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Abstimmung 08.03.2015: Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen.“
Bei der Initiative geht es darum, Familien zu entlasten. Dies soll erreicht werden, indem die Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer befreit werden.
Ausgangslage
Aktuell stellen Familien rund ein Drittel aller Haushalte dar. Diese sind oft auf zwei Einkommen angewiesen. Ein Drittel aller Kinder leben zudem in einkommensschwachen Familien, die durch verschiedene Massnahmen entlastet und gefördert werden. Dies sind einerseits steuerliche Massnahmen. So bezahlen rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkten Bundessteuern. Andererseits gibt es auch Massnahmen ausserhalb des Steuerrechts. Beispiele sind verbilligte Krankenkassenprämien, vereinfachter Zugang zu Stipendien oder Erwerbsersatz bei Mutterschaft.
Seit Januar 2013 haben alle erwerbstätigen Eltern, sowohl selbstständig wie nicht selbständig erwerbende, Anspruch auf Familienzulagen (siehe „Einfach erklärt“). Nichterwerbstätige Eltern haben keinen Anspruch darauf, wenn sie ein Einkommen, bspw. Einkünfte durch Sozialbezüge, von mehr als 42‘120 Franken im Jahr erreichen.
Familienzulagen umfassen neben den Kinder- und Ausbildungszulagen noch weitere Zulagen, die jedoch kantonal unterschiedlich und durch Spezialgesetze geregelt sind. Die vorliegende Initiative zielt darauf ab, die Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer zu befreien, weshalb diese genauer erklärt werden.
Kinder- und Ausbildungszulagen sind Geldleistungen der Arbeitgeber an die Eltern. Dadurch soll das Einkommen der Eltern aufgebessert werden. Diese Zulagen sind ein Bestandteil des Lohnes und fallen deshalb unter die Einkommenssteuer.
Seit Januar 2009 gibt es für Kinder- und Ausbildungszulagen schweizweit Mindestsätze von 200 Franken pro Kind bzw. 250 Franken pro Jugendlichen in Ausbildung. Ein Teil der Kantone verlangt, dass die Arbeitgeber den Eltern einen Betrag, der über dem Mindestansatz liegt, zur Verfügung stellen.
Neben den beschriebenen Zulagen werden Familien zusätzlich dadurch entlastet, dass sie Abzüge von den Steuern machen können. Darunter fallen bspw. Abzüge für Kinderfremdbetreuung oder Abzüge für Versicherungsprämien pro Kind.
Die beschriebenen Massnahmen führen dazu, dass bereits heute bei der direkten Bundessteuer knapp 900 Millionen Franken pro Steuerjahr weniger eingenommen werden. Hinzu kommen Mindereinnahmen bei Kantonen und Gemeinden wegen der vorher erwähnten kinderbedingten Abzüge. Diese betragen schätzungsweise zusätzliche 2,2 bis 2,7 Milliarden Franken. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden also auf 3,1 bis 3,6 Milliarden Franken pro Jahr. Als Antwort auf diese Initiative wird der Bundesrat einen Vorschlag zur zielgerichteten Entlastung oder Förderung von Familien mit Kindern erarbeiten. Dabei sollen alternative Möglichkeiten mit dem Anliegen der Initiative verglichen und besonders die Kosten und Nutzen weiterer Vorschläge sowie die Zahl der betroffenen Familien berücksichtigt werden.
Was wird geändert
Die Annahme der Initiative verankert in der Bundesverfassung folgendes: „Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.“
Damit will die Volksinitiative, dass Familien mehr Geld zum Leben zur Verfügung haben.
Auswirkungen
Die Annahme der Initiative würde dazu führen, dass Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer befreit würden. Folglich hätten Bund, Kantone und Gemeinden knapp 1 Milliarde weniger Steuereinnahmen als heute.
Durch die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen würden insbesondere Familien aus dem Mittelstand und einkommensstarke Familien mehr Geld zum Leben zur Verfügung haben. Familien aus dem Mittelstand profitierten gemäss den Initianten nicht von staatlichen Unterstützungsleistungen, welche Familien mit tiefen Einkommen zukommen. Durch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils rutschen diese Familien oft in eine höhere Steuerklasse, womit ihre verfügbaren Einkommen gering bleiben.
Wie hoch die Entlastungen ausfallen würden, wäre von Kanton zu Kanton unterschiedlich: sie würde von der Höhe der Zulage sowie dem Betrag abhängen, ab dem Familien mit Kindern steuerlich belastet werden. Insgesamt würden von dieser Initiative einkommensstarke Haushalte, also vor allem Mittelstandsfamilien, am meisten profitieren, da bei ihnen wegen der Progression die Entlastung grösser ausfallen würde. Dieser Effekt würde noch verstärkt, weil die Zulagen in den Kantonen unterschiedlich hoch sind. Wo die Zulagen höher sind, würden die Familien mehr entlastet als in Kantonen, welche die Mindestbeträge verwenden.
