Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt wird wie jeder Markt gebildet durch [[Nachfrage]] und [[Angebot]]. Die Nachfrage wird gebildet durch Unternehmen, welche Arbeitskräfte nachfragen. Das Angebot setzt sich aus Teilen der Bevölkerung zusammen, welche ihre Arbeitskraft anbieten. Die Höhe der Nachfrage und des Angebots wird bestimmt durch den [[Reallohn]] (= inflationsbereinigter Lohn). Je höher der Reallohn, desto teurer ist es für Unternehmen Arbeitskräfte zu beschäftigen. Daher werden Sie weniger Arbeitskräfte nachfragen. Bei der Bevölkerung verhält es sich genau umgekehrt. Je höher der bezahlte Reallohn, desto mehr Personen sind bereit, zu arbeiten und desto länger wird gearbeitet. Das Arbeitskräfteangebot ist höher.

Der Arbeitsmarkt ist im Gleichgewicht, wenn der Gleichgewichtslohnsatz (l*) erreicht wird und damit Angebot und Nachfrage übereinstimmen (A*). Ist der Lohnsatz höher oder tiefer als l*, so wird sich der Lohnsatz gegen l* verschieben, da es entweder einen Angebotsüberschuss ([[Arbeitslosigkeit]]) oder einen Nachfrageüberschuss (Arbeitskräftemangel)

In der Graphik ist dies ersichtlich an folgendem Beispiel: Der Lohnsatz befindet sich am Anfang bei l0 und die Unternehmen fragen also nur A0 Arbeitskräfte nach ([[Arbeitsnachfrage]]). Es besteht also ein Arbeitsangebotsüberschuss ([[Arbeitslosigkeit]]), da mehr Personen arbeiten wollen, als die Firmen einstellen. Da nicht alle arbeiten können, die arbeiten wollen, werden die Arbeitslosen ihre Arbeit zu einem günstigeren Lohnsatz anbieten. Da nun die Unternehmen die günstigeren Arbeitslosen bevorzugen würden, müssen alle den Lohnsatz senken. Zu einem günstigeren Lohnsatz werden dann die Unternehmen mehr Arbeit nachfragen ([[Erklärung siehe Arbeitsnachfrage]]). Somit verschiebt sich der Lohnsatz von l0 zu l* und die Anzahl Arbeitskräfte von A0 zu A*. Der Arbeitsmarkt ist im Gleichgewicht.

In diesem Modell erreicht der Markt immer Vollbeschäftigung. Dies ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

  • Vollständige Konkurrenz: Das heisst, weder die Arbeitnehmer/Gewerkschaften noch die Arbeitgeber haben genügend Verhandlungsmacht um den Lohn zu beeinflussen. Weiter gibt es keine Kündigungsbeschränkung oder andere staatliche Beschränkungen.
  • Vollkommene Information aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Das heisst, alle kennen alle offenen Stellen und alle unbeschäftigten Arbeitnehmer.
  • Keine Transaktionskosten: Vertrags-, Weg-, Zeit-, Vertragsauflösungskosten.
  • Abwesenheit von Geldillusion: Die ArbeitnehmerInnen täuschen sich nicht über den realen Wert ihrer Nominallöhne.
  • Fähigkeiten: Alle Arbeitskräfte haben die selben Fähigkeiten bzw. alle Arbeitskräfte haben gegenseitig substituierbare Fähigkeiten.

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