Jonathan Frei
Standpunkte zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU
Dieser Eintrag soll meine Standpunkte zu den Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen fest&s
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Candidature
Collegio elettorale: | Zurigo |
Partito: | |
Lista: | Jungfreisinnige Kanton Zürich |
Posizione sulla lista: | 12.31 |
Seggio elettorale uscente: | No |
Data delle elezioni: | 18.11.2015 |
Risultati: | Non eletto |
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Für eine neue Diskussionskultur in der Schweiz, welche Fakten statt Ängste in den Vordergrund stellt.Meine politischen Ämter und Engagements
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August 2015 Kommentar zu
Standpunkte zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU
> Die EU kündigt die Verträge nicht einseitig. Die Schweiz kündigt die Verträge einseitig, sobald sie die Masseneinwanderungsinitiative umsetzt. Das die anderen Teilverträge der bilateralen Verträge I mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ebenfalls fallen ist ein in den Verträgen vorhandener Automatismus.
Wer schlussendlich die Verträge kündigt liegt wohl im Interpretationsraum der Politiker und ich bin sicher wir werden im Falle einer Kündigungen ganz unterschiedliche Auslegungen sehen, abhängig vom jeweiligen politischen Spektrum. Ich stimme Ihnen zu, dass es de facto eine Kündigung seitens CH ist.
> Das aktuell zur Verhandlung anstehende institutionelle Rahmenabkommen ist KEINE Alternative zu den bilateralen Verträgen. Es regelt nichts was heute die bilateralen Verträge regeln, sondern soll nur für eine möglichst einheitliche und effiziente Anwendung bestehender Verträge sorgen. Natürlich gibt es nicht nur die bilateralen Verträge I , trotzdem sehe ich den Sinn nicht recht.
Die Strategie des BR ist meiner Einschätzung nach folgende: Ende 2016 eine Abstimmung über die Umsetzung des institutionellen Rahmenabkommens durchzuführen. Wird dieses institutionelle Rahmenabkommen vom Volk angenommen, so hat dies aller Wahrscheinlichkeit nach die Annullierung der Masseneinwanderungsinitiative durch den europäischen Gerichtshof zur Folge. Meines Erachtens wird somit die kommende Abstimmung über das institutionelle Rahmenabkommen indirekt eine Abstimmung über den Beibehalt/Kündigung der Bilateralen Verträge, resp. der Annulierung/Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative werden. Ich möchte hier deutlich festhalten, dass dies bislang noch Spekulation meinerseits ist - ich erachte es aber als das realistischste Szenario.
Wie von Ihnen erwähnt, hat das institutionelle Rahmenabkommen direkt nichts mit den Bilateralen Verträgen zu tun. Der Wunsch seitens der EU nach einem institutionelle Rahmenabkommen sehe ich darin begründet, dass auch bei zukünftigen Verträgen immer wieder einzelne Vertragsteile durch den Schweizer Souverän in Frage gestellt werden. Die Masseneinwanderungsinitiative hat dies deutlich gemacht. Um für die EU einen zuverlässigen Vertragspartner zu bleiben, muss ein Prozess etabliert werden, welcher Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Schweizer Souverän und den Institutionen der EU regelt. Erst dann macht es Sinn neue Verträge zwischen der CH und der EU abzuschliessen, da ansonsten neue Abkommen stets Gefahr laufen in einer direkten Demokratie abgeändert oder annulliert zu werden.
Und in diesen Differenzen, der fundamental unterschiedlichen Auffassung des Staatsbegriffes zwischen der CH ((halb-)direkte Demokratie) und der EU (repräsentative Demokratie) sehe ich den Grund, warum ein institutionelles Rahmenabkommen nur sehr kleine Chancen hat.
