Gesetz über die Umsetzung der Leistungsanalyse
Vimentis informiert
einfach und neutral informiert
Ziel der Vorlage
Der Finanzhaushalt des Kantons Aargau soll ab 2015 langfristig entlastet
werden. Eine Neuverschuldung soll so vermieden werden.
Was wird geändert
Die Leistungsanalyse enthält ein Massnahmenpaket, das 190 Gesetzes- und Verordnungsänderungen beinhaltet. Damit sollen in den Jahren 2015 bis 2018 zwischen 58 und 122 Millionen Franken pro Jahr gespart werden.
Argumente dafür
- Ohne die Leistungsanalyse entstehen dem Kanton in den nächsten Jahren hohe Verluste.
- Mit der Leistungsanalyse kann der finanzielle Handlungsspielraum des Kantons langfristig erhalten bleiben.
- Bis 2017 kann der Kanton noch auf Reserven zurückgreifen, um Verluste auszugleichen. Ab 2018 jedoch muss er ohne diese auskommen.
- Die Sammelvorlage erfasst Änderungen, die in einem engen Sachzusammenhang stehen. Wenn einzelne Punkte abgelehnt werden, funktionieren die Sparmassnahmen gesamthaft nicht mehr.
Argumente dagegen
- Der Staatshaushalt ist überlastet. Es braucht nicht nur Leistungskürzungen, sondern auch Veränderungen in der staatlichen Organisation.
- Der Leistungsabbau ist planlos und wird hohe Langzeitkosten verursachen.
- Die Beiträge an wichtige Leistungen wie Bildung, Sozialwesen, Gesundheit, Umwelt oder Sicherheit sollten nicht gekürzt werden.
- Zum Teil werden Ausgaben nur vom Kanton in die Gemeinden verschoben. In Realität würde deshalb viel weniger Geld eingespart als von den Befürwortern behauptet wird.
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