75%
(20 Stimmen) |
CH- Schweizer-Bürger sagte August 2014
Kassensturz Sendung die man unbedingt sehen sollte! Was für Menschliche Tragödien sich in der Schweiz abspielen, wo doch die sozialen Menschenrechte das Individuum vor Ausbeutung schützen sollte und trotzdem unser System es zulässt, in der sogenannten Humanen Schweiz.
https://www.youtube.com/watch?v=0Jk5GX_YagA
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70%
(20 Stimmen) |
Isabella von Moos sagte August 2014
Selbstbestimmung für Personen mit Behinderung 8. August um 10:47 · Ob das neue Gutachten wohl aus dem ABI Basel stammt?
http://selbstbestimmung.ch/politik/bundesgericht-gibt-iv-stelle-glarus-recht-zwei-unfaelle-gleich-keine-rente-mehr/
Verdammte Sauerei! Ich ging wegen der IV-Stelle Glarus auch 2 Jahre lang durch die Hölle, welche mich von einem korrupten Gutachter innert 2 Stunden - ohne meine körperlichen Gebrechen miteinzubeziehen - gesund geschrieben hat, Gott sei Dank wurde ich dann noch von www.appisberg.ch zusätzlich begutachtet, nach meinem Kampf. Diese sind nicht aufs Geld angewiesen und urteilen deshalb korrekt. Nach 2 Jahren Hölle kam endlich im Mai 2014 der erlösende Entscheid. IV unverändert zu 100%.
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32%
(22 Stimmen) |
Lars von Lima sagte August 2014
Auch der nachstehende Eintrag ist nicht von Lars-von-Limaa, sondern ebenso vermutlich von Margith Noser.
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39%
(23 Stimmen) |
Felix Kneubühl sagte August 2014
Es zeigt sich immer mehr, dass die Linken nicht gewillt sind, die IV zu sanieren. Deswegen müssen wir diese Einheitskasse ablehnen, sonst beginnt die Geschenksverteilung durch hohe Pauschalbeiträge von Neuem. Ein neuer Schuldenberg muss die Bevölkerung wieder tragen. Der Mittelstand wird mehr belastet. Die Linken wollen nur das Eigentum der Bürger stehlen, anstatt die öffentlichen Kassen in Ordnung bringen, indem sie die Einstellung verbreiten, ja der Staat bezahlt so oder so, ist mir egal'. Wenn jemand genug Geld auf dem Konto hat, wird er durch die Linken als Krimineller angesehen. Die Eifersuchtspartei SP will die ganze Zeit höhere Steuern einfordern und dann dadurch einen Selbstbedienungsladen eröffnen. Nein, nicht eröffnen, der besteht bereits.
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76%
(21 Stimmen) |
Herald von Münster sagte August 2014
Da an den MEDAS-"Begutachtungen" keinerlei Zeugen, ja nicht einmal Ehepartner (!) teilnehmen dürfen (was sehr verdächtig ist), gibt es naturgemäss bis jetzt nur sehr wenige im Internet verfügbaren Berichte, was bei einer solchen MEDAS-"Begutachtung" genau vor sich geht. Die langsam durchsickernden, bisher verfügbaren Informationen stammen von Whistleblowern (Insidern) beider Seiten.
Der Schreibende hat direkten Zugang zu einigen unglaublichen Insiderinformationen und Akten, welche die im Rahmen dieses Blogs aufgeführten Vorwürfe belegen. Diese Akten werden zu geeignetem Zeitpunkt noch den Medien zugespielt, damit die breite Öffentlichkeit erfährt, was in Wirklichkeit bei solchen MEDAS-Verhören abläuft.
