Abgewiesene Asylsuchende, das sind 90 %.
Jede dritte Ausschaffung scheitert
Die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern stellt die Behörden vor Probleme. Rund 5000 der geplanten Rückführungen mussten dieses Jahr annuliert werden. Die Betroffenen waren untergetaucht.

Viele betroffene Asylbewerber tauchen unter, bevor sie erst in ein Flugzeug gesetzt werden können.
(Bild: Keyston/Symbolbild)
Von Januar bis Oktober 2012 sollten rund 16'000 abgewiesene Asylsuchende und andere Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, auf dem Luftweg ausgeschafft werden. Rund 5000 der geplanten Rückführungen mussten jedoch annulliert werden, weil die Betroffenen nicht auffindbar waren, wie ein Sprecher des Bundesamts für Migration der «NZZ am Sonntag» sagt.
Damit scheiterte jede dritte Ausschaffung. Das Problem der nicht auffindbaren und untergetauchten Asylsuchenden belastet auch das Verhältnis zwischen der Schweiz und Italien, wohin am meisten Asylsuchende ausgeschafft werden sollen. «Die italienischen Behörden kritisieren, dass die Überführungen von Asylsuchenden aus der Schweiz nicht richtig klappen», sagt Hans-Jürg Käser, Berner Regierungsrat und Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.
Das verärgere die italienischen Behörden, und er verstehe diesen Ärger. Verärgert sind auch einzelne Schweizer Kantone. So hat St. Gallen die Notbremse gezogen und schafft abgewiesene Asylsuchende nur noch aus, wenn sie vorher in Ausschaffungshaft genommen werden können. Allerdings fehlen in der Schweiz 500 bis 700 Plätze in Ausschaffungsgefängnissen.
Schlussfolgerungen;
1. Rechtstaatlich abschliessend per letztinstanzlichem Gerichtsbeschluss aus der Schweiz auszuweisende, abgewiesene Asylantragsteller, 5000 an der Zahl, also eine mittlere Stadt, einfach durch Passivität konstant in die Illegalität abtauchen zu lassen, grenzt schon an eine „passive Begünstigung“ durch die zuständigen Kantone und das Migrationsamt in Bern.“ Dadurch werden - meiner Auffassung nach – rechtswidrige & illegale Zustände einfach geduldet, ja auch zukünftige kriminelle Handlungen der Abgetauchten, auch grobfahrlässig so noch begünstigt. Dies ist ein absolutes „no go“. Denn gemäss unserer Bundesverfassung Art. 5 sind die klaren Grundsätze rechtstaatlichen Handelns dort ja bereits fest verankert in Ziff. 1 wie folgt; „Grundlage & Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.“ Diesbezügliche Rechtsprechungen der Gerichte sind also zwingend zu vollziehen ohne wenn und aber durch die zuständigen Instanzen, d.h. die Abschiebungen sind durch die Kantone & vom Migrationsamt konform unserer Verfassung jetzt zukünftig unbedingt zu gewährleisten & auch zu vollziehen. Mit Zustellung des Ausweisungsbefehles sind diese Personen also zwingend sofort in Ausschaffungshaft zu nehmen, um ein illegales Abtauchen zum vornherein & mit Sicherheit so auszuschliessen.
2. Wir haben doch alle gelernt, dass in einem Rechts-Staat schlussendlich die Gerichtsentscheide von den zuständigen Behörden - hier der Exekutive - zu vollziehen sind ohne wenn und aber, oder wir schaffen unseren Rechtsstaat einfach kalt ab - unterhöhlen ihn zuerst so krass - eben indem der Illegalität in diesem Ausmass in diesem Asylbereich dermassen weiter Vorschub geleistet wird. Vollzieht das SEM (Migrationsamt) diese rechtskräftigen Gerichtsentscheide nicht, bestätigt es damit ja gleich selber seine Unfähigkeit.
3. Man höre und staune nur noch; «Die italienischen Behörden kritisieren, dass die Überführungen von Asylsuchenden aus der Schweiz nicht richtig klappen», sagt Hans-Jürg Käser, Berner Regierungsrat und Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Ich staune, dass Parlamentarier/Innen in Bern allem Anschein dermassen schläft - ob dieser Milliardenschweren Katastrophen-Thematik für uns Steuerzahler, dass 2015 nun mit den Wahlen unbedingt eine Ramedur erreicht werden muss.
4. Denn angesichts auch der Tatsache, dass unter BR-Widmer-Schlumpf die Kosten der Bundesverwaltung in Bern allgemein auch noch um eine Milliarde klangheimlich angestiegen sind, zaubert Sie jetzt einfach einen Sparplan über 1.4 Milliarden CHF aus ihrer Schublade, ein Kahlschlag bei Bildung, Familien, Gesundheit, Kultur & Umwelt. Auch in den Gemeinden & in den Kantonen wird jetzt bereits zum Kahlschlag angesetzt. Diese Kahlschläge in Gemeinden, Kantonen und dem Bund gefährden & unterminieren unsere Zukunft und unseren Rechtsstaat.