Wenn man das Volk mehr oder weniger unter Druck setzt ( mit Aussagen, wie: "es droht eine schwere Rezession wenn die Bilateralen Verträge wegfallen") und dabei gleichzeitig erwartet, dass wir Schweizer auf einen Schlag das institutionelle Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn klären (eine Frage, die uns schon seit über 200 Jahren verfolgt) kann das aus meiner Sicht keine vernünftige Diskussion zur Folge haben und es wird auch kaum zu dem Ergebnis führen, dass sich der BR wünscht.
Standpunkte zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU
> Die EU kündigt die Verträge nicht einseitig. Die Schweiz kündigt die Verträge einseitig, sobald sie die Masseneinwanderungsinitiative umsetzt. Das die anderen Teilverträge der bilateralen Verträge I mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ebenfalls fallen ist ein in den Verträgen vorhandener Automatismus.
Wer schlussendlich die Verträge kündigt liegt wohl im Interpretationsraum der Politiker und ich bin sicher wir werden im Falle einer Kündigungen ganz unterschiedliche Auslegungen sehen, abhängig vom jeweiligen politischen Spektrum. Ich stimme Ihnen zu, dass es de facto eine Kündigung seitens CH ist.
> Das aktuell zur Verhandlung anstehende institutionelle Rahmenabkommen ist KEINE Alternative zu den bilateralen Verträgen. Es regelt nichts was heute die bilateralen Verträge regeln, sondern soll nur für eine möglichst einheitliche und effiziente Anwendung bestehender Verträge sorgen. Natürlich gibt es nicht nur die bilateralen Verträge I , trotzdem sehe ich den Sinn nicht recht.
Die Strategie des BR ist meiner Einschätzung nach folgende: Ende 2016 eine Abstimmung über die Umsetzung des institutionellen Rahmenabkommens durchzuführen. Wird dieses institutionelle Rahmenabkommen vom Volk angenommen, so hat dies aller Wahrscheinlichkeit nach die Annullierung der Masseneinwanderungsinitiative durch den europäischen Gerichtshof zur Folge. Meines Erachtens wird somit die kommende Abstimmung über das institutionelle Rahmenabkommen indirekt eine Abstimmung über den Beibehalt/Kündigung der Bilateralen Verträge, resp. der Annulierung/Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative werden. Ich möchte hier deutlich festhalten, dass dies bislang noch Spekulation meinerseits ist - ich erachte es aber als das realistischste Szenario.
Wie von Ihnen erwähnt, hat das institutionelle Rahmenabkommen direkt nichts mit den Bilateralen Verträgen zu tun. Der Wunsch seitens der EU nach einem institutionelle Rahmenabkommen sehe ich darin begründet, dass auch bei zukünftigen Verträgen immer wieder einzelne Vertragsteile durch den Schweizer Souverän in Frage gestellt werden. Die Masseneinwanderungsinitiative hat dies deutlich gemacht. Um für die EU einen zuverlässigen Vertragspartner zu bleiben, muss ein Prozess etabliert werden, welcher Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Schweizer Souverän und den Institutionen der EU regelt. Erst dann macht es Sinn neue Verträge zwischen der CH und der EU abzuschliessen, da ansonsten neue Abkommen stets Gefahr laufen in einer direkten Demokratie abgeändert oder annulliert zu werden.
Und in diesen Differenzen, der fundamental unterschiedlichen Auffassung des Staatsbegriffes zwischen der CH ((halb-)direkte Demokratie) und der EU (repräsentative Demokratie) sehe ich den Grund, warum ein institutionelles Rahmenabkommen nur sehr kleine Chancen hat.
Wenn man das Volk mehr oder weniger unter Druck setzt ( mit Aussagen, wie: "es droht eine schwere Rezession wenn die Bilateralen Verträge wegfallen") und dabei gleichzeitig erwartet, dass wir Schweizer auf einen Schlag das institutionelle Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn klären (eine Frage, die uns schon seit über 200 Jahren verfolgt) kann das aus meiner Sicht keine vernünftige Diskussion zur Folge haben und es wird auch kaum zu dem Ergebnis führen, dass sich der BR wünscht.