Im Moment nur so viel: Nehmen wir das Beispiel eines von der IV in Auftrag gegebenen sog. "polydisziplinären Gutachtens". In der Praxis eines solchen häufig unter grober Nötigung erwirkten MEDAS-Gutachtens ist die "Untersuchung" bei drei MEDAS-Ärzten (Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Orthopädie) auf je 120 Min. angesetzt, dauert jedoch nachweislich sehr häufig nur 60 Min. Dazu kommt dann noch der zeitliche Aufwand zum Abfassen des fingierten Scheingutachtens ganz im Sinne der IV. Zeitlicher Aufwand also netto 3x60 Min., plus 60-120 Min. für das Abfassen mit Hilfe von vorgefertigten Textbausteinen. Der von der IV erhaltene Pauschalbetrag von Fr. 9'000-11'000.-- wird dann zwischen den drei beteiligten MEDAS-Ärzten aufgeteilt. Eine sehr bequeme Art, sich auf Kosten der Steuerzahler/Innen zu bereichern. Diese MEDAS sind übelstes Parasitentum, das abgestellt gehört. Das Lebensschicksal der Betroffenen dieser skandalösen Vorgänge interessierte bisher niemanden. Das muss schleunigst ändern!
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26%
(27 Stimmen) |
Lars von Lima sagte August 2014
Herr Küng hat vollkommen recht und die Hochjubelung von sog. Krankheiten, die vorgeschoben werden, um die IV zu plündern, sind haarsträubend, abgesehen von ebenso haarsträubenden IV Verfügungen.
Die Fälle in Serbien sind bekannt. An jene im Kosovo kommt man nicht mal mehr heran, wegen lebensbedrohlicher Situationen der Nachforscher.
Dreist wird es, wenn hier eine Frau Aufdenblatten dem Bundesgericht Betrug vorwirft. Das Gegenteil kann hier ja auch kaum bewiesen werden und wie der jeweilige Einzelfall genau aussieht, kann hier auch nicht besprochen werden. Aber vielleicht schildert uns Frau Aufdenblatten die 'freche' Begründung des Bundesgerichtes für den getroffenen Entscheid.
Die Platzierung von Krankheiten auf 'Nach 50' seitens Frau Aufdenblatten ist reine Linksverdrehung und eine Frechheit, die man höchstens mit Nichtwissen entschuldigen könnte.
Ich frage mich, wie die Menschen in diesen Land leben konnten, als wir noch keine IV hatten, so vor 50 Jahren, Frau Ausdenblatten.
Heute ist die IV zu einer linksmentalen Selbstbedienungsmaschinerie geworden, die fast sämtliche IV Rupfereie-Schummelleien pauschal zudeckt und zwar weit über der 0,000000000000010412321301203123 Prozent Grenze. Dafür wird kräftig das linke akademiker Medas Klientel bezahlt. Also bitte die Leser nicht für blöd und Dumm hinstellen.
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70%
(20 Stimmen) |
Herald von Münster sagte August 2014
Sehr geehrte Frau Aufdenblatten
Ich teile Ihre Ansicht. Gerade die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts Luzern fällt in letzter Zeit mit einer ganzen Reihe von skandalösen Entscheiden negativ auf. Deren Gebaren lässt zunehmend ein selbstherrlich-feudalistisches Selbstverständnis erkennen, was so nicht geht und gestoppt gehört. Der jüngste Entscheid hat weitreichende und noch gar nicht absehbare Folgen und öffnet der Willkürlichkeit alle Tore. Eine solche "Rechtsprechung" ist nicht nur eine Zumutung und Provokation, sondern gefährdet auch den sozialen Frieden dieses Landes. Meiner Meinung nach sind jetzt Staatsrechtsexperten gefordert. Ein Weiterzug vor das EGMR in Strassburg ist angezeigt.
