Unsere einzigartigen Volksrechte werden durch Bundesrat und Parlament systematisch ausgehöhlt. Man will schrittweise „Hürden“ abbauen für die Einbindung unseres Landes in die EU. Der Drang von Mitte-links-Politikern nach der automatischen Übernahme von neuem EU-Recht und ihr Kniefall vor sogenanntem Völkerrecht (das nicht von Völkern, sondern von Regierungskonferenzen und Funktionären beschlossen wurde) gefährdet unsere direkte Demokratie in ihren Grundfesten.
In der Dezembersession 2011 hat der Nationalrat unsere Volksrechte gleich zweimal amputiert. Am Samichlaustag hat er mit 94:86 Stimmen beschlossen, die Verfassungsgerichtsbarkeit einzuführen. Künftig sollen Bundesrichter – nicht mehr das Parlament oder das Volk – darüber entscheiden, ob ein Bundesgesetz mit der Bundesverfassung vereinbar ist. Damit wird der bisher eherne Grundsatz „Das Schweizer Volk hat in allen wesentlichen Fragen das letzte Wort“ aufgebrochen. Mit der Verfassungsgerichtsbarkeit wird die Justiz politisiert, Kompetenzen werden vom Stimmbürger und vom Parlament an Gerichte verlagert und die Volksrechte werden geschwächt.
Unter dem heuchlerischen Titel „Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten“ folgte am 20. Dezember der zweite Streich: Der Nationalrat hat einer Motion des Ständerates zugestimmt, die eine „nicht bindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung“ verlangt. Auf Deutsch: Man will möglichst viele Initiativen als ungültig erklären. Die Initiativ-Unterschriftenbogen würden beispielsweise mit der „Warnung“ versehen: „Diese Initiative widerspricht möglicherweise übergeordnetem Recht“ (den sogenannten Grundrechten, dem Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention). Es liegt auf der Hand, dass niemand mehr eine solche Initiative unterschreiben würde. Initiativen wie die Minarettverbots-Initiative, die Ausschaffungsinitiative für kriminelle Ausländer oder die Initiative für den Stopp der Massenzuwanderung würden zweifellos als ungültig erklärt.
Die Entmachtung des Schweizer Volkes und der Kantone muss gestoppt werden. Nur das „zwingende Völkerrecht“ (Folterverbot, Sklaverei-Verbot etc.) darf für unsere Volksrechte eine Schranke sein. Sonst wird die zentrale Säule unserer einzigartigen politischen Struktur, die für Freiheit, Selbstbestimmung, Sicherheit und Wohlstand sorgt, eingerissen. Das Schweizer Volk muss bei allen wesentlichen Entscheidungen das letzte Wort behalten. Sonst wäre die Schweiz nicht mehr die Schweiz.
Schluss mit der Amputation unserer Volksrechte
Kommentare von Lesern zum Artikel
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Patrick Vögelin sagte January 2012 Herr Fehr den Saustall hat eurer Bundesrat Blocher verursacht das er sinnlose Verschärung im Asylwesen hat meiner Meinung nach mehr Probleme geschaffen statt gelöst. Mich erinnert das an einer Lotterie da weissman nicht nach welchen kriterien entschieden wird. Das hat sogar die SVP in der Zeit von Blocher offenbar auch nicht gewusst |
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Karl Müller sagte January 2012 Die alte Verfassung war mir lieber. Dort war nicht die Rede vom Vorrang des Völkerrechts. Könnten wir nicht eine Initiative für eine Totalrevision starten und einfach den Text der alten Verfassung zur Abstimmung vorlegen? Oder wenn das nicht geht, könnten wir in zwei Schritten vorgehen: 1. Durch eine Initiative wird in der Verfassung die Möglichkeit geschaffen, die alte Verfassung wieder einzuführen. 2. Abstimmung über die Wiedereinführung der alten Verfassung. Die seit der Abstimmung über die neue Verfassung angenommen Verfassungsänderungen könnten problemlos in die alte Verfassung übernommen werden. |
