Was nach meiner Ansicht jetzt nicht passieren darf, ist dass man generell IV-Bezüger (und auch Behinderte) von einem politischen Amt ausschliesst, nur weil diese eine IV beziehen.
Gerade das ist ja die Idee von einer Teilrente, dass die Personen trotzdem einer geregelten Teilzeit Arbeit nachgehen muss/kann und somit integriert bleibt. Ein Stadtrat Mandat in
Opfikon ist nach meinem Verständnis ein Teilezeit Job und vorausgesetzt die Arbeit kann ordentlich ausgeführt werden, sollte dieses Amt auch einer Person mit einer Einschränkung
offen stehen.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsPolitik ist kein ‘Teilzeitjob’, eigentlich in diesem Sinne überhaupt kein ‘Job’, sondern sollte eher im Sinne einer Berufung verstanden werden.
Wer Politiker werden will, um eine Karriere zu machen, ist über kurz oder lang fehlt am Platz. Dieses Bild spiegelt sich leider schon länger in den Kammern, wo wir leider viele ‘Karrieristen’ finden, die abgehoben sind und kaum noch wissen, was an der Basis geschieht.
Das hier mit Binderung oder IV Fällen einzuordnen, ist fraglos Unsinn, sondern eine Frage der Kapzität und Einstellung.
Wird ein IV Bezüger z. B. Nationalrat, wird die IV seine Rente entweder einschränken oder zeitweise aussetzen, denn mit ca. CHF 140’000.- im Jahr kann dann kaum noch von einem Nebenjob gesprochen werden.
Ich meine, Ihre Argumenatation zielt völlig ins Leere.
Auch IV-Bezügerinnen und Bezüger können wählen und gewählt werden, welches politisches Amt auch immer.