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26%
(19 Stimmen) |
Felix Kneubühl sagte August 2014
Es ist unheimlich schwierig, einer Person eine bleibende psychische Schädigung nach zu weisen. Wenn jemand ambulant oder stationär in einer psychiatrischen Einrichtung Hilfe benötigt, dann beginnen schon die ersten Probleme. Viele wollen eine IV-Rente, aus Gründen eines Problems aus Ängsten vor dem sozialen Abstieg. Dies löst Ängste bei Betroffenen aus und die psychiatrische Schulmedizin führt dazu, dass Ärzte standartisierte Diagnosen oder Amnamesen stellen, die in den Katalog gehören zur Berechtigung einer IV-Rente. Zusätzlich geht eine solche Abklärung mindestens 3 Jahre bis ein definitiver Entscheid zur Rente gefällt wird. Der Stress des Betroffenen wird noch grösser in der Zwischenzeit und wenn die Rente ausbezahlt wird mit den dazugehörenden Ergänzungsleistungen, dann bringt es den Effekt der Rettung für den Betroffenen. Die Diagnose ist plötzlich weg. Genau das ist das Problem. Jeder seelische Schmerz ist überwindbar, sofern es nicht um eine wirkliche Behinderung handelt. Das Problem kommt noch dazu, dass bei Kliniken und deren Ärzten natürlich wirtschaftliche Interessen stehen. Die Kantone leisten hohe Beiträge an die Kliniken und somit auch an die Ärzte. Desto mehr Patienten in den Kliniken, mehr Geld für diese Arbeitnehmerschaft. Es läuft etwa so, wie bei den Fallpauschalen für die Spitäler. Wir haben zuviele IV-Rentner aufgrund des Arbeitsplatzverlustes und deren Folgen. (über 40'000) Natürlich ist ein Arbeitsplatzverlust, eine Scheidung usw. schmerzhaft, aber überwindbar und für einen kreativen Menschen gibt es immer eine Möglichkeit weiter zu kommen. Heute haben wir Diagnosen die wirklich lächerlich sind und diesem Verhalten eines gesunden Menschen wirklich in Frage stellen muss. Es gibt schon psychische Schäden nur wegen dem I-Phone und wenn dann noch solche Personen behandelt werden müssen und gleichzeitig wollen sie noch eine IV-Rente, dann verstehe ich die Welt auch nicht mehr. Wir leben im Wohlstand wo das Ausland nur davon träumt, jedoch haben wir eine Suizidrate in den forderen Rängen und viel zu viele IV-Rentner. Die IV muss saniert werden und zwar zuerst dort wo das Angebot zu hoch ist. Zum Beispiel bei den Ärzten und bei den Psychologen und weiteren Personen mit einer sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Ausbildung. Es braucht mehr Familienzusammenhalt (weniger Scheidungen), mehr Toleranz und weniger selbstschädigendes Verhalten der einzelnen Personen, wie beispielsweise Alkohol- und Drogenkonsum.
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67%
(24 Stimmen) |
Jeannine Aufdenblatten sagte August 2014
Hier liegt ganz sicher Betrug des Bundesgerichtes vor. Das (vorherige) Gericht St. Gallen hat ein Gerichtsgutachten veranlasst . Es wurden verschiedene Aerzte beauftragt an das Gericht Gutachten und Stellungnahmen abzugeben zum Falle der Frau. Die Aerzte kamen zum Schluss: es liegen Beschwerden vor die zu einer (vollen oder teilweisen) Rente berechtigen. Das Gericht St Gallen hat die Angaben der Aerzte überprüft und kam auch zum Schluss: die Frau hat eine volle IV-Rente zu Gute. Das Bundesgericht ignoriert in total frecher und unverschämter Art und Weise wird das Gerichtsgutachten der Aerzte von St. Gallen ignoriert und missachtet. Das Bundesgericht masst sich an stellvertretend für die Aerzte den medizinischen Sachverhalt festzustellen und kommt zu einem anderen Schluss als die vom St. Galler Gericht beauftragten Aerzte. DAS IST DIE SAUEREI AN DER SACHE. um den medizinischen Sachverhalt hat sich das Gericht nicht zu kümmern ! Das war bisher so.
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