Es wird festgestellt das der Vernehmlassungsentwurf über die Einwohnerregister- und die Stimmregisterplattform (GESP) Grobe Mängel beim Einwohnerregister sowie beim E-Voting aufweist. Hier wird der Datenschutz teilweise ausgehebelt und heikle Daten werden ohne Bewilligung weiter gegeben. Der Vernehmlassungsentwurf des Kantonsrats geht zu wenig weit; die Personendaten seien zu schützen. Nur der Name, Vorname, Strasse, Ort sollten weitergegeben werden. Vermehrt richten Personen oder Institutionen an die Verwaltung das Gesuch um Herausgabe von Personenlisten. Personendaten dürfen auf Anfrage systematisch bekannt gegeben werden, wenn sie ausschliesslich zu schützenswerten ideellen Zwecken verwendet werden.
Mein Vorschlag wäre hier; Gleiche spiesse für alle” auch für den Kanton Solothurn.
– Vor zukünftigen Publikationen von Personendaten sind die entsprechenden Personen anzufragen und deren Einwilligung einzuholen.
– Für die Veröffentlichung von Personendaten übernimmt die Verwaltung oder der Gemeinderat die Verantwortung.
– In Zukunft sollte die Verwaltung oder Privatpersonen für meine Daten bezahlen!
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