Argumente der Befürworter
- Es sei falsch, dass Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommensbestandteil gelten, denn die Zulagen dienten der teilweisen Kompensation der tatsächlich anfallenden Kinderaufzugs- und Unterhaltskosten und sollten nicht besteuert werden.
- Die Mehrheit der Familien seien Mittelstandsfamilien, welche kaum von nichtsteuerlichen Massnahmen, wie Stipendien oder verbilligten Krankenkassenprämien, profitierten. Da die Kosten für Kinder wie Unterhalt, Ausbildung, oder entfallende Erwerbstätigkeit beträchtlich sind, müssten diese abgefedert werden. Daher sei ein Fokus auf Mittelstandsfamilien gerechtfertigt.
- Die Arbeitgeber investierten jedes Jahr rund 5 Milliarden Franken in die Kinderzulagen, wovon der Staat 1 Milliarde wieder abschöpfe. Dies mache keinen Sinn.
- Die Steuerbefreiung käme allen Familien zu Gute und würde sie sofort entlasten, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell.
- Auch Familien mit niedrigem Einkommen, die von der direkten Bundessteuer befreit sind, profitierten von der Initiative. Sie müssten weniger Kantons- oder Gemeindesteuer bezahlen. Zudem erhielten diese Familien einfacheren Zugang zu Vergünstigungen für tiefe Einkommen, da das steuerbare Einkommen tiefer ausfiele.
Argumente der Gegner
- Bund und Kantone würden bereits viele Instrumente, Mittel und Möglichkeiten kennen, um Familien zu entlasten. Somit bestünde kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
- Die Initiative verursache grosse Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Ein Konzept, wie dies gegenfinanziert werden soll, liege nicht vor. Eine allfällige Steuererhöhung zur Kompensation würde den Effekt der Initiative aufheben.
- Die Initiative sei nicht zielgerichtet, weil eher besserverdienende Familien profitieren würden. Ausgerechnet jene Familien, die es am nötigsten hätten, würden leer ausgehen. Denn die Hälfte der Haushalte mit Kindern sei bereits von der direkten Bundessteuer befreit.
- Die Steuerbefreiung der Zulagen widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da die Zulagen ein Bestandteil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien sind. Nach der Argumentation der Initiative müssten eigentlich alle staatlichen Zulagen (wie die AHV, Subventionen) in der Folge steuerbefreit werden.
- Die Initiative greife in die Zuständigkeiten der Kantone und Gemeinden ein. Die unterschiedlichen Regelungen tragen dem föderalistischen Aufbau der Schweiz Rechnung und würden unnötig gestört.
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Ziel der Vorlage
Familien sollen finanziell entlastet werden. Dies soll erreicht werden, indem Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer befreit werden.
Wichtigste Änderungen
Die Annahme der Initiative verankert in der Bundesverfassung: „Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.“
Argumente der Befürworter
Es sei falsch, Kinder- und Ausbildungszulagen als Bestandteil des Einkommens anzusehen und zu besteuern.
Alle Familien würden durch die Steuerbefreiung sofort entlastet, unabhängig vom gewählten Lebens- und Erwerbsmodell.
Mittelständische Familien – die Mehrheit aller Familien – würden besonders davon profitieren.
Es sei sinnlos, dass der Staat rund ein Fünftel der Kinderzulagen über die Steuern wieder abschöpfe.
Argumente der Gegner
Es bestehe kein Handlungsbedarf. Es gäbe bereits genug Instrumente zur Förderung von Familien.
Die Massnahme führe zu Steuerausfällen von fast einer Milliarde pro Jahr ohne Konzept zur Gegenfinanzierung.
Die Initiative sei nicht zielgerichtet. Die Familien, die es am nötigsten hätten, profitierten kaum davon.
Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würde verletzt, da die Zulagen ein Bestandteil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien sind.
Familienzulagen
Es gibt folgende Arten der Familienzulagen:
Kinderzulagen für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr, die mindestens 200 Franken pro Kind und Monat betragen;
Ausbildungszulagen für Kinder in Ausbildung vom vollendeten 16. Altersjahr bis zum vollendeten 25. Altersjahr, die mindestens 250 Franken pro Kind und Monat betragen;
Geburts- und Adoptionszulagen, falls die Kantone solche eingeführt haben;
Haushaltungszulagen für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft von 100 Franken im Monat.
Obenstehende Beträge sind die Untergrenze, an die sich die Kantone mindestens halten müssen. Sie können aber auch höhere Kinder- und Ausbildungszulagen einführen. Etwa ein Drittel der Kantone hat dies getan.
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Thomas Schibli sagte February 2015 Der Stimmbürger ist betr. systematischen Fehlern sehr empfindlich. Dass diejenigen, die schon weniger Zulagen pro Kind erhalten auch noch weniger abziehen können als diejenigen, die mehr erhalten - das geht doch nicht! |
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