Lexikon: Souveränität
Die Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten und das Recht des Staates über sich selber selbstständig zu bestimmen. Die Souveränität zu haben bedeutet die Kompetenz zur höchsten Machausübung zu besitzen.
Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.
Träger der Souveränität ist der so genannte Souverän.
In demokratischen Staaten wie beispielsweise in der Schweiz wird der Souverän durch das Schweizer Volk repräsentiert. Das Volk als Souverän bestimmt selber die Regierung seines Landes und auch welche Staatsform (Demokratie, Monarchie etc.) das Land hat.
In Monarchien ist das Staatsoberhaupt der Träger der Souveränität.
Voir également
Liens / Sources
Non trouvé.
Vimentis est financé par les dons des particulliers.
Vous pouvez gratuitement intégrer ce glossaire/lexique à votre propre page internet ! Plus d'infos
L'article a été mis à jour le 30.12.2011
Publication Vimentis par thème
Non trouvé.
Vous trouverez toutes les publications récentes ici
Vous trouverez toutes les publications récentes ici