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Urs Hagen sagte January 2012 Wir mit unserer demokratischen Diktatur haben doch eine Regierungsform wo wir abstimmen können was wir wollen. Wir ziehen alle am gleichen Strick das Volk auf dieser Seite der Staat auf der anderen. Wir sitzen auch alle im gleichen Boot, im sinkenden Boot, die einen mit, die anderen ohne Schwimmweste. Wir sind glücklich in der Schweiz zu leben, die anderen auch. UNsere Grundrechte, Gesetze, Verfassung kann man nicht mehr kennen oder verstehen, unsere Landeskreatoren haben alles zu einem unübersichtlichen, unverständlichen Berg Altpapier gemacht. Ein paar Gedankensprünge die nur zeigen wie gross der Sprung schon ist. |
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Roland Pfenninger sagte January 2012 Bundesverfassung Gerichte da muss man aber in die Schule sogenannte in St Gallen gegangen sein das man das Volk verarschen kann! |
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Karl Müller sagte January 2012 Vor einigen Jahren haben wir, leider, die neue Bundesverfassung angenommen. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c101.html Dort steht: "Art. 139 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung 3 Verletzt die Initiative die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts, so erklärt die Bundesversammlung sie für ganz oder teilweise ungültig." Das ist eigentlich vernünftig. Aber was bitte ist das: zwingende Bestimmungen des Völkerrecht? Die Juristen sind sich nicht einig. In der Verfassung steht auch: "Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." "Art. 190 Massgebendes Recht Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend." Auch das ist eigentlich vernünftig. Aber: Was bedeutet das? "Verhältnis Landesrecht-Völkerrecht In der Schweiz bilden das Landesrecht und das Völkerrecht eine einheitliche Rechtsordnung (Monismus). Ist eine internationale Rechtsbestimmung für die Schweiz verbindlich, erlangt sie automatisch auch innerstaatlich Geltung. Vor der Ratifizierung eines internationalen Rechtsinstruments prüft der Bundesrat jedoch, ob die darin enthaltenen Bestimmungen dem nationalen Recht entsprechen. Wo der politische Wille zur internen Verwirklichung von einzelnen Bestimmungen fehlt, kann die Schweiz in den meisten Fällen einen Vorbehalt anbringen. Sobald die Schweiz die Bestimmungen des Völkerrechts akzeptiert hat , werden sie Teil der schweizerischen Rechtsordnung, und alle Staatsorgane müssen sie einhalten und anwenden. Im Unterschied zur dualistischen ist es bei der monistischen Rechtsauffassung nicht nötig, eine internationale Rechtsbestimmung durch einen zusätzlichen Akt in das Landesrecht zu überführen, zum Beispiel mit einem speziellen Gesetz. Die demokratischen Rechte werden durch das Staatsvertragsreferendum gewahrt. Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht Bund und Kantone haben das Völkerrecht gemäss der Bundesverfassung (BV, Artikel 5, Absatz 4) zu beachten. Den Fall eines Konflikts zwischen einer völkerrechtlichen und einer landesrechtlichen Bestimmung regelt die Verfassung jedoch nicht. Grundsätzlich geht dabei das Völkerrecht vor. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung, Verträge nach Treu und Glauben zu erfüllen (Wiener Übereinkommen von 1969 über das Recht der Verträge, Artikel 26). Gemäss der bundesrätlichen Botschaft zur Bundesverfassung haben alle Staatsorgane darauf zu achten, dass sich ihr Handeln nach den internationalen Verpflichtungen richtet. In seiner neueren Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht den Grundsatz des Vorrangs von Völkerrecht vor Landesrecht ohne Vorbehalte ( vgl. Bundesgerichtsentscheid 125 II 417, S. 424f. oder 128 IV 201, S. 205f.)