Schulen:«Gottes Sohn» ist nicht mehr verpönt (am 17 Februar 2011 im ZU/NBT)
In diesem Artikel wird erwähnt, dass Frau Aeppli die umstrittenen Lehrer-Richtlinien zurückgezogen hat. Diese besagten unter anderem, dass in der Schule keine Weihnachtslieder mit der Erwähnung von Gottes Sohn erlaubt waren. Nun gibt es neue Empfehlungen, welche diese Richtlinien ersetzen.
Zu den neuen Richtlinien 2009 gab es viele öffentliche Lesebriefe und vor allem Empörung, dass eine Regierungsrätin solche Richtlinien überhaupt durchsetzt, fernab von unserer Schweizertradition. Nachdem der Volkssouverän sich gewehrt hat wird nun für meinen Geschmack die Öffentlichkeit nicht professionell informiert. Im Artikel heisst es: «Empfehlungen sind anders als Richtlinien und deshalb nicht publikationspflichtig.» Diese Kommunikation ist mangelhaft und es ist zwingend, dass das ganze Stimmvolk sowie die Elternorganisationen darüber informiert werden.
Dieser Umgang mit unserer Religion in einem christlichen Land ist äusserst bedenklich. Wenn unsere Regierung so funktioniert verliert sie an Glaubwürdigkeit.
Mit diesen Richtlinien wurden unsere Schweizer Wurzeln stark strapaziert und viele Bürger und Bürgerinnen merkten, dass die Schweiz zwar viele Religionen und Kulturen zu integrieren weiss aber Ihre eigene schwammig und unglaubwürdig hingestellt wird. Mir kommt dies vor wie ein schwankendes Schiff ohne Anker und dazu noch eines, welches nicht weiss, wohin es fahren soll.
Meinerseits erwarte ich, dass sowohl das Schulblatt des Kantons Zürich aber auch die Regierungsrätin selber die breite Öffentlichkeit über die Änderung aktiv informiert.
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Kommentare anzeigen Hide commentsJa, Frau Alder, schön und gut, aber es gibt vielleicht noch dringendere
Probleme auf der Welt! Wie wäre es denn, wenn die 5% Muslime in der
Schweiz verlangen würden, dass jedes zwanzigste Mal der Name
Allahs gesungen werden müsste? Spass beiseite, Lehrkräfte können
auch selber entscheiden und müssen nicht von “oben” in solchen
Details belehrt werden.
Genau, Herr Weiler, unsere Lehrpersonen sollen nicht von den Regierungsräten in einem christlichen Land, ein solches Verbot erhalten. In vielen Ländern werden Christen verfolgt. Es erschüttert mich immer noch, dass eine solche Weisung, nämlich das Verbot christliche Weihnachtslieder in unseren Schulen zu singen, für kurze Zeit verboten wurde. Wir müssen ja die Schweizer Regierung daran erinnern, dass wir als Christen Religionsfreiheit haben in einem christlichen Land!
Guten Tag Frau Alter
Gerade eben haben Sie unsere vor einem halben Jahr
ausgetauschten Standpunkte erneut aufgegriffen.
Jetzt bin ich doppelt enttäuscht. Wenn ein Verbot verboten
wurde, dann ist die Sache erlaubt: zwei negativ = positiv!
Die Religionsfreiheit in unserem Lande ist in der Verfassung
festgelegt, wenn sie missachtet wird, kann dagegen geklagt
werden!
So lange haben Sie gebraucht, um der Welt so was mitzuteilen?
Guten Tag Herr Weiler
Guten Tag Herr Weiler
Dieses Verbot, die Weihnachtslieder in der Schule zu singen, wurde ja aufgehoben, weil es ein Politikum wurde. In meinem Blog habe ich ja bemängelt das die Auflösung dieses Verbots nicht publiziert wurde.
Jezt vor Weihnacht wäre wieder eine Gelegenhet dazu (-:
Wünsche Ihnen weiterhin viel Elan beim Bloggen!
Rudolf Weiler sagte gerade eben
Hallo nochmals
Ja was wollen Sie denn noch mehr als Weihnachtslieder singen?
Sie möchten durch Publikation dazu ermuntert werden? Ich glaube
unser Land/unsere Welt hat dringendere Probleme.
Die Weihnachtshysterie wird nicht auf sich warten lassen, wie viel
Geschäft da letztlich abgeht ist doch gigantisch!
So viel zu diesem Thema.