." http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/intla/cintla/natint.html Ein abgeschlossener internationaler Vertrag wird also sofort rechtsgültig. Nun untersteht jedoch nicht jeder internationale Vertrag dem Referendum und das Ständemehr ist nur nötig, wenn gleichzeitig die Verfassung geändert wird. So lässt sich die Verfassung sehr leicht aushebeln! Die in Bern können machen was sie wollen, wenn sie einen internationalen Vertrag abschliessen. Als Beispiel: 1994 haben wir die Alpenschutzinitiative angenommen: "Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr 2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden." "Art. 196 Übergangsbestimmungen gemäss Bundesbeschluss vom 18. Dezember 1998 über eine neue Bundesverfassung 1. Übergangsbestimmung zu Art. 84 (Alpenquerender Transitverkehr) Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene muss zehn Jahre nach der Annahme der Volksinitiative zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr abgeschlossen sein." Das ist eindeutig. Eigentlich dürften seit 2005 keine Lastwagentransitfahrten mehr über die Alpen geführt werden, aber 2000 (im Rahmen der bilateralen Abkommen I) wurde auch das Abkommen betreffend den Landverkehr angenommen. Dieses Abkommen sieht vor, dass die Fuhrunternehmen der EU-Staaten unsere Strassen unbegrenzt verwenden dürfen. Das führt dazu dass wir Milliarden in die Eisenbahninfrastruktur buttern in der Hoffnung, dass die EU-Laster irgendwann die hoch subventionierte Bahn verwenden. Sinnvoller wäre: Der Lastwagentransit ist verboten, wie in der Verfassung vorgesehen, und für die Bahn werden kostendeckende Preise verlangt. Das ist leider nicht möglich, weil nach der geltenden Regelung ein Staatsvertag über der Verfassung steht. Wenn gleichzeitig darüber abgestimmte worden wäre, dass der Alpenschutzartikel entfällt, wäre nichts gegen dieses Verfahren zu sagen. Aber so bleibt ein Nachgeschmack. Eine Verfassungsbestimmung wird durch einen Staasvertrag ausgehebelt. Wäre dieses Vorgehen nicht besser? Die Bestimmungen des zwingenden Völkerrechts werden in der Verfassung aufgeführt und wenn nötig später ergänzt. Die Verfassung steht über allen Staatsverträgen, diese dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Staatsverträge, die der Verfassung widersprechen, dürfen nicht abgeschlossen bzw. müssen gekündigt werden. |
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Stefan Kunz sagte January 2012 das Volk und Parlament kann ja Gesetze machen und entscheiden...Genau so wie das Volk unsere Verfassung ändert, ändern will bei angenommenen Initiativen..Mit der Linksaussen Bestrebungen die direkte Demokratie so abzuschaffen und ein Verfassungsgericht einzusetzen, wäre eine Verfassungsänderung nicht mehr möglich, weil es ja gegen geltende Verfassung vestösst, somit könnte jede Initiative vor Gericht umgeworfen werden. Merksch öppis? Dieses hinterhältige Treiben der Linken und Mittelinken gilt es zu bekämpfen und dies wird die SVP und das Volk auch tun. |
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Peter Schlemihl Wrobel sagte January 2012 Was Herr Fehr und seine Glaubensgenossen leider nicht begreifen, ist, dass die Verfassung die Grundlage für unseren demokratischen Rechtsstaat ist! Ohne Verfassung kein Initiativ- und Referendumsrecht, kein Wahlrecht und keine Grundrechte! Diese wichtigen Verfassungsgrundsätze dürfen nicht tangiert werden und müssen geschützt werden. Auch vor dem Volk, das sich leider manchmal durch Populisten beeinflussen lässt. Die Geschichte zeigt, dass es vorkommen kann, dass sich das Volk selbst entmachtet und auf demokratischen Wege die Demokratie abschafft! Wollen Sie das Herr Fehr??? |
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Christoph Reuss sagte January 2012 Ein Beispiel, bei dem unserem "Grünen" Herrn Pfister eigentlich das kalte Grausen über den Gedanken an ein Verfassungsgericht kommen müsste: Das Volk stimmte NEIN zur Privatisierung des Strommarktes. Das Möchtegern-Verfassungsgericht aka Bundesgericht kehrte diesen Volksentscheid eiskalt um, par ordre de Mufti! (EU-Anpasserei) Resultat: Höherer Stromverbrauch (-verschwendung) durch Strommarktprivatisierung, und nun machen Ex-Staatsbetriebe wie REpower sogar Auslandsabenteuer mit riesigen Kohlekraftwerken, was im Inland nie möglich gewesen wäre (vom Volk bekämpft worden wäre, aber in der EU wird ja das Volk nicht gefragt)! Arme Umwelt, Herr Pfister! Alles wegen Ihrer Richterdiktatur. "Vorteil" für "Grüne" (vor allem die offen neoliberale GLP): Sie können sich als die grossen Drachentöter "gegen" die Kohlekraftwerksprojekte aufspielen. Dass diese erst möglich wurden durch die von ihnen selber befürwortete und propagierte Strommarktprivatisierung, verschweigen sie natürlich... |
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Werner Nabulon sagte January 2012 Zitate Herr Stefan Pfister; **Ist ja peinlich, dass es in Sri Lanka 1960 eine Regierungschefin gab, während in der Schweiz 1959 das Frauenstimmrecht mit Zweidrittelsmehrheit abgelehnt wurde. Besonders delikat: Im Iran dürfen Frauen seit 1963 wählen. In der Türkei gar seit 1930! Staaten, die wir gerne als rückständig bezeichnen, waren in diesem Punkt fortschrittlicher als wir. ** Falls Sie es mitbekommen haben, gibt es das Patriarchat, das Matriarchat, ....und noch so viele Verschiedene Formen, Monarchien, Anarchien usw...und eigentlich steht es jedem Volk zu, die Gesellschaftsform zu haben, die es möchte. So zumindest kann man die Menschenrechte auch verstehen, dass sei es ein Mann oder eine Frau, seine Eigene Ansicht haben darf, freie Meinung, ob er es jetzt mehr oder weniger Begrüsst, dass eine Frau mehr oder weniger Rechte hat. Und dass sich eher religiöse Männer schwerer damit tun, dass Frauen eben diese Rechte zugestanden werden. War in der Schweiz ja auch so, dass von den Kirchen dagegen opponiert wurde. Aber, nun haben wir es ja, Gott sei Dank, oder eben trotzdem, und das wollen wir jetzt so behalten. Lieber spät als nie! |
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Stefan Kunz sagte January 2012 das Gericht die Judikative soll urteilen ob einzelne gegen geltendes gesetz welches vom Parlament und gegenfalls vom Volk entschieden wurden eingehalten werden. Das Gericht soll nicht entscheinden über Gesetzesänderungen oder verfassungsänderungen..HALLO das glaubt man ja wohl nicht... das Volk entscheidet die Verfassung. Aufgrund der Verfassung entstehen Gesetze, die Judikative schaut ob Gesetze eingehalten werden. als das letzte "Rad" soll das erste "Rad" übernehmen. die Linksaussen wollen die direkte Demokratie abschaffen und dafür ein richterlicher Sozialistische Diktatur einführen.. Nochmals dann könnte JEDE Initiative vom Gericht umgestossen werden...die direkte Demokratie ist beendet, die Linken können ihre sozialistische Steuergeldabzockende Diktatur einführen.. Um Himmelswillen, bitte SVP wehrt euch. |
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Stefan Kunz sagte January 2012 Bravo Herr Fehr. Linksaussen, welche geschrien hat weil die Kampflugzeuge nicht vors Volk kommen, OBSCHON DAS VOLK NEIN sagte zum Rüstungsreferendum, will hier auf verwerfliche Art und Weise die direkte Demokratie in einen diktatorischen Staat umwandeln, in ein Richterstaat. hatten wir ja schon in der Vergangenheit. Und dann wird mit Grundrechten und zwingendes Völkerrecht argumentiert, welches NIEMALS tangiert wird. Es ist die grösste Gefahr für die Schweiz und das Schweizer Volk, was Linksaussen diabolisches vorhat. Bitte liebe SVP kämpft für unsere direkte Demokratie. Danke |
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Stefan Pfister sagte January 2012 Beschliesst ein Kanton etwas, das der übergeordneten Bundesverfassung widerspricht, kann dies vom Bundesgericht für ungültig erklärt werden. Beschliesst der Bund etwas, was den übergeordneten Grundrechten widerspricht, gibt es dieses Korrektiv noch nicht. Ein Verfassungsgericht schliesst diese Lücke. |
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Stefan Kunz sagte January 2012 Lustig dabei das Volk und Parlament kann ja Gesetze machen und entscheiden...Genau so wie das Volk unsere Verfassung ändert, ändern will bei angenommenen Initiativen..Mit der Linksaussen Bestrebungen die direkte Demokratie so abzuschaffen und ein Verfassungsgericht einzusetzen, wäre eine Verfassungsänderung nicht mehr möglich, weil es ja gegen geltende Verfassung vestösst, somit könnte jede Initiative vor Gericht umgeworfen werden. Merksch öppis? Dieses hinterhältige Treiben der Linken und Mittelinken gilt es zu bekämpfen und dies wird die SVP und das Volk auch tun. |
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Stefan Kunz sagte January 2012 Einige scheinen hier nicht verstanden zu haben um was es geht. Linke wollen einen Richterstaat und eine Diktatur. Wollen das Grundrecht für was Menschen schon seit tausenden Jahren kämpfen, abschaffen, die direkte Demokratie. Und da wird obsurre Behauptungen aufgestellt. sehr gut von Herr Selk aufgezählt: Dann wäre ich auch sofort dafür, dass wir mal über die Menschenrechte abstimmten. Denn darüber wurde m. E. nie befunden, von den Menschenpflichten ganz abgesehen. Dann kommt auch das nun wieder heikele Thema der dynamischen Rechtsübernahme aus der EU auf den Tisch. Was hier laufend unterschwellig eingeschwemmt wird, kann sich männiglich noch kaum vorstellen. Ebensowenig, was mit der europ. Sozialcharta an totsicheren Mehrkosten bei den Lohnabzügen bei den Schweizer Arbeitnehmern und bei den Steuern zu Buche schlagen wird. Soziales für in das Nirgendwo. Beispiel: ist ein türkischer Arbeitnehmer in D krankenversichert, es es offenbar so, dass dessen Familie in der Türkei mitversichert ist (ohne Zusatzprämie selbstverständlich). Von dort werden dann massenweise Rechnungen an die D K'versicherungen eingereicht. Das spottet jeder Beschreibung. Bei den Kosten müsste die halbe Türkei kerngesund sein.... indessen werden die gefahrenen Autos immer pompöser!! Und dann die IV Renten. Der Kosovo ist politisch anerkannt. Wenn es aber um die IV Renten geht, sind alle Kosovaren plötzliche wieder Serben, um an das Geld zu kommen. Dieser Standpunkt wird vom Bundesgericht gedeckt. Wir werden künftig keinen Überblick mehr darüber haben, wohin unser Geld geht bzw. was damit gemacht wird durch abgehobene, in Teilen völlig undemokratisch technokratischen Behörden in Brüssel usw. |
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Stefan Pfister sagte January 2012 Manche Leute scheinen die Gewaltentrennung nicht ganz verstanden zu haben. Das Parlament und das Volk bestimmen Verfassung und Gesetze. Die Exekutive setzt diese um. Und im Einzelfall entscheidet der Richter. Der Richter kann nur das geltende Gesetz anwenden. Wenn nun Hans Fehr und seine Parteikollegen gegen Richter schimpfen und sagen, das Volk und nicht der Richter solle das letzte Wort haben, wie stellen sie sich das vor? Gerichtsverhandlungen im Fernsehen übertragen mit Telefonvoting, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